Wassersicherstellungsgesetz & VO / Notbrunnen

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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derlub
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Beitrag von derlub » 07.09.2009 00:08

Lasse hat geschrieben:Wie sehen die Dinger eigentlich in Betrieb aus? Kommt da eine Elektrische Pumpe rauf oder die klassische Handpumpe?
Hallo.

Notbrunnen wurden in folgenden Ausführungen erstellt:

- Handpumpen
- Elektro- und Motorpumpen
- hydraulische Turbinentauchpumpen
- Luftdruckbetriebene Pumpen

Handpumpen haben den Vorteil, dass sie völlig frei von Stromversorgung betrieben werden können und sind im Kriegsfall wohl die am wenigsten anfälligen Brunnen.
Hydraulische und luftdruckbetriebene Pumpen haben sich nicht durchgesetzt und gibt es deshalb auch nur vereinzelt.
Für höhere Fördermengen und -tiefen müssen motorbetriebene Pumpen eingesetzt werden.
Hierbei lassen sich netzstromunabhängige Notbrunnen mit eigenen Benzin-Notstromerzeugern (Bild 1) und netzstomversorgte Brunnen mit Elektropumpen (Bild 2 und 3) unterscheiden.

Bild 4 zeigt die Mengenverteilung der unterschiedlichen Notbrunnentypen für das Jahr 1977.

Grüße,
Christoph
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Re: Notbrunnen

Beitrag von derlub » 07.09.2009 00:40

klaushh hat geschrieben: Sonst kann ich mir nicht vorstellen, das solch ein Pumpenschwengel (so heißt doch wohl der "Hebel"?!) länger als eine Woche hält.
Hallo Klaus.

In Köln gibt es in einer öffentl. Grünanlage einen handbetriebenen Notbrunnen, bei dem der Hebel erst zum Betrieb an den Brunnen montiert wird. Er befindet sich vermutl. seitlich an einem verdeckten Bereich angebracht.
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Zuletzt geändert von derlub am 27.09.2010 17:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Oliver
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Beitrag von Oliver » 07.09.2009 21:52

Hi zusammen,

passend zum Thema der Verweis auf diese Veranstaltung. ich werde jedenfalls vor Ort sein zum Dokumentieren.

viewtopic.php?t=13474

Gruß
Oliver
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Tom Riddle

Beitrag von Tom Riddle » 07.05.2010 23:49

Moin!
Ich stelle fest, daß wir in Göttingen hinsichtlich Trinkwasserversorgung in einer sehr positiven Situation sind:

es gibt drei Notbrunnen (alle östlich der Leine) mit gleichem aussehen und Vorraussetzungen:
- gute Anfahrtsmöglichkeit für LKW
- "Verteilerkasten" zum Anschluß der elektrischen Pumpne
- in der Nähe eines Oberflächengewässers, aber deutlich davon abgesetzt
- jährliche Überprüfung und Test durch die Stadt
(Bilder einer der Plätze folgen im Lafe der Woche, wenn ich endlich ein Kartenlesegerät aufgetrieben habe)

Desweiteren ist beim Ortsverband des THW eine Fachgruppe Trinkwasser (FGr TW) stationiert, die zur SEEWA Mitte gehört (für die Insider)

TR

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Beitrag von derlub » 27.05.2010 21:17

Tom Riddle hat geschrieben: (Bilder einer der Plätze folgen im Lafe der Woche, wenn ich endlich ein Kartenlesegerät aufgetrieben habe)
Ich hoffe die Bilder kommen noch. Mich würden sie jedenfalls interessieren.
Grüße,
Christoph

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Beitrag von derlub » 27.05.2010 21:33

Hier mal ein paar Notbrunnen aus München.
Wie ein Notbrunnen, den man aus der Erde gezogen hat aussieht, kann man auf dem Gelände des ehemaligen Katastrophenschutzzentrums in der Hessstraße bewundern. Das dürfte der dort auf dem Gelände vorhandene Notbrunnen gewesen sein, der ebenso wie die restlichen Bauwerke abgerissen wird.
Grüße,
Christoph
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Beitrag von Leif » 27.05.2010 22:12

Hallo Christoph,

und jedesmal ist die Stromversorgung zu sehen :-)

Viele Grüße und Danke!
Leif

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Beitrag von derlub » 27.05.2010 22:20

Ja genau, die Stromkästen dürften die elektrischen Pumpen mit Energie versorgen.

koy
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Beitrag von koy » 24.06.2010 10:44

Hallo,

zumindest bei uns ist eine Duldungspflicht des Notbrunnens im Notarvertrag auferlegt worden.
Heisst, wir müssen einmal jährlich in Absprache mit dem städtischen Versorger den Weg freihalten, dass
der Brunnen instandgehalten werden kann.
Der nebenstehende Wasserturm mit Zisterne (schätzungsweise 8-10 Kubik) ist ohne Auflagen überschrieben worden.
Die Kosten der Instandhaltung wiederum trägt in Absprache mit dem Bund die Stadt.
Bei uns ist der Notbrunnen elektrisch betrieben.

Viele Grüsse aus München,

Koy

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klaushh (†)
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Beitrag von klaushh (†) » 24.06.2010 15:59

Moin, moin!

@Koy

Sehr viele der größeren Zivilschutzanlagen sind vom Bund seinerzeit mit Tiefbrunnen ausgestattet worden, um von der örtlichen Wasserversorgung unabhängig zu sein.
Für den Unterhalt dieser Brunnen war der Bund (finanziell) zuständig.
Im Zuge der Aufgabe der Zivilschutzanlagen hat der Bund diese Brunnen in vielen Fällen auf seine Kosten zurückbauen lassen.

Für die friedensmäßige Notwasserversorgung sind die Länder zuständig. Sie (bzw. untere Verwaltungsebenen) haben für diesen Zweck Notbrunnen angelegt.

Nun gibt es Fälle, bei denen der Brunnen in der Zivilschutzanlage als Notbrunnen für die friedensmäßige Notwasserversorgung fungiert (vermutlich vom Land bzw. der Kommune übernommen wurde). Das Bestehen eines Notbrunnens auf privatem Grund wird natürlich rechtlich abgesichert. Solch ein Fall dürfte bei dem Schutzbau von Koy vorliegen.

Eine rechtliche Absicherung dürfte in der Regel darauf hinauslaufen, dass der Grundeigentümer das Bestehen des Notbrunnens akzeptiert und den zuständigen Dienststellen "jederzeit" den Zugang zwecks Wartung und ggf. Nutzung gestattet.

Wegen genauerer Einzelheiten solltest du dich bei den zuständigen Dienststellen in München erkundigen.

Gruß
klaushh
Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!

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