Nun gut, wenn sich jemand nicht mit Händen und Füßen gegen ein "Angebot" wehrt, ist es durchaus legitim, ihm sein Handeln als freiwillig auszulegen.
So gesehen waren sicher die meisten Grenzer freiwillig da. Es macht ganz offensichtlich wenig Sinn, jemanden an eine Grenze zu stellen, die die Bürger des Landes am Verlassen des selbigen hindern soll, wenn dieser Jemand Widerwillen bekundet hat.
Es wurde übrigens mindestens genauso gut hingesehen, wenn überschwängliche Euphorie und Freiwilligkeit geäußert wurde. Sprich: "Echte" Freiwillige wurden nachweislich einer besonderen Überprüfung "durch das Organ"
unterzogen, bestand doch (nachvollziehbar) auch bei diesen zunächst potentielle Fluchtgefahr.
So gesehen waren wahrscheinlich die meisten Grenzer "Is-mir-egal-Typen", die gedacht haben: "Lieber Waldspaziergang oder Turmhocken, als im Dreck gleiten, bis der Bauchnabel glänzt!" (Das bezieht sich auf die Optionen, die einen bei der allgemeinen Wehrpflicht so erwarten konnten.) ...und..."Warum soll denn ausgerechnet bei mir einer kommen, auf den ich vielleicht schießen muss...!"