im Bundesarchiv/Militärarchiv in Freiburg befindet sich unter der Signatur RL 6/21 die Kopie eines Erlasses: "Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe – LB 4 – Az. 40 b 10 Nr. 540/39 (II A)" vom 28. Juni 1939.
In drei Listen wurden darin die der "der zivilen Luftfahrt dienenden Luftfahrtgelände für Verkehrs- und Sonderflughäfen und Landeplätze nach dem Stande vom 1. Mai 1939" bekanntgegeben.
Die Liste I (Verkehrsflughäfen) wurde in den „Nachrichten für Luftfahrer“ veröffentlicht.
Die Listen II (deutsche Sonderflughäfen) und III (deutsche Landeplätze und Hilfslandeplätze) waren "Nur für den Dienstgebrauch" bestimmt und wurden nicht mehr veröffentlicht.
Aus der "Liste III deutsche Landeplätze" werde ich Zug um Zug mal den einen und anderen weniger bekannten Platz nennen. Eventuell sind noch Einzelheiten zu den Plätzen bekannt.
1) Lfd. Nr.: 44
2) Name: Lausward
3) Luftamt: Köln
4) Landeplatz ist zugelassen für Flugzeugklasse: A 2
5) Bemerkungen: Zu Segelflugübungen nur sonntags benutzbar
1) Lfd. Nr.: 48
2) Name: Lippen
3) Luftamt: Dresden
4) : alle Klassen
5) : Hilfslandeplatz der Nachtflugstrecke Berlin – Breslau
1) Lfd. Nr.: 62
2) Name: Niederstetten
3) Luftamt: Nürnberg
4): alle Klassen
5): Hilfslandeplatz der Nachtflugstrecke Frankfurt/Main - München
1) Lfd. Nr.: 83
2) Name: Schweiburg in Oldenburg
3) Luftamt: Hannover
4): A bis B 1
5):
Das wären einmal die ersten Plätze. Die kompletten drei Listen werde ich nach redaktioneller Fertigstellung dann auf meiner website veröffentlichen.
MfG
Zf
