Ernennung zum Flugkapitän

Verkehrsgeschichte - Bauwerke der zivilen Luftfahrt
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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von Sunninger » 23.05.2019 07:03

Kam bei der I-Net Suche raus, aber hatte früher schon in der Flugsport "geblättert".

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Frontstadtkind
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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von Frontstadtkind » 25.05.2019 07:38

Im "Flugzeugforum" gibt es das Foto einer DDR-Verleihungsurkunde für einen Flugkapitän.

https://www.flugzeugforum.de/threads/ba ... 15/page-17

Siehe #324

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zulufox
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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von zulufox » 25.05.2019 09:18

Moin,

manchmal lohnt sich ja auch ein Blick in schon ältere Veröffentlichungen:

Die deutsche Luftfahrt Band 28
Seifert, Karl-Dieter
Der deutsche Luftverkehr 1926 - 1945: Auf dem Weg zum Weltverkehr
Bernard & Graefe Verlag Bonn, 1. Auflage 1998; ISBN: 978-3763761180 Seite 246/247

"Im Jahre 1929 führte die Luft Hansa die Verleihung des Titels >>Flugkapitän<< ein. Die so ausgezeichneten Flugzeugführer hatten jeweils 500 000 km zurückgelegt. Voraussetzung war ein Alter von mindestens 30 Jahren, acht Jahre Tätigkeit in der Luftfahrt und fünf Jahre im Luftverkehr. Die Nordbayerische Verkehrsflug GmbH verlieh den Titel ab 1931. Auch sie forderte 500 000 km als Führer eines Verkehrsflugzeuges im Dienste einer Luftverkehrsgesellschaft (Quellenangabe: Kredel, Dr. Ernst: Deutsche Verkehrsflug AG. A.a.O. S. 65 und 78)."

MfG
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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von pigasus » 25.05.2019 20:23

Die gezeigten Kapitänspatente sind von 1928, laut Seifert gab es den Flug-Kapitän aber erst ab 1929. Auf den Urkunden steht Lufthansa im Text und auch im Stempel, aber bis 1933 nannte sie sich doch Luft Hansa? Mit Bindestrich hab ich sie auch schon gesehen. Da ist wohl noch Klärungsbedarf, jedenfalls bei mir.
Es gibt 10 Arten Menschen: solche, die binär denken, und solche, die das nicht tun.

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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von Helmholtz » 20.08.2019 17:47

Es gibt tatsächlich eine Ernennung zum Flugkapitän bei großen Airlines und meist sogar eine Urkunde dazu.

Voraussetzung ist, daß die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind was Anzahl der Flugstunden, entsprechende Lizenz etc. angeht und die Airline eine Planstelle hat um einen "upzugraden".
Nach erfolgreicher Kapitänsschulung ists dann geschafft.

Das bedeutet, es kann auch Copiloten (erste Offiziere) geben die diese Voraussetzungen erfüllen aber aus Gründen welche unterschiedlich sein können nicht geschult und dann natürlich auch nicht ernannt werden.

(wie gesagt, fehlende Planstellen, oder auch mal Nasenfaktor)

Die Airline alleine bestimmt also darüber wen sie schult.... ;)

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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von zulufox » 05.10.2019 15:30

Hallo Freunde,

so nebenbei:

Unter der Signatur RL 6/177 sind im Bundesarchiv/Militärarchiv Freiburg Dokumente zur "Verleihung der Dienstbezeichnung "Flugkapitän" an Mitarbeiter der Focke-Wulf Flugzeugbau GmbH" (Anträge) (1937) Apr. 1940 - Sept. 1941 zu finden. :-)

MfG
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Re: Ernennung zum Flugkapitän

Beitrag von Gunna » 31.10.2021 14:32

Eine Urkunde habe ich nicht bekommen. ;)
Aber die Airlines suchen sich aus, wen sie Upgraden.
Meistens läuft das auch nach Senioritätsliste obendrein.

5-15Jahre Erfahrung in der Firma reichen aus…

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