Lost Verkehrszeichen
Moin!
Noch mal zu dem "km-Schild". Ich habe gerade zufällig folgende Meldung gefunden: "Schlupfloch für Temposünder -Alte Tempo-Verkehrsschilder gelten nicht mehr".
Da heist es unter anderem: Wer als Temposünder ertappt wird, sollte sich das Verkehrsschild, das ihm zum Verhängnis wurde, lieber noch mal anschauen. Da diese Verkehrszeichen seit Januar 1999 nicht mehr zugelassen sind, sind sie auch nicht mehr amtlich, so der Spruch der Richter.
http://www.wdr.de/online/verkehr/tempos ... ndex.phtml
Noch mal zu dem "km-Schild". Ich habe gerade zufällig folgende Meldung gefunden: "Schlupfloch für Temposünder -Alte Tempo-Verkehrsschilder gelten nicht mehr".
Da heist es unter anderem: Wer als Temposünder ertappt wird, sollte sich das Verkehrsschild, das ihm zum Verhängnis wurde, lieber noch mal anschauen. Da diese Verkehrszeichen seit Januar 1999 nicht mehr zugelassen sind, sind sie auch nicht mehr amtlich, so der Spruch der Richter.
http://www.wdr.de/online/verkehr/tempos ... ndex.phtml
Lost Places und mehr unter..
www.n-lange.de
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Moin,n-lange hat geschrieben: Noch mal zu dem "km-Schild". Ich habe gerade zufällig folgende Meldung gefunden: "Schlupfloch für Temposünder -Alte Tempo-Verkehrsschilder gelten nicht mehr"
http://www.wdr.de/online/verkehr/tempos ... ndex.phtml
komisch, gegen Tempoüberschreitungen wird geklagt, daß es raucht - keiner dieser Deppen kommt auf die Idee, einen unbeschrankten Bahnübergang mit Querverkehr einer Lok zu befahren, weil das Schild "nicht amtlich" ist...
@sigma :
Guck mal hier , ich hatte den Link schon mal woanders gepostet..
http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/e2x_v.html
gruß
Holli
Ich würde das aber trotzdem nicht absichtlich ausprobieren. Bei meinem Glück würde das zuständige Gericht anders entscheiden, die Sache scheint ja juristisch nicht ganz unumstritten zu sein.n-lange hat geschrieben:Moin!
Noch mal zu dem "km-Schild". Ich habe gerade zufällig folgende Meldung gefunden: "Schlupfloch für Temposünder -Alte Tempo-Verkehrsschilder gelten nicht mehr".
Da heist es unter anderem: Wer als Temposünder ertappt wird, sollte sich das Verkehrsschild, das ihm zum Verhängnis wurde, lieber noch mal anschauen. Da diese Verkehrszeichen seit Januar 1999 nicht mehr zugelassen sind, sind sie auch nicht mehr amtlich, so der Spruch der Richter.
http://www.wdr.de/online/verkehr/tempos ... ndex.phtml
Sind dann eigentlich Schilder mit "km", die eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben, auch ungültig? Davon stehen hier noch einige. (Die hielt man wohl für nicht so wichtig, als man bei den meisten anderen Schildern das "km" überklebt hat.) Nicht, dass es da noch böse Überraschungen gibt.
Was für einen Sinn hatte das überhaupt? Man hätte ja keine neuen Schilder mi "km" aufstellen müssten, aber sie für ungültig zu erklären, sodass sie ausgetauscht werden müssen? Das kostet doch nur unnötig. So unklar sind sie doch nicht.
Wann wurden die Schilder mit "km" eigentlich aufgestellt? Die sehen alle noch recht neu aus, während es einige ziemlich alte Schilder ohne "km" gibt.
Ist das alte Bahnübergangsschild eigentlich auch ungültig? Es kommt doch noch relativ häufig vor. (Da habe ich allerdings erst recht keine Lust, es auszuprobieren. )hollihh hat geschrieben: komisch, gegen Tempoüberschreitungen wird geklagt, daß es raucht - keiner dieser Deppen kommt auf die Idee, einen unbeschrankten Bahnübergang mit Querverkehr einer Lok zu befahren, weil das Schild "nicht amtlich" ist...
Ich kenne übrigens noch ein Verkehrszeichen, dass nicht mehr in der Form aufgestellt wird, wie es noch sehr häufig Vorkommt: Zeichen 415, Wegweiser auf Bundesstraßen. Früher stand die Bundesstraßennummer ohne Rechteck drumherum in einem Feld am hinteren Ende des Wegweisers, jetzt steht sie in einem Rechteck, wie es auch auf Vorwegweisern und Manchmal auch alleine (Zeichen 35) verwendet wird.
Moin
Gemäß § 53 Abs. 4 StVO ist die Übergangsfrist für das alte Zeichen 274 (mit km-Angabe) bereits am 31.12.1998 (!) abgelaufen, es ist somit definitiv nicht mehr gültig.
Grundsätzlich bleiben Verkehrschilder die zum Zeitpunkt der Aufstellung der StVO entsprachen aber weiterhin gültig (§ 53 Abs. 9 StVO), sofern nicht, wie beim Zeichen 274, die Gültigkeit ausdrücklich gesetzlich befristet wird..
Es spricht aber nichts dagegen sich trotzdem an die (ungültige) Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten
Gruß, Christian
Gemäß § 53 Abs. 4 StVO ist die Übergangsfrist für das alte Zeichen 274 (mit km-Angabe) bereits am 31.12.1998 (!) abgelaufen, es ist somit definitiv nicht mehr gültig.
Grundsätzlich bleiben Verkehrschilder die zum Zeitpunkt der Aufstellung der StVO entsprachen aber weiterhin gültig (§ 53 Abs. 9 StVO), sofern nicht, wie beim Zeichen 274, die Gültigkeit ausdrücklich gesetzlich befristet wird..
Es spricht aber nichts dagegen sich trotzdem an die (ungültige) Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten
Gruß, Christian
Guck mal hier , ich hatte den Link schon mal woanders gepostet..
http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/e2x_v.html
gruß
Holli[/quote]
Ja, danke. Den Hinweis hatte ich damals schon begierig aufgenommen. Aber leider beantwortet er die Frage nicht: Welche Farbe hatte Hinweisschilder auf der Reichsautobahn?
http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/e2x_v.html
gruß
Holli[/quote]
Ja, danke. Den Hinweis hatte ich damals schon begierig aufgenommen. Aber leider beantwortet er die Frage nicht: Welche Farbe hatte Hinweisschilder auf der Reichsautobahn?
- Eisenbahnfreund
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- Registriert: 10.06.2002 07:32
- Ort/Region: Hamburg
Moin,
ist zwar nicht undeingt ein Verkehrszeichen, aber hat(te) auch eine verkehrslenkende Aufgabe. Gemeint sind die genagelten Fahrbahnmarkierungen, die immer mehr durch weißen Asphalt ersetzt werden, um nicht zu sagen, es gibt sie schon fast nicht mehr. Hier mal ein Taxi-Stand aus Hamburg.
ist zwar nicht undeingt ein Verkehrszeichen, aber hat(te) auch eine verkehrslenkende Aufgabe. Gemeint sind die genagelten Fahrbahnmarkierungen, die immer mehr durch weißen Asphalt ersetzt werden, um nicht zu sagen, es gibt sie schon fast nicht mehr. Hier mal ein Taxi-Stand aus Hamburg.
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MfG
der Eisenbahnfreund
der Eisenbahnfreund
Zeichen 315-66: Parken längs auf rechtem Gehweg (Anfang)
Hallo zusammen,
habe heute in Herford dieses alte Verkehrszeichen gesehen.
Gruß redsea
habe heute in Herford dieses alte Verkehrszeichen gesehen.
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Zeichen 209-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links
Ebenfalls heute in Herford gesehen: das Zeichen 209-10 alt und in entgegengesetzter Richtung das neue Zeichen.
Gruß redsea
Gruß redsea
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