Moin!Djensi hat geschrieben: Bekanntermaßen soll Eigentum ja verpflichten, aber wie weit man einen Eigentümer verpflichten kann, ein denkmalschutzwürdiges Objekt baulich zu erhalten, ist mir nicht bekannt. Wenn der die Taschen auf links dreht, weil dort keine Mieteinnahmen zu erzeilen sind, die entsprechende Investitionen möglich machen, kann der Staat wohl wenig machen. Wäre sicher auch ein grundgesetzwidriges Verhalten in die Eigentumsrechte einzugreifen, stelle ich mal ganz laienhaft hin.
Das ist im Hamburgischen Denkmalschutzgesetz eindeutig geregelt:
"§ 7 - Denkmalgerechte Erhaltung, Instandsetzung, Ersatzvornahme
(1) Die Verfügungsberechtigten sind verpflichtet, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, vor Gefährdungen zu schützen und instand zu setzen. (...)
(...)
(6) Die Verfügungsberechtigten können durch die zuständige Behörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals durchzuführen. Kommen die Verfügungsberechtigten ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, kann die zuständige Behörde die gebotenen Maßnahmen selbst durchführen oder durchführen lassen. Die Kosten der Maßnahmen tragen im Rahmen des Zumutbaren die Verfügungsberechtigten. Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie sonstige Nutzungsberechtigte haben die Durchführung der Maßnahmen zu dulden."
Quelle: http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... n=bs&st=lr
Eine Ersatzvornahme ist vor kurzem ziemlich medienwirksam an der Elbchaussee durchgeführt worden (Notsicherung eines Daches). Das war aber eher ein Einzelfall.
Viele Grüße
Michael