Anfrage : FlaRak Stellungen im Raum Oberbayern

Militär nach 1945 - FlaRak, CRC, CRP, SOC & Co, TMLD etc.
Benutzeravatar
Maeks
Forenuser
Beiträge: 199
Registriert: 12.08.2003 01:02
Ort/Region: Neubeuern

Beitrag von Maeks » 03.01.2004 22:11

Da müßte man doch mal was anleiern können.
Vieleicht kann man da ein schönen Bericht zusammenbasteln

Gruß Maeks :holy:

Gast

Beitrag von Gast » 03.01.2004 23:18

...weil das fotografierverbot mal wieder ein thema ist....

diskutiert wurde es bereits hier:
viewtopic.php?t=1270


und in diesem thread...auf der 2. seite....unter dem titel: ärger mit dem mad...gibt es sogar einen kleinen tatsachenbericht zu den folgen des fotografierverbotes:
viewtopic.php?t=952

...und vielleicht mach´ ich mal ein faq-thema draus...

Benutzeravatar
Olli
Forenuser
Beiträge: 256
Registriert: 29.12.2003 22:42
Ort/Region: Starnberg (Alt Bayern)

@ Maeks

Beitrag von Olli » 04.01.2004 09:52

Hi Maeks - dann waren wir wohl gestern beide vor Ort ??

Das Schild hab ich auch gesehen - gilt allerdings nur für Fotos "im" Gelände und explizit nicht von außen...
Allerdings sind die ganzen anderen Schilder fort - insbesondere die beiden Großen, welche früher an der Zufahrtsstraße standen...
Aber ich schätze mal, daß uns die Anlage nicht weglaufen wird und man es abwarten kann !
Grüße...

Der Olli

>>Es hat gerade erst angefangen...<<

http://der_olli.hat-gar-keine-homepage.de/

Benutzeravatar
MikeG
Administrator
Beiträge: 8755
Registriert: 07.05.2002 14:38
Ort/Region: Bispingen
Kontaktdaten:

Beitrag von MikeG » 04.01.2004 12:37

Hi!

Das ist ein Irrtum - das Verbot gilt auch für Fotos ins Gelände, nicht nur im Gelände...

Mike

HW (†)
Forenuser
Beiträge: 1990
Registriert: 24.07.2002 16:42
Ort/Region: Pullach i. Isartal und Ottobrunn

Beitrag von HW (†) » 04.01.2004 20:35

Zu den HAWK-Stellungen der Bundesluftwaffe in Bayern habe ich ja geschrieben, ich frage nach und wenn man etwas schreiben darf darüber, werde ich es auch tun. Also noch etwas Geduld. Ich habe da einen guten privaten Kontakt. Wir müssen aber damit rechnen, dass diese Stellungen noch kein lostplaces sind. Denn, auch wenn Verteidigungminister Struck in der Öffentlichkeit verkündet, 2002 wird die FlaRakGrp 33 aufgelöst, kann es nämlich sein, dass die FlaRakGrp 33 Ende 2003 immer noch existiert.

Vielleicht etwas noch zu den Schutzbereichen und Fotografierverboten als allgemeine Information:
Für bestimmte Verteidigungsanlagen kann zu deren Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage ein Schutzbereich erlassen werden. Dafür gibt es ein Schutzbereich-Gesetz. Zuständig ist die Wehrbereichsverwaltung - Schutzbereichbehörde -.
Die Erklärung zu einem Schutzbereich wird als öffentliche Bekanntmachung mit den betreffenden Grunstücksbezeichnungen der Anlage bekanntgemacht. Auch werden die Auflagen, die unterschiedlich sein können, damit veröffentlicht. Da steht dann z. B.: Mit der Anordnung des Schutzbereiches treten von Gesetz wegen folgende Beschränkungen ein:
Die Genehmigung der Schutzbereichsbehörde ist einzuholen wenn im Schutzbereich bauliche oder andere Anlagen oder Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche errichtet, geändert oder beseitigt.
Offenes Feuer ist in einem Umkreis/Abstand zur Anlage von XXX verboten.
usw.
Zudem werden für alle sichtbar an der Grenze des Schutzbereiches große Schilder aufgestellt mit der Aufschrift:
Militärischer Schutzbereich und dann ein Text mit dem was man nicht darf, unter anderem fotografieren, filmen, Skizzen anfertigen usw. Kann aber auch sein nicht zelten, kein Feuer machen usw.

Darüber hinaus kann aber auch die Bundeswehr für Liegenschaften, für die kein Schutzbereich erlassen wurde, das Fotografieren und Filmen von dieser Liegenschaft verbieten. Die Rechtsgrundlage ist hier das Gesetz über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges durch die Bundeswehr.

Es kann also sein, das eine Liegenschaft kein Schutzbereich (mehr) ist, der Kasernenkommandant aber trotzdem (noch) ein Fotografierverbot aufrecht erhält.

Ich kenne übrigens ein Schutzbereich, der ist so ein paar Km lang.

Benutzeravatar
Gravedigger
Forenuser
Beiträge: 2482
Registriert: 17.08.2003 14:43
Ort/Region: Sennestadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Gravedigger » 04.01.2004 20:41

HW hat geschrieben:Ich kenne übrigens ein Schutzbereich, der ist so ein paar Km lang.
Gehe ich recht in der Annahme, das der Schutzbereich in einem südlichen Vorort von München liegt und man dort nur eine Mauer und ettliche Überwachungskameras sieht.

CU Markus
Zivilisation bedeutet, sich gegenseitig zu helfen von Mensch zu Mensch, von Nation zu Nation. (Henry Dunant)

HW (†)
Forenuser
Beiträge: 1990
Registriert: 24.07.2002 16:42
Ort/Region: Pullach i. Isartal und Ottobrunn

Beitrag von HW (†) » 04.01.2004 20:52

Nein, so groß sind die nicht.
Der Schutzbereich, den ich meine, befindet sich in Rheinland-Pfalz.
Gibt sogar einiges darüber zu lesen im Internet, weil viele Bürger Widerspruch eingelegt haben.

blup

Beitrag von blup » 04.01.2004 21:09

Hallo!

Das mit den Schutzbereichen und dem Fotografierverbot ist alles völlig richtig.

Grundsätzlich ist es aber bei "aktiven" Militäranlagen immer sinnvoll, gar nicht erst zu fotografieren. Wie hier im Forum ja auch von Mike richtigerweise schon häufig gesagt wurde, muss das aber jeder selber wissen und ggf. die Konsequenzen tragen.

Man unterscheidet zwischen allgemeinen militärischen Anlagen, Kampfanlagen und -wie genannt- Schutzbereichen. Kampfanlagen (Z. B. Fliegerhorste, Marinestützpunkte, Raketenstellungen) zu fotografieren, ist immer riskant. Häufig stehen bei diesen Anlagen viele Schilder "Militärischer Sicherheitsbereich", aber nur ein etwas größeres Schild an der Wache verkündet "Militärischer Sicherheitsbereich.................Absolutes Fotografier- und Filmverbot - Entsprechende Geräte sind an der Wache abzugeben. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.". Glaubt man also, es sei "nur" MSB und filmt und fotografiert munter, so kann das im Einzelfall strafrechtliche Folgen haben, die wohl keiner tragen möchte.

Aber wie gesagt: Den Polizisten will ich nicht spielen, jeder ist für sich selbst verantwortlich.

HW (†)
Forenuser
Beiträge: 1990
Registriert: 24.07.2002 16:42
Ort/Region: Pullach i. Isartal und Ottobrunn

Beitrag von HW (†) » 05.01.2004 17:10

Zwischenbericht:
Die FlaRakGrp 33 ist noch nicht aufgelöst. Aufgelöst wurde das FlarakG 6 aus Lenggries, die Kasernen in Lenggries (hier war neben dem FlaRakG 6 auch der Stab und die 1. u. 3 Staffel der FlaRakGrp 33 stationiert) und Bad Aibling (hier war die 2. Staffel stationiert). Die FlaRakGrp 33 ist mit ihren Staffeln aus Lenngries, Bad Aibling und Erding nach Leipheim (Bayern) Fliegerhorst verlegt worden und wurden dem FlaRakG 5 in Erding unterstellt. Die HAWK-Stellungen wurden bis auf die Infrastruktur geräumt. Einige Stellungen wurden der zuständigen Standortverwaltung übergeben, andere werden evtl. als Ausbildungsstellungen genutzt werden.
Ich nehme noch weiteren Kontakt auf und werde dann berichten.

viewtopic.php?t=1253

http://www.prinz-heinrich-kaserne.de

Benutzeravatar
Olli
Forenuser
Beiträge: 256
Registriert: 29.12.2003 22:42
Ort/Region: Starnberg (Alt Bayern)

Schutzbereich...

Beitrag von Olli » 15.02.2004 23:26

Schutzbereiche - es gibt sie immer noch...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Antworten