Hallo TH,
Das Bild von der Bergung zeigt für mich einen typischen Zugang zu einem Keller-/Untergeschoß eines Gebäudes.
Damit gehe ich nicht konform.
Es gibt (gab) sowohl BGS-Liegenschaft mit Treppenabgängen unmittelbar an den Gebäuden, wie auch Liegenschaften mit Treppenabgängen abgesetzt von den Gebäuden. Bei letzteren finden sich im Umfeld der Gebäude Objekte, bei denen es sich um Lüftungs-/Notausstiegssockeln von Schutzträumen handeln könnte/dürfte.
Ebenfalls gibt es Liegenschaften, bei denen man beide Varianten vorfindet, wie u.a. in Speyer (siehe anhängender GE-Screenshot).
Pauschal “typisch“ ist hier folglich nicht treffend. Wohl aber typisch in Bezug auf “typisch mit Schutzraumzugang“ und “typisch ohne Schutzraumzugang“.
Es könnte dieses Gebäude sein: 52°29'43.78"N 10°30'54.66"E
Das sehe ich auch so.
Diese Art von Zugängen gab/gibt es z.B. bei Lehrsaalgebauden, technischen Hallen (früher als Halle für den Notstandszug bezeichnet), Werkstätten, Kammergebäude.
Diesen Zusammenhang sehe ich nicht.
Diese Art von Treppenabgängen mit den Merkmalen “abgesetzt vom Gebäude“ und “hinter dem Abgang geteilt“, findet man bei kombinierten Abgängen (zum Schutzraum und zum Keller) vor.
Für mich stellt sich der Abgang augenscheinlich wie in anhängender Skizze dar.
Auf dem Foto der Bergung ist hinter der hervorstehenden Ecke an der gegenüberliegenden Wand eine blaue Einfassung (Rahmen/Zarge?) zu erkennen. Dies entspricht übrigens, nur spiegelbildlich, der von mir oben geschilderten Situation des außen liegenden kombinierten Keller- und Schutzraumzuganges in Elmenhorst.
Leider finde ich auf die Schnelle kein entsprechendes Foto einer baugleichen Situation. Daher anhängend zur Verbildlichung Fotos eines ähnlichen kombinierten Abgangs einer Bw-Liegenschaft. Da es sich um eine noch aktive Liegenschaft handelt, ohne Ortsangabe.
Die Neubauten ab 1957ff /Unterkünfte hatten/haben grundsätzlich im Kellerbereich / Untergeschoß an jeder Seite bzw. seitlich zwei Zugänge. Manche Gebäude, da kleiner nur einen.
Dies wäre gesondert zu betrachten. In vielen Fällen war der BGS ja lediglich Nachnutzer.
Beates Ausgangsfrage zielt für mich darauf ab, ob beim BGS überhaupt Bedarf an Schutzräumen bestand. Daher dürften wohl vor allem diejenigen Liegenschaften interessant sein, die eigens für BGS-Nutzung errichtet wurden und über Schutzräume verfügen und diejenigen, für die bei Nachnutzung durch den BGS Schutzräume nachgerüstet wurden.
Viele Grüße
Kai
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.