Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Militärische und militärisch (mit)genutzte Fernmeldeanlagen und -einrichtungen, Netze und Infrastruktur (ohne ELOKA)
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Pinguin der 2.
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Pinguin der 2. » 20.10.2019 10:23

Das heißt, bei einem Blackout wird es nicht nur dunkel sondern auch leise. :hellau:
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agropp
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von agropp » 13.11.2019 23:06

Pinguin der 2. hat geschrieben: 19.10.2019 15:10 Diese Vorrangschaltungen gibt es ja auch bei den Mobilnetzen. Im KatFall werden die Blaulichtkräfte frei geschaltet und alles andere schweigt.
Das hat u.a. bei der Loveparade nicht geklappt.

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Henning
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Henning » 23.11.2019 15:36

agropp hat geschrieben: 13.11.2019 23:06 Das hat u.a. bei der Loveparade nicht geklappt.
Was hat nicht funktioniert:

Die Verfügbarkeit von Prio-Karten oder die technische Umsetzung der Priorisierung?

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TimoL
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von TimoL » 24.11.2019 11:18

Als ich im Jahre 1994 von meinem damaligen Arbeitgeber mein allererstes C-Netz Diensthandy bekommen habe (dieses hier:http://www.oebl.de/C-Netz/Geraete/Sieme ... table.html ) , war in dem Vertrag von der Post/ Telekom, der von 1991 war, noch eine entsprechende Klausel drin, dass das Netz im Falle von "Katastrophenlagen nationalen Ausmaßes" für den Privatanwener abgestellt werden kann.
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Pinguin der 2. » 24.11.2019 15:24

Als sich die Loveparade zu einer Großschadenslage ( noch weit entfernt von einer Katastrophe) entwickelt hat war es für eine Priorisierung eh zu spät.
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Henning » 30.11.2019 22:43

Das ist aber auch mehr eine formale Sache:

Im Jahr 2010 konnte es in NRW schlicht und ergreifend keine Katastrophen geben.

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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Pinguin der 2. » 08.12.2019 11:17

Henning hat geschrieben: 30.11.2019 22:43 Das ist aber auch mehr eine formale Sache:

Im Jahr 2010 konnte es in NRW schlicht und ergreifend keine Katastrophen geben.
Bist du da sicher? Auch 2010 hatten die Kreise und Kreisfreien Städte schon einen Katastrophenschutz Stab sowie KatSchAnweisungen.
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Henning » 08.12.2019 21:14

Ja, da bin ich sicher:

Das bis Dezember 2015 geltende FSHG kannte den Begriff der Katastrophe nicht. Da gab es nur Großschadenslagen.

Erst das aktuelle BHKG kennt wieder den Begriff der Katastrophe (und die Großeinsatzlage).

Dabei ist:
1. eine Großeinsatzlage, ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann. Vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage;

2. eine Katastrophe ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.

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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von agropp » 14.12.2019 19:24

Pinguin der 2. hat geschrieben: 24.11.2019 15:24 Als sich die Loveparade zu einer Großschadenslage ( noch weit entfernt von einer Katastrophe) entwickelt hat war es für eine Priorisierung eh zu spät.
M.W. hat man im Vorfeld versäumt, so etwas vorzubereiten.

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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?

Beitrag von Cremer » 22.12.2019 09:57

Als ehemaliger Referent für die Fernmeldeangelegenheiten im Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz hatte die Telekom in den Festnetzen pro Anschluss eine einmalige Gebühr für die Vorrangschaltung von 100 € verlangt.
In den Mobilfunknetzen gibt es 7 Prioritäten. Höhste Priorität sind Netzbetreiber eigene Mobilfunknetze für techn. Mitarbeiter die das Netz unterhalten. Danach kommen dann Personenschützer und Politiker dr Bundesregierung. Priorisierung von Feuerwehren, Rotes Kreuz und KatS stehen dann nachrangig auf der gleichen Prioritätsebene wie Journalisten.
Zum Ende meiner beruflichen Tätigkeit war es der AIuK ((Ausschuss für Information und Kommunikation) der Länder nicht gelungen hier eine Lösung herbeizuführen.
MfG Euer Fernmelder
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