Offizielle Begrifflichkeiten bei LS-Bauten in Hamburg

Luftschutzbunker, zivile Bunkeranlagen und Schutzbauwerke des 2. Weltkriegs
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klaushh (†)
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Offizielle Begrifflichkeiten bei LS-Bauten in Hamburg

Beitrag von klaushh (†) » 13.02.2012 23:39

Moin, moin!

Immer wieder entstehen Diskussionen über die Bezeichnungen von LS-Anlagen.

Relativ spät erst wurde die Unterscheidung von "Bunker" (= bombensicher) und "Schutzbau" (= splittersicher) festgelegt (ich meine, in einem Führererlaß aus 1943?).

In Hamburg verbreitet war der Begriff "Röhrenschutzbauwerk" (abgekürzt RöSch), im Volksmund allgemein "Röhrenbunker" genannt.
Beide Begriffe tauchen in den einschlägigen Bestimmungen aus Berlin nicht auf. Von "Außer-Hamburgern" wird daher immer wieder ins Feld geführt, dass es sich hierbei um Deckungsgräben handle.
Ich habe jetzt ein Dokument (siehe Anlage)gefunden (Quelle: Staatsarchiv HH, 322-3, B 47), mit dem in Hamburg ausdrücklich zwischen "Röhrenbunker" und "Deckungsgraben" zu unterscheiden ist.
Im Aktenvermerk zu einer Besprechung am 13. Februar 1942 in Hamburg, an der Vertreter von
- Amt für kriegswichtigen Einsatz (AKE, Bauverwaltung Hamburg)und
- Luftgaukommando XI (Hamburg)
teilnahmen, gibt es dazu unter 9) Ausführungen.

Tatsächlich gibt es deutliche bauliche Unterschiede:

RöSch:
Decke: gewölbt (rund!)
Wand-/Deckenstärke: 0,60 m - 1,10 m
Länge: bis ca. 80 m
Röhrenzahl: in "Batterien", bis zu 6 nebeneinander
Fassungsvermöger: bis über 500 Personen

Deckgr.:
Decke: flach
Wand-/Deckenstärke: 0,60 m
Länge: bis ca. 25 m (gestreckt oder zweimal abgewinkelt)
Fassungsvermögen: bis zu 60 Personen

Gruß
klaushh
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Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!

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