Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Militärische und militärisch (mit)genutzte Fernmeldeanlagen und -einrichtungen, Netze und Infrastruktur (ohne ELOKA)
Hans Ludwig Wiegel
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Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Hans Ludwig Wiegel » 03.11.2009 18:19

Hallo,

soweit ich mich erinnern kann, wurde in den 1980er-Jahren in einem Politmagazin (leider weiß ich nicht mehr Welches?) des Fernsehprogramms ARD ein angeblich zugespieltes Dokument veröffentlicht.

Darin war zu lesen das in einem evtl. Verteidigungs-Fall sämtliche Telefonanschlüsse von Privatpersonen in der damaligen Bundesrepublik aus Gründen der Sicherheit, und der beschränkten Leitungskapazitäten abgeschaltet werden sollten.

Weiß Jemand dazu Näheres?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

Hans Ludwig

Herr Auer
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Beitrag von Herr Auer » 03.11.2009 18:26

Moin !
Ein Teil der Leitungen wäre für den Warndienst (Sirenen+Warnstellen) "mißbraucht" worden -
da hätte man mit entsprechenden Engpässen im Privatverkehr rechnen müßen.
Gruß aus HH
Hamburg von unten : www.unter-hamburg.de

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Godeke
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Beitrag von Godeke » 03.11.2009 19:37

Hallo :-) ;

die Leitungen für die Sirenen und Warnstellen gab es meines Wissens schon in Friedenszeiten. Die wurden ja mehrfach jährlich aufgerufen und getestet.
Auf jeden Fall war vorgesehen, bestimmte wichtige Teilnehmer "vorrangig" berechtigt telefonieren zu lassen, also z.B. Bevölkerungsschutz, Polizei, Gesundheitswesen, Verkehrs- und Transportbereich. usw.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der gesamte private Telefonverkehr abgeschaltet worden wäre. Durch den Vorrang der o.a.Teilnehmer hätte es aber zu Einschränkungen im privaten Bereich kommen können.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

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Beitrag von MikeG » 03.11.2009 21:51

Moin!

"Wurde" ist nicht so ganz richtig - die Sicherstellungsgesetze sind nach wie vor in Kraft, in diesem Fall gilt das Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der Telekommunikation (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz -
PTSG).

Mike
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eclipse
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Beitrag von eclipse » 03.11.2009 23:11

Hallo,

das Abschalten "privater" Telefonanschlüsse halte ich sogar für abwegig.

Über "Anschaltpunkte" und "Hausanschlusspunkte" (nagelt mich jetzt bitte nicht auf die genauen Begriffe fest, es geht um die grossen grauen Kästen am Straßenrand und die kleinen grauen Pilzchen an den Häusern, jeweils mit Posthörnchen drauf) hätte sich z.B. die Bundeswehr oder andere Organisationen aufgeschaltet. Dafür gabs ja den OB/ZB mit Wählscheibe oder die 10er Vermittlungen. Selbst mit einem OB/ZB ohne Wählscheibe konnte man mit etwas Übung dank dem damals üblichen Pulswählverwahren Verbindungen herstellen ;)
Dabei wären die zugehörigen Privat- oder Firmenanschlüsse stillgelegt worden. Ich meine, dass auch die Rufnummern verwendet worden wären, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass auf Ebene der Vermittlungsstellen es sinnvoll möglich gewesen wäre solche Anschlüsse von "normalen" Anschlüssen zu trennen. Insofern gehe ich davon aus, dass das Telefonnetz als solches ganz normal in Betrieb geblieben wäre, einzelne Anschlüsse wären aber sicherlich nicht mehr funktionsfähig gewesen.
Sicherlich war auch ein Teil der Fernverbindungen für "behördeninterne" Kommunikation reserviert, was die zur Verfügung stehende Bandbreite für private Kommunikation deutlich verringert hätte.

Im Zeitalter digitalisierter Vermittlungstechnik wurden Vorrangschaltungen installiert. Das war aber nach 1990. Zu der Zeit wurden auch die Hausanschlüsse in die Häuser verlegt. sind also von aussen nicht mehr zugänglich.

Steffen

kahagee
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Beitrag von kahagee » 03.11.2009 23:17

Hallo,

mir ist noch der sogenannte Katastrophenschutzschalter bzw. die Katastrophenschutzschaltung in Erinnerung. Hierbei konnten die nicht bevorrechtigten Anschlüsse abgeschaltet bzw. nur ankommend geschaltet werden(weiß ich nicht mehr genau).
Die bevorrechtigten Anschlüsse hatten eine spezielle Schaltvariante. Im Telefoantrag war vermerrkt ob Vorrang oder nicht. Wer dies festgelegt hat enzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
KHG

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dolphiner
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Beitrag von dolphiner » 04.11.2009 00:43

Konnte auch Mobilfunk für die Masse abgeschaltet oder sich die SIM Karten "wichtiger" Personen aus dem Zivil und Katastrophenschutz bevorzugt in die Zelle einbuchen?

Gibts das heute noch?

Sinn würde das machen im großen Katastrophenfall.
Hier bei mir zB wenn Biblis hoch geht. Die Gemeinden drumrum mit Schutzräumen unterhalten diese auch noch weiterhin.
Wenn dann ein Störfall eintritt, telefoniert ja jeder um seine Angehörigen zu erreichen.
Wie am 31.12. 0 Uhr wird dann das Netz überlastet sein und Telefonate sowie SMS gehen verzögert.

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Beitrag von FishBowl » 04.11.2009 00:58

Jedenfalls mache ich mir in Zeiten rechnergestützter digitaler Netze keine Illusionen darüber, dass auf irgendeinen Telefon- oder Datendienst für mich als Privatmann noch Verlass wäre. Reine Vermutung, aber ich glaube im Ernstfall an ein mehrstufiges Opt-In-Verfahren.
Es müsste zudem für wirklich wichtige oder so eingestufte Dienste und Stellen sicherlich immer noch diverse Overlay-Netze geben, die einigen staatlichen Stellen selbst bei Totalausfall der normalen Telefonleitungen noch eine verlässliche Kommunikation erlauben dürften bzw. die im Krisenfall zügig (wieder) einsatzbereit wären.
Zumindest für Teilbereiche der Innenbehörden hat mir das mein Bruder kürzlich ausdrücklich versichert, der beruflich mit deren Vernetzung zu tun hat, auch bundesweit und teils weit darüber hinaus.

Grüsse

Jürgen.

FastandFurious

Beitrag von FastandFurious » 04.11.2009 07:15

Soweit ich weiß, gibt es bei den SIM-Karten verschiedene Prioritätsstufen, die dann bei Netzüberlastung oder so greifen.

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Beitrag von Godeke » 04.11.2009 07:45

Hallo :-) ,

allmählich triften wir vom Thema "Kalter Krieg" weg...Hat denn irgendjemand noch härtere Belege als Gerüchte und "ich habe gehört, daß..."?
Auch ich konnte ja nichts belegbares beibringen. Ist alles Wissen aus Führungslehrgängen im Katastrophenschutz.. Und das wurde dann nur mündlich mitgeteilt in den entsprechenden Unterrichtseinheiten.
Grundsätzlich ist das auch nur graue Theorie: bei großflächigeren Infrastrukturzerstörungen durch was auch immer fallen natürlich auch die vorrangigen Beadrfsträger in diesen Gebieten aus.
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