Entmilitarisierungsbestimmungen

Luftschutzbunker, zivile Bunkeranlagen und Schutzbauwerke des 2. Weltkriegs
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klaushh (†)
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Entmilitarisierungsbestimmungen

Beitrag von klaushh (†) » 04.02.2015 23:42

Moin, moin!

Die Briten gaben am 21.7.1948 "Entmilitarisierungsbestimmungen der Britischen Militärregierung" heraus.

Wo finde ich den Wortlaut (!)?
Hat jemand eine Fundstelle?

Gruß
klaushh
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Christel
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Beitrag von Christel » 05.02.2015 08:53

Moin Klaus,

auf die Schnelle habe ich nur das hier:

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/l ... ue48-2.htm

gefunden.

LG,

Christel

BVK
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Beitrag von BVK » 05.02.2015 09:48

Moin,

die Bestimmungen habe ich nicht, kenne auch keine Fundstelle.

Allerdings habe ich einen Bericht des Reichsbauamtes Dortmund vom 12.07.1949 der sich auf die Bestimmungen bezieht.
Hierbei geht es um die Entmilitarisierung von LS-Bunkern.

Im Forum Luftschutzbunker (IGEL) habe ich diesen Bericht 2008 veröffentlicht.
http://www.luftschutzbunker-forum.com/s ... arisierung

(Soll bitte jetzt keine Werbung sein; allerdings habe ich auf die Schnelle in meinem Archiv die Akte / CD - noch - nicht gefunden.)

Aus diesem Beitrag kopiert sind auch die nachfolgenden, auszugsweisen Anhänge.

Die Bestimmungen vom 21.7.48 sind in den jpg 1/2 ff bemerkt.
M.E. "pendelt" der Bericht des RB ein wenig bei den Grundlagen zu den Bestimmungen.
Ursprung - der Entmilitarisierung - ist die Direktive 22 des alliierten Kontrollrates, dann Bestimmungen des Min.für Wiederaufbau aus 4/1948.

Das Thema Entmilitarisierung und deren Umsetzung bis in die örtlichen Instanzen (Kommune - BDO etc.) ist sehr komplex.

Gruß
BVK
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klaushh (†)
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Beitrag von klaushh (†) » 05.02.2015 22:36

Guten Abend!

Mein "Wissen" bezüglich der gesuchten Bestimmungen hat seine Ursache in dem von BVK zitierten Bericht des Reichsbauamtes Dortmund.

Fürwahr, es ist nicht leicht, heute noch exakte zeitgenössische Verordnungen im Zusammenhang mit Entmilitarisierungsbestimmungen zu finden. Diese Angelegenheiten liegen inzwischen "Ewigkeiten" zurück, wurden auch ab den 50-er Jahren außer Kraft gesetzt und wurden aus politischen Gründen (Kalter Krieg) schnell vergessen.

Insges. gesehen ist es nicht uninteressant, wie die Entmilitarisierungebestimmungen bezüglich der zivilen Luftschutzanlagen in einzelnen Städten unterschiedlich gehandhabt wurden.
So sind in Hamburg nur drei Hochbunker zur Einsprengen von Fenstern entfestigt worden. Sie stehen noch heute und werden als Wohnhäuser (2) bzw. Institutsgebäude (1) genutzt. Bei den splittersicheren Schutzbauten (u.a. "Röhrenbunkern") wurden einige Dutzend gesprengt. Aber bei dem Vorhandensein von etlichen Hundert derartiger Bauten ist das auch nur ein "Tropfen auf dem heißen Stein".

Gruß
klaushh
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EricZ
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Beitrag von EricZ » 06.02.2015 09:20

Moin,

interessant finde ich an den von BVK zur Verfügung gestellten Dokumenten übrigens auch, daß offensichtlich eine staatliche Behörde 1949 (nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland) noch unter "Reichsbauamt" agiert hat. Anderswo wurden Reichsbauämter bereits 1946 in "Staatliches Bauamt XYZ" oder "Staatshochbauamt XYZ" umbenannt.

Viele Grüße, Eric
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