Verwendung Fotos öffentlicher Firmenparkplatz

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derbaja
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Verwendung Fotos öffentlicher Firmenparkplatz

Beitrag von derbaja » 04.01.2014 19:00

Hallo Admins....


Ich war heute in Stuttgart on Tour und habe für die Datenbank Fotos der MZA Hackstrasse gemacht. Nun mein kleines Dilemma: Ein Teil der Bilder die ich gemacht habe waren nur möglich indem ich das Gelände der ENBW betreten habe. Der Parkplatz den ich betreten habe ist von 2 Seiten offen zugänglich,zumindest habe ich keinerlei Hinweise auf Privatgrundstück oder Zutritt verboten gefunden oder gesehen. Den Rest habe ich von der Strasse aus gemacht.

Wie sieht es mit der Verwendung dieser Bilder aus? Auf einem ist eine verbunkerte Luftzufuhr mit Stadtwasseranbindung zu sehen. Es wäre schade,wenn man so ein technisches Detail nicht veröffentlichen könnte.

Bitte um Antwort,wie ich verfahren soll, da ich mir nicht unbedingt Ärger einhandeln will.

Danke

Oliver
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redsea
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Re: Verwendung Fotos öffentlicher Firmenparkplatz

Beitrag von redsea » 04.01.2014 19:14

Hallo Oliver,

mit diesem Satz:
derbaja hat geschrieben:(...) Ein Teil der Bilder die ich gemacht habe waren nur möglich indem ich das Gelände der ENBW betreten habe. (...)
beantwortest Du Dir Deine Frage schon selbst.

Wobei:
derbaja hat geschrieben:(...) zumindest habe ich keinerlei Hinweise auf Privatgrundstück (...) gefunden oder gesehen. (...)
im Widerspruch zu Deiner Aussage "ENBW-Gelände" steht.

Also was: öffentliche Fläche oder doch Privatgrundstück (ENBW)?

Viele Grüße

Kai

derbaja
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Beitrag von derbaja » 04.01.2014 19:18

Hallo....


das is ja das Problem. Ich hätte diese Bilder auch aus ein paar Meter Entfernung von öffentlichem Grund aus machen können. Jetzt im nachhinein denk ich mir das das besser gewesen wäre. Eigentlich bin ich nur auf den Parkplatz um das Lüftungsbauwerk mit Wasseranbindung abzulichten. Das andere hab ich von der Strasse aus gemacht...so wie den ganzen Rest auch.

Dann wäre es doch kein Problem wenn ich diese 2 Bilder weglasse und den Rest hochlade,oder ?


Gruss
Stolzer,unwissender " Auf'm Atombunker - Fussballspieler "

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Beitrag von redsea » 04.01.2014 19:32

Hallo Oliver,

alle Bilder die Du von öffentlichem Boden aus gemacht hast, können in diesem Fall selbstverständlich auch veröffentlicht werden.

Bilder die erkennbar nur durch Betreten eines Privatgrundstückes aufgenommen wurden, bedürfen zur Veröffentlichung jedoch der Genehmigung desjenigen, der dort das Hausrecht besitzt.

Derartige Aussagen dürfen nur allgemein gehalten sein, da eine Beratung in einem individuellen Einzelfall eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen würde, die wir nicht geben können und nicht dürfen.

Auf Deine Überschrift bezogen sein noch gesagt, dass oft verkannt wird, dass es einen Unterschied zwischen öffentlich und öffentlich zugänglich gibt. Somit müßte es heißen: "öffentlich zugänglicher Firmenparkplatz", ergo Privatgrundstück und kein öffentlicher Raum..

Ich hoffe ich habe Dir damit weiterhelfen können.

Viel Grüße

Kai
Zuletzt geändert von redsea am 04.01.2014 19:37, insgesamt 1-mal geändert.

derbaja
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Beitrag von derbaja » 04.01.2014 19:37

Jap,

ich mache das jetz ganz einfach. Ich werd Montag direkt an die Pforte gehen und einfach fragen und mir was schriftlich geben lassen. Vllt lassen mich die Damen und Herren dann auch in die Anlage selber,denn die Tiefgarage war heute selbstverständlich verschlossen. Bei Bedarf kann ich euch auch gern ein kmz-file erstellen,das die Aufnahmeorte beinhaltet. Dann könnt ihr vor Veröffentlichung euch das evtl. nomma anschauen.

Dann werde ich mal die anderen Bilder hochladen.


Danke und nochmals Entschuldigung


Oliver
Stolzer,unwissender " Auf'm Atombunker - Fussballspieler "

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