Hallo Thunderhorse,
was bitte sind denn "grundsätzliche Verkehrszeichen" im Sinne der StVO?
Der § 43 StVO behandelt übrigens keine Verkehrszeichen, sondern Verkehrs
einrichtungen. Bitte teile doch noch mit, auf welchen Absatz des § 43 StVO Du Dich hier bzgl. der MLC-Schilder beziehst. Dies ist mir leider völlig unklar, denn ich sehe in keinem der vier Absätze einen Zusammenhang zu den MLC-Schlder.
Bei der von Dir verlinkten PDF handelt es sich um die Preisliste eines privatwirschaftlichen Schilderherstellers. Auch hier wäre, wie schon angesprochen, ein Verweis auf eine offizielle, sprich behördliche Quelle sehr wünschenswert.
Siehe auch mein Beitrag:
redsea hat geschrieben:Hallo Rex Danny,
erstaunlicherweise gibt der ADAC als Quelle der Informationen (Verkehrszeichen) die StVO (Stand: August 2013) sowie den Entwurf des Verkehrszeichenkatalog (Entwurf 2013) an. Diesen Entwurf habe ich bisher noch nirgends finden können. In wie weit
dieser vollständig ist, ist auf der Seite nicht angegeben. Auch habe ich, wie ich in meinem vorigen Beitrag schrieb, die MLC-Schilder noch in keiner offiziellen (behördlichen) Quelle in Zusammenhang mit der StVO gesehen.
So u.a. auch nicht im
Bundesdatenblatt 2013 Teil I Nr. 12 “Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (siehe auch auf
Bundesrat.de) und auch nicht in den Anlagen zur StVO auf
juris.
Der “grüne Pfeil“ hat übrigens die
Vz.-Nr. 720 (Teil 7 – sonstige Zeichen), auch
hier (Seite 15) zu sehen.
Viele Grüße
Kai
Wie wir bereits festgestellt haben, ist die Beschilderung durch die STANG 2021 und 2010 mit Verweis auf die militärischen Regelegungen des BMVg (u.a. Bemessung, Einstufung und Beschilderung von Brücken für Militärlasten. Militärische Weisung Gruppe 8 – Nr. 1 von 1980) geregelt.
Viele Grüße
Kai