Wer jemals selbst gebaut oder gekauft hat, weiß, in welchen z.T. Monatsabständen die diversen Vorgänge alle so ablaufen "Eintragung der Löschungsbewilligung", "Streichung der Vormerkungsverfügung" oder was es da so alles gibt. Das dauert dann bis zu einem Jahr.willem hat geschrieben: Vom Rechtskräftig werden des Kaufvertrages bis zur Eintragung in das Grundbuch kann es allerdings schon mal ein halbes Jahr dauern.
Und das tolle ist: jedesmal liegt wieder eine nicht unerhebliche Rechnung des Notars bei...
Bob