Hallo Büttner,Heh, interessant - Danke für die Info! Ich gehe mal davon das diese Infrastruktur zwingend notwendig sein muss und mind. das dann auch in der beschriebenen Form auch vorhanden war?
Hier ein mögliches Beispiel:
http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UTF ... 5&t=h&z=15
zu Deinem Beispiel kann ich leider nichts erwidern, da ich den Hintergrund nicht kenne,.
mein Hinweis mit den notwendigen Verkehrsanbindungen der Lufttanklagern ist ein Beipiel für die Anforderung der Verkehrsanbindung zwischen Produktion und Lagerung der Rüstungsgüter bei der Luftwaffe. Für die Luftwaffe auch nur ein (wenn auch wichtiger) Teil Ihrer Versorgungseinrichtungen. (s.Anlage).
Das Thema heißt ja "Logistik in der Rüstung. Verkehrsobjekte" es folgen hoffentlich noch weitere Beispiele.
Zur Erläuterung und in Ergänzung von meinem und
Roxels Beitrag, (der offenbar auch ein Anhänger von Prof.Preuss ist)
die zugehörige Skizze zu Standardplanung der Luftanklager, in der die innere Erschliessung erkennbar ist.
Die Skizze basiert auf der bereits genannten Quelle[BA-BLi WF 02/7002] entnommen aus einem Gutachten von Prof.Preuss für das Umweltbundesamt (UBA 49-02).
Grüsse
Bettika