Grenze DDR / Gebiete westlich des Eisernen Vorhangs

Bauliche Infrastruktur der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und des Eisernen Vorhangs
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Thunderhorse
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Beitrag von Thunderhorse » 19.05.2007 16:10

Hi Helmhotz,

hier geht es eben um die richtige Bezeichnung.

Zu Deinem letzten Satz, ja, es gibt Personen die darüber noch etwas Wissen.
Fotos und ähnliches.
MfG. TH

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Helmholtz
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Beitrag von Helmholtz » 19.05.2007 17:41

Die Bezeichnung haben wir doch nun oder?
Zumindest weiß jetzt jeder was gemeint ist... ich hatte da für mich sowieso keine Bedenken.

Und nun zum Wissen?!

Wo ists?

;)
Obacht Nebenkeule!

Thunderhorse
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Beitrag von Thunderhorse » 19.05.2007 18:10

Auf Fotos.

:)
MfG. TH

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Beitrag von Helmholtz » 19.05.2007 20:43

Na dann mal her damit oder ausscheiden und Definitionsbuch über Niemandsländchen schreiben.

:mrgreen:
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petzolde
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Beitrag von petzolde » 19.05.2007 21:19

Ich denke, wir hatten das Problem an Beispielen hinreichend erläutert.
Ein Verweis auf irgendwo existierende Fotos oder wo auch immer lebende und wissende Personen hilft nicht weiter. Also bitte Klartext oder Fotos - sonst wird es langweilig, und für so etwas gibt es andere Foren!
gruß EP

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Beitrag von Thunderhorse » 19.05.2007 22:25

Schöne Tonart!

Wird damit was angeordnet oder befohlen?
Na, Immer schön die Pferde im Stall lassen.
MfG. TH

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Beitrag von Thunderhorse » 20.05.2007 10:09

Bereiche, die seitens der Führung der DDR-Grenztruppe, bei der Errichtung des vorderen Sperrzauns einer unmittelbaren Nutzung entzogen wurden.

Der Bereich nördlich Kleintettau/Oberfranken. Hier wurde der in den 60-er Jahren errichtete doppelte Stacheldrahtzaun stehen gelassen und weiter zurück der Metallgitterzaun errichtet.
Das gleiche gilt für den Grenzzipfel östlich Reichenbach/Oberfranken, hier wurde die Spitze nicht mit Sperranlagen ausgebaut.
Hier war nur die Grenztruppe und andere Organe der DDR tätig.
eine Nutzung für die LPG-en war nicht möglich.

Anders verhielt es sich mit der sogenannten Badehose in der bayersichen Hochrhön.
Südwestlich von Frankenheim/Thr. gelegen, wurde das vor dem Zaun liegende Gelände durch die LPG ein bis zweimal, unter Bewachung der GT, gemäht.
Dort ist heute noch ein Stück Zaun vorhanden, auch der Btv steht noch.

Auch das sog. Russeneck zwischen Weimarschmieden und Brüchs, in Unterfranken, ist solch ein Bereich. Dort war die Trasse des Zauns weiter zurück errichtet, die Grenzspitze baulich abgetrennt.
Russeneck stammt daher, da in den 60-er Jahren, als noch kein Bewuchs und Sperranlage vorhanden war, dort eine russische Panzerbesatzung, im Winter einen kurzen Ausflug nach Weimarschmieden machte.

Mittels Kartenmaterial sind die Örtlichkeiten sicherlich zu finden.
Es gibt noch wesentlich mehr Bereiche, zwischen Ostsee und Dreiländereck bei Prex.

Fotos natürlich auch, da Außenstehende den eigentlichen Grenzverlauf darauf meist nicht nachvollziehen können, müßten diese Bearbeitet werden,
Und dazu habe ich keine Zeit.
MfG. TH

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Beitrag von Helmholtz » 20.05.2007 14:53

Na das sind doch konkrete Infos!

Sehr gut, bin immer dankbar für weitere Konkretisierung oder Fotoscan usw.

Falls möglich und Zeit wäre ein Scan cool. :thumbup:
Obacht Nebenkeule!

Marcus1969
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Beitrag von Marcus1969 » 20.05.2007 21:02

Battle6 hat geschrieben:Hi Marcus,

"Niemandsland" gab es definitiv nicht, auch nicht in der Zeit vor Abschluß des Grundlagenvertrags.

Schon vor dieser Zeit wurde durch die DDR eine einseitige Grenzmarkierung vorgenommen (begonnen am 01.08.1967, Beschlußtag). Da gab es zwar das eine oder andere Problem mit falscher Markierung (salopp ausgedrückt), dies wurde dann vor Ort geregelt. Manchmal auch mit massivem Kräfteeinsatz auf beiden Sätzen, aber stets "friedlich".
Schon damals und auch davor gab es kein Niemandsland.

Die Besitzverhältnisse waren vor Ort bekannt. Man hat westlicher Seits diese Gebeite auch verwaltet, wenn der Besitzer in der DDR wohnte, kenne ich aus eigener Erfahrung (hatte oft mit einigen der zuständigen Förstern zu tun, die den Waldbestand pflegten). Umgekehrt waren die Gebiete in der DDR, Besitzer im Westen in Nutzung der DDR.
Solange daher die Fläche auf DDR-Gebeit lag, mußte im Westen auch keiner Steuern (Grundsteuer) dafür zahlen.


Battle6
Hallo Battle6,
ich habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Im Zuge von Grenzbegradigungen fielen nach dem Krieg Gebiete, die eigentlich zu den westlichen Besatzungszonen gehörten, zum Gebiet der SBZ bzw. späteren DDR.
Genauso war es umgekehrt der Fall.
Während die DDR diese ihr zufallenden Gebiete sofort auch rechtlich in ihr Hoheitsgebiet integrierte und eine Grenzmarkierung vornahm, wurden diese Gebiete auf Westseite erst mit dem Grundlagenvertrag rechtlich in die Areale der anliegenden Gemeinden bzw. Landkreise integriert.
Diese Arbeit hat dann auch die sogenannte Grenzkommission durchgeführt.
Siehe auch http://www.infobitte.de/free/lex/LgD_Le ... ission.htm
Ich spreche hier ausschließlich von der rechtlichen Seite.
Was die tatsächliche Nutzung angeht, sind auch diese Gebiete sofort von den Bewohnern bzw. Nutzungsberechtigten genutzt worden.
Eine andere Geschichte sind die Flächen, wo die Eigentümer in der DDR lebten, die Flächen aber durch Personen aus der Bundesrepublik genutzt wurden.
Diese Nutzer hatten die Pacht bzw. Miete auf ein Sperrkonto einzuzahlen.
Nach der Wende konnten dann die Eigentümer aus der DDR darüber verfügen.
Die DDR hat diese ihr zufallenden Flächen einfach so genutzt.

MfG
Marcus[/url]

Thunderhorse
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Beitrag von Thunderhorse » 20.05.2007 21:40

Hi Marcus,


"Während die DDR diese ihr zufallenden Gebiete sofort auch rechtlich in ihr Hoheitsgebiet integrierte und eine Grenzmarkierung vornahm, wurden diese Gebiete auf Westseite erst mit dem Grundlagenvertrag rechtlich in die Areale der anliegenden Gemeinden bzw. Landkreise integriert.
Diese Arbeit hat dann auch die sogenannte Grenzkommission durchgeführt.
"

Die Integrierung von Gebieten in die Gemeinden oder Lkr. der Bundesrepublik an der Grenze, war nicht Aufgabe der Grenzkommission.
Diese wurden ebenfalls sofort integriert, nach der Vermarktung der Grenze, durch die Grenzkommission wurden diese jedoch Neu eingemessen, ein normaler Vorgang seitens der Landesvermessungsämter.


Die Grenzkommission hatte eine klare Aufgabenregelung:
Erster Auftrag.

die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze zu überprüfen und soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten.

Sonstige Probleme die in der Grenzkommission behandelt wurden:
Zweiter Auftrag:

zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenahng stehender Probleme, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung beizutragen
das waren unter anderem:
Braunkohleabbau bei Helmstedt, Lübecker Bucht - Fischfang und Sportschifffahrt, Werra und Saale - Sportbootverkehr, Grenzwege und "Wege im Grenzbereich", Forstwirtschaft, Schadensbekämpfung hierbei, Informationsaustausch (GIP), Bessere Nutzung der GIP, Schadensbekämpfung und -regulierung, Brände, Sturm, Herbizide, Fischsterben, Hochwasser (Minengefahr bis 1985), etc..

Zur Nutzung, Pacht, Ertrag, Sperrkonten hatte ich ja auch schon was geschrieben.
Hatte gerade mit den Zuständigen Förstern immer wieder zu Tun.

Battle6
MfG. TH

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