Alliierte Kontrollstellen nach dem WK II
Alliierte Kontrollstellen nach dem WK II
Moin,
vielleicht sind ja auch andere Nutzer des Forums bereits schon einmal auf dieses Thema aufmerksam geworden.
In der ersten Zeit nach dem 2. Weltkrieg konnte man sich als Einwohner unseres Landes noch nicht so frei bewegen, wie dies dann spätestens ab 1949 wieder möglich wurde.
Art. 11 GG regelt ja ausdrücklich:
"1. Schutzbereich
Das Deutschengrundrecht der Freizügigkeit gewährleistet ”das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen” (so das BVerfG). Zur Bestimmung des Begriffs Wohnsitz kann die Definition des § 7 BGB verwandt werden.
Danach ist der Wohnsitz einer Person der Ort, an dem sie sich ständig niedergelassen und ihren Lebensmittelpunkt hat. Das schließt es nicht aus, daß eine Person zwei oder mehrere Wohnsitze hat. Unter Aufenthalt ist das vorübergehende oder längerfristige Verweilen an einem Ort zu verstehen, der nicht Wohnsitz ist. Der Aufenthalt setzt eine gewisse Verweildauer voraus; ein kurzes Verweilen wird nicht von Art. 11 GG, sondern von Art. 2 II 2 GG erfaßt (str.). Andererseits ist Art. 2 II 2 GG bei Freiheitsentziehungen und -beschränkungen speziell (str.). Räumlich beschränkt sich der Inhalt der Freizügigkeit auf das Recht, innerhalb der Bundesrepublik Aufenthalt und Wohnsitz nehmen zu können (”im ganzen Bundesgebiet”). Daher garantiert Art. 11 GG nicht die Ausreisefreiheit, die allein durch Art. 2 I GG geschützt wird (str.), wohl aber die Einreisefreiheit.
2. Eingriffe
Beispiele für Eingriffe in Art. 11 GG sind Zwangsevakuierungen bei Naturkatastrophen oder die sog. Residenzpflicht des Beamten.
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Das Freizügigkeitsrecht steht nach Art. 11 II GG unter einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt. "
Diese eingeschränkte Freizügigkeit muß u.a. auch für die Nutzung der Autobahnen gegolten haben.
An einer Autobahnzufahrt zur A3 (Duisburg-Wedau) findet man noch die reste eines ehedem dort befindlichen Kontrollpostens.
Leider habe ich bislang nichts weiteres an historischem Bildmaterial dazu finden können.
Einige ältere Menschen schilderten mir allerdings, daß in der besagten Zeit dort ein Kontrollposten existiert hätte. Jeder Autofahre hätte einen Passierschein benötigt und wäre kontrolliert worden. Neben dem Häuschen wäre dort damals auch eine Schranke gewesen.
Wer weiß mehr zu diesem Thema?
Grüße, Eric
vielleicht sind ja auch andere Nutzer des Forums bereits schon einmal auf dieses Thema aufmerksam geworden.
In der ersten Zeit nach dem 2. Weltkrieg konnte man sich als Einwohner unseres Landes noch nicht so frei bewegen, wie dies dann spätestens ab 1949 wieder möglich wurde.
Art. 11 GG regelt ja ausdrücklich:
"1. Schutzbereich
Das Deutschengrundrecht der Freizügigkeit gewährleistet ”das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen” (so das BVerfG). Zur Bestimmung des Begriffs Wohnsitz kann die Definition des § 7 BGB verwandt werden.
Danach ist der Wohnsitz einer Person der Ort, an dem sie sich ständig niedergelassen und ihren Lebensmittelpunkt hat. Das schließt es nicht aus, daß eine Person zwei oder mehrere Wohnsitze hat. Unter Aufenthalt ist das vorübergehende oder längerfristige Verweilen an einem Ort zu verstehen, der nicht Wohnsitz ist. Der Aufenthalt setzt eine gewisse Verweildauer voraus; ein kurzes Verweilen wird nicht von Art. 11 GG, sondern von Art. 2 II 2 GG erfaßt (str.). Andererseits ist Art. 2 II 2 GG bei Freiheitsentziehungen und -beschränkungen speziell (str.). Räumlich beschränkt sich der Inhalt der Freizügigkeit auf das Recht, innerhalb der Bundesrepublik Aufenthalt und Wohnsitz nehmen zu können (”im ganzen Bundesgebiet”). Daher garantiert Art. 11 GG nicht die Ausreisefreiheit, die allein durch Art. 2 I GG geschützt wird (str.), wohl aber die Einreisefreiheit.
2. Eingriffe
Beispiele für Eingriffe in Art. 11 GG sind Zwangsevakuierungen bei Naturkatastrophen oder die sog. Residenzpflicht des Beamten.
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Das Freizügigkeitsrecht steht nach Art. 11 II GG unter einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt. "
Diese eingeschränkte Freizügigkeit muß u.a. auch für die Nutzung der Autobahnen gegolten haben.
An einer Autobahnzufahrt zur A3 (Duisburg-Wedau) findet man noch die reste eines ehedem dort befindlichen Kontrollpostens.
Leider habe ich bislang nichts weiteres an historischem Bildmaterial dazu finden können.
Einige ältere Menschen schilderten mir allerdings, daß in der besagten Zeit dort ein Kontrollposten existiert hätte. Jeder Autofahre hätte einen Passierschein benötigt und wäre kontrolliert worden. Neben dem Häuschen wäre dort damals auch eine Schranke gewesen.
Wer weiß mehr zu diesem Thema?
Grüße, Eric
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...
Könnte Dir mit einer Karte dienen
Rund um die britische Zone · Übersichtskarte mit sämtlichen Übergangs-Bahnhöfen. Herausgegeben mit Zustimmung der Reichsbahn-Direktion Essen. Herausgegeben mit Genehmigung der Militärregierung Nr. 1118/7. Druck E. Holterdorf, Oelde i.W. - 1212 - 646.
Gruß
Cisco
Rund um die britische Zone · Übersichtskarte mit sämtlichen Übergangs-Bahnhöfen. Herausgegeben mit Zustimmung der Reichsbahn-Direktion Essen. Herausgegeben mit Genehmigung der Militärregierung Nr. 1118/7. Druck E. Holterdorf, Oelde i.W. - 1212 - 646.
Gruß
Cisco
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Hallo Cisco,
die Karte sieht interessant aus, scheint aber einen anderen Bereich abzudecken, sprich den Bereich der Eisenbahn.
Meine Frage ist sehr exotisch, weil natürlich viele Autobahnen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gebaut waren.
Anscheinend wurden die Autobahnen zu jenen Tagen von den Alliierten als Sperrgebiet eingestuft, welches nur Personen nutzen durften, die eine entsprechende Erlaubnis erhalten hatten.
Grüße, Eric
die Karte sieht interessant aus, scheint aber einen anderen Bereich abzudecken, sprich den Bereich der Eisenbahn.
Meine Frage ist sehr exotisch, weil natürlich viele Autobahnen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gebaut waren.
Anscheinend wurden die Autobahnen zu jenen Tagen von den Alliierten als Sperrgebiet eingestuft, welches nur Personen nutzen durften, die eine entsprechende Erlaubnis erhalten hatten.
Grüße, Eric
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- Jan Hartmann
- Forenuser
- Beiträge: 183
- Registriert: 03.02.2004 13:33
- Ort/Region: Wietmarschen/Grafschaft Bentheim
Re: Alliierte Kontrollstellen nach dem WK II
Moin EricZ,
Siehe:viewtopic.php?t=3133
Gruß
Jan
könntest Du mal beschreiben wie das Häuschen aussieht oder, falles es nicht mehr steht, aus den Resten ableiten wie groß es mal war? Mir sind unmittelbar neben der A1 bzw. A7 drei kleine Häuschen aufgefallen, von denen ich keine Ahnung habe wozu sie einmal dienten.EricZ hat geschrieben:An einer Autobahnzufahrt zur A3 (Duisburg-Wedau) findet man noch die reste eines ehedem dort befindlichen Kontrollpostens....Neben dem Häuschen wäre dort damals auch eine Schranke gewesen.
Siehe:viewtopic.php?t=3133
Gruß
Jan
Moin Jan,
leider ist nicht mehr viel zu sehen.
Alles was man findet ist das etwa 2,5m*3,0m große Fundament, welches sich unmittelbar neben der Zufahrt zur A3 Richtung Köln im Grünstreifen befindet.
Wenn ich in den nächsten Tage Zeit habe, werde ich das Relikt mal ablichten und die Bilder hier posten.
Gruß, Eric
leider ist nicht mehr viel zu sehen.
Alles was man findet ist das etwa 2,5m*3,0m große Fundament, welches sich unmittelbar neben der Zufahrt zur A3 Richtung Köln im Grünstreifen befindet.
Wenn ich in den nächsten Tage Zeit habe, werde ich das Relikt mal ablichten und die Bilder hier posten.
Gruß, Eric
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Moin,
ich habe es heute doch noch geschafft, vor der Dunkelheit aus dem Büro zu kommen!
Die Fundamentreste des ehemaligen Kontrollpostens sind größer als ich sie in Erinnerung hatte, nämlich rd. 3,5*m4,0m.
ich habe es heute doch noch geschafft, vor der Dunkelheit aus dem Büro zu kommen!
Die Fundamentreste des ehemaligen Kontrollpostens sind größer als ich sie in Erinnerung hatte, nämlich rd. 3,5*m4,0m.
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Nachdem ich ein mal das Laub und den in rund fünfzig Jahren entstandenen Mutterboden oberhalb vom Estrich weggekratzt habe, habe ich etwas gefunden, was eventuell mal zu der alten Ausstattung gehörte haben könnte.
Weiß jemand hier vielleicht, wobei es sich bei diesem alten Gegenstand handeln könnte?
Viele Grüße, Eric
Weiß jemand hier vielleicht, wobei es sich bei diesem alten Gegenstand handeln könnte?
Viele Grüße, Eric
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