Nur leider hat der gute Gianfranco Mattiello vergessen anzugeben, aus welcher Quelle er die Angaben in dem Buch herausgeschrieben hat.turul hat geschrieben:Mattiello, Gianfranco: Fliegerhorstkommandanturen und Flugplätze der deutschen Luftwaffe 1935 – 1945. Osnabrück 2000, S. 169
Da der Luftgau XIII aufgelöst wurde und zu größeren Teil vom Luftgau XII übernommen wurde, ist bisher weder ein Luftwaffen-Atlas Luftgaukommando XIII noch die dazugehörige Anlage "Verzeichnis der baulichen Anlagen ..." aufgetaucht. Aus diesen Dokumenten wäre die genauere Zuordnung im Jahr 1940 zu erkennen gewesen.
Im "Verzeichnis der baulichen Anlagen der Luftwaffe" der Bauverwaltung Luftgaukommando XII Stand Juli 1943 (BArch RL6-9 LgKdo XII Anlagen) ist U'bach unter der Bezeichnung neu A 88 und alt E 19 N aufgeführt.
Zu diesem Zeitpunkt (Juli 1943) wurde offensichtlich kein Unterschied mehr gemacht zwischen I. und II. Ordnung. Einzig an der Tatsache, dass bei den E-Häfen Gelchsheim, Seligenstadt, Vilseck u.a. die Bezeichnung alt: D .. eingetragen ist, lässt den Rückschluss zu, dass diese ursprünglich als E-Häfen I. Ordnung geführt worden waren, die E-Häfen mit der Bezeichnung alt: E .. als E-Häfen II. Ordnung.
Unterscheidungskriterien I. und II. Ordnung siehe:
Völker, Karl-Heinz
Dokumente und Dokumentarfotos zur Geschichte der Deutschen Luftwaffe 1919 – 1939
Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart; 1968 S. 242 - 244 und 249 - 251
Um noch eine kleine Verwirrung draufzusetzen:
In den Sachstandsberichten der Bauleitungen LgKdo XIII (April bis November 1939 und März 1940)
BArch RL 19-13/1-7 und 13 wird U'bach als Üb-E-Hafen genannt.
MfG
Zf