Munitionsbelastete Grundstücke

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Bunkerbob
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Beitrag von Bunkerbob » 05.02.2018 11:07

bettika hat geschrieben: 16 Bundesländer 16 unterschiedliche Regelungen
Das nennt man Föderlismus (und der "funktioniert" eben nicht nur in der Bildungspolitik, auch hier gibt es völlig verschiedene Ansätze.)

Die Grundaussage ist wohl in allen Bundesländern gleich: nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist der Besitzer eines Grundstückes, von dem aufgrund seines Zustandes Gefahren ausgehen (er ist dann "Zustandsstörer"), für die Gefahrenbeseitigung zuständig:
§ 70 SOG M-V
Verantwortlichkeit für Sachen
(1) Wird die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch den Zustand einer Sache gestört oder im einzelnen Fall gefährdet, so ist deren Eigentümer verantwortlich.

Notfalls kann die Ordnungsbehörde ihrerseits tätig werden und holt sich das Geld wieder.
Was für jeden klar nachzuvollziehen ist, wenn es z.B. um die Gefahr auf dem Bürgersteig durch herabfallende Dachziegel eines nicht gewarteten Hauses geht (da geht wohl jeder mit, wenn die Gemeinde Sicherungsmaßnahmen auf dem Bürgersteig veranlasst und der säumige Hausbesitzer dafür zahlen muss), wird bei Sachen, für die der Eigentümer eigentlich nichts kann (wie eine amerikanische Bombe auf seinem Grundstück, und der Opa hat damals im Sportpalast noch nicht einmal mitgejubelt bei "wollt Ihr den totalen Krieg?") schwer nachzuvollziehen.
Ich bin daher mit unserer Regelung der Verordnung über die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung
(Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung - KaBeKostVO M-V) vom 21. Februar 2005 sehr zufrieden
sehr zufrieden:
§ 2
(1) Für Maßnahmen zur Abwendung einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr (vollständiges Freilegen, Bergen, Abtransportieren, Lagern und Vernichten von Kampfmitteln) werden von kommunalen und privaten Grundstückseigentümern keine Gebühren erhoben, es sei denn, die Amtshandlung wird durch schuldhaftes Verhalten des Eigentümers erforderlich.

Das entspricht auch meinem Rechtsempfinden, denn für Gefahrenabwehr ist nun einmal das Land zuständig.

Und die Erfahrungen u.a. auch in Thüringen damals nach der Privatisierung 1996 gemacht haben, sprechen dafür: Lieschen Müller hat, als sie beim Primelpflanzen in ihrem Garten eine Handgranate gefunden hat, den Räumdienst angerufen, der kam wie immer, hatte nun nur ein Firmenlogo auf dem schicken neuen VW-Transporter, hat die Handgranate mitgenommen - und Lieschen Müller einige Zeit später eine Rechnung geschrieben. Nun sind auch in Thüringen die Lieschen Müllers nicht dumm, beim nächsten Mal hat sie die Polizei gerufen, die hat den Räumdienst gerufen, der hat Handgranate abgeholt und später Rechnung geschickt, und Lieschen Müller hat gesagt: neeneenee, ich hab die nicht gerufen, dass soll die Polizei bezahlen (die hat das natürlich nicht, Lieschen Müller hat ein ordnungsbehördliches Schreiben mit diversen §§ und Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Querverweise erhalten, was sie nicht versteht bis auf den Satz: "Sie müssen doch zahlen!")
Und nach den Erfahrungen findet Lieschen Müller eben nie wieder Kampfmittel.
Nicht, dass dort nichts mehr läge, denn geräumt wurde ja auch nicht. Aber die Handgranaten liegen eben nicht mehr bei Lieschen Müller, sondern beim Nachbarn, im Dorfteich, im Papierkorb der Autobahnraststette, im Wald, werden beim Schrott abgegeben, ...

Durch solche Regelungen spart der Staat vielleicht kurzfristig Geld ein, treibt seine Bürger aus Angst vor Kosten aber in die Illegalität und vor allem in die Gefahr => da werden Kampfmittel, die die Fachleute aus Sicherheitsgründen nicht transportieren, aus Angst vor den Kosten im Kofferraum durch die Gegend gefahren, an Stellen abgelegt, die bislang nicht als kampfmittelbelastet bekannt waren etc.

Dann schon lieber so wie bei uns:
Wir waren 2017 bei 333 Einsätzen 2.102 Stunden unterwegs und haben dabei 41.189 Kilometer zurückgelegt, haben dabei 3,78 Tonnen Kampfmittel gefunden, das hat das Land insgesamt 98.278,99 € gekostet, und davon werden wir uns 54.907,67 € von der BIMA zurückholen, da hier ehemals reichseigene Kampfmittel gefunden wurden.
(ich hoffe, hier kommt der Landesrechnungshof nicht irgendwann auf komische Ideen :shocked:, und wenn, dann nach dem Bismarck zugeschriebenen Grundsatz nach: "in Mecklenburg geschieht alles 50 Jahre später.")

Gruß
Robert

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