Fotografieren auf nicht eingezäuntem Privatgrundstück?

Fotografie-Themen - richtige Belichtung, Technik und Techniken etc.
Gast

Beitrag von Gast » 25.10.2006 15:08

So, dann will ich auch noch meinen Senf dazugeben.

Vielleicht trägt dies auch etwas zur Klärung bei.

§ 123 StGB (Hausfriedensfriedensbruch)

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossenen Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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Christel
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Beitrag von Christel » 25.10.2006 20:08

Hallo bobmeister,

danke für Deine Ausführung. :) Ich denke, dass der § 123 StGB allen klar war.

Die eigentliche Frage dieses Threads definiere ich eher so: Wie ist die Rechtslage, wenn ich mich auf einem nicht als solchem erkennbaren, uneingezäuntem Privatgrundstück befinde und dort Fotos mache?

Gruß, Christel

Biedermann (†)

Beitrag von Biedermann (†) » 25.10.2006 21:24

Christel hat geschrieben:Hallo bobmeister,

danke für Deine Ausführung. :) Ich denke, dass der § 123 StGB allen klar war.
Die eigentliche Frage dieses Threads definiere ich eher so: Wie ist die Rechtslage, wenn ich mich auf einem nicht als solchem erkennbaren, uneingezäuntem Privatgrundstück befinde und dort Fotos mache?

Gruß, Christel
Soo klar ist 123 nicht allen. Fällt immer wieder auf, wenn wir versuchen einen aus unseren "öffentlichen" Diensträumen zu verweisen.

Aber ich denke, das Schlüsselwort ist "umfriedet". Auf einer Wiese ohne Zaun, Hecke, Schilder oder sonstwas kann ja jeder behaupten das wäre seins. Wenn da eine sichtbare Grenzmarkierung ist kann man zumindest davon ausgehen das Gelände gehört "jemand" (so wie ja jedes Stück Boden irgendjemand gehört).
Unter Umständen ist noch das jeweilige Landeswaldgesetz wichtig.

Wenn mir auf einem nicht als solchem erkennbaren Grundstück jemand bedeutet, ich möge mich trollen, dann hängt die Reaktion ausschließlich von meiner momenatnen Laune ab. Oder von den zusätzlichen "Argumentationshilfen" des angeblichen Besitzers.
Außerhalb des umfriedeten Besitzes darf ich tun und lassen was ich will. Auch fotografieren. Lediglich das Fotografieren von Personen unterliegt den bekannten Regeln.

§ 59 UrhG - Werke an öffentlichen Plätzen
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

D. h. von einem öffentlichen "Platz" aus kann ich auf fremden Grundstücken belegene Gebäude ablichten. Sogar anschließend als Postkarte verkaufen.

Noch mehr Info mit Paragrafen und BGH Aktenzeichen im Wikipediaartikel über Panoramafreiheit
Grüße
Ingo

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Beitrag von MikeG » 25.10.2006 21:33

Moin!
D. h. von einem öffentlichen "Platz" aus kann ich auf fremden Grundstücken belegene Gebäude ablichten. Sogar anschließend als Postkarte verkaufen.
Ausnahme: Schutzbereiche - aber das hatten wir schon.

Mike

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Käptn Blaubär
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Beitrag von Käptn Blaubär » 25.10.2006 22:19

Moin!
Biedermann hat geschrieben:D. h. von einem öffentlichen "Platz" aus kann ich auf fremden Grundstücken belegene Gebäude ablichten. Sogar anschließend als Postkarte verkaufen.
Ist das wirklich so? Wie verhält sich dann soetwas:

"Die Peter Tamm Sen. Stiftung ist Inhaber der wirtschaftlichen Rechte an dem Gebäude und bat uns, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß eine wirtschaftliche Nutzung von Fotografien des Kaispeichers B - hinausgehend über das Urheberrecht - der schriftlichen Genehmigung der Peter Tamm Sen. Stiftung bedarf." (HIER, ganz unten).

Ist so eine Forderung dann überhaupt rechtlich haltbar? Und woher weiß ich denn, daß es bei einem bestimmten Gebäude irgendwelche weitergehende Rechte von irgendjemandem gibt?

Gruß
Michael
Das Leben ist kurz, behauptet man.
Ansichtssache, sage ich. Die einen sind kurz, die anderen sind lang, und manche sind mittel.
Außerdem hatte ich noch dreizehneinhalb andere davon.
(Walter Moers, Die 13 ½ Leben des Käpt´n Blaubär)

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Beitrag von MikeG » 26.10.2006 20:51

Moin!

Das bezieht sich nur auf Aufnahmen, die nicht von öffentlichem Grund gemacht worden sind, bzw. ist wohl nur dort haltbar. Anders sieht es wohl in so einem Fall aus, wenn die Aufnahmen kommerziell genutzt werden sollen.

Ansatzpunkt sind hiuer die Rechte, die der Architekt bzw. ggf. sein Rechtsnachfolger an seinem Werk hat - das wird bei außergewöhnlichen Bauten möglicherweise wie bei einem Kunstwerk gehandhabt.

Mike

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redsea
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Beitrag von redsea » 18.02.2008 22:22

[Dieser Beitrag ist abgetrennt von viewtopic.php?t=9379 ; Leif 19.02.2008]







@ Patrick

Tja, da hättest Du Dich vorher über die Rechtslage informieren sollen und hättest diesem privaten Wachmann entsprechend entgegnen können. Wobei mir die Rechtslage aber auch nicht wirklich klar ist und ich mich neulich in einer ähnlichen Situation befand. Dabei handelte es sich um ein rein ziviles, privates Objekt. Aber wie heißt es so schön, der Klügere gibt nach und so bin ich von Dannen gezogen.

Ein ähnliches Erlebnis hatte ich vor ein paar Jahren in Hannover, als ich im Zooviertel ein efeubewachsenes Eckhaus, das mit der 2 m hohen Mauer drum herum und dem schönen großen Wintergarten, vor dem immer zwei Polizeiwagen stehen, fotographiert habe (meine Ma wollte doch zu gerne mal sehen, wie der Herr denn in Hannover so wohnt). Daraufhin sprach mich ein Polizeibeamter an, was ich denn fotographieren würde und für welchen Zweck und bat mich, mich auszuweisen. Der Ton des Herrn war wohlbemerkt ein ganz anderer, als der des Mannes vom privaten Wachdienst. Der Polizeibeamte war sehr freundlich, ja sogar fast freundschaftlich. Ich erklärte ihm kurz mein Ansinnen und fragte ob es denn verboten seie, das Haus zu fotographieren und zeigte ihm wunschgemäß die Fotos auf dem Display meiner Digi. Darauf sagte er ganz freundlich sinngemäß: nein, nein, ich könne natürlich fotographieren was ich wolle, sofern nicht entsprechende Schilder auf ein Fotographierverbot hinweisen würden. Nur wenn ich Detailaufnahmen der Sicherungseinrichtungen dieses Hauses wie z.B. der Überwachungskameras machen würde, würde man das nicht gerne sehen. Wir plauderten noch ein wenig über das Haus und wie oft der Herr sich denn dort aufhält etc. und verabschiedeten uns, uns gegenseitig noch einen schönen Tag wünschend.

So kann es also auch gehen. In wie weit die Aussage des Polizeibeamten "man könne grundsätzlich alles fotographiernen was man möchte, sofern nicht ausdrücklich .... " rechtlich Hand und Fuß hat, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Das nur mal als kleines Erlebnisbeispiel meinerseits zu Deinem Beitrag, auch wenn :offtopic:

Grüße redsea

Gast

Beitrag von Gast » 19.02.2008 13:11

Der private Wachschutz tauchte erst nach 20 Minuten auf und kam mit dem Auto angefahren. Daher denke ich, dass er entweder von Zeit zu Zeit eine Runde dreht, oder dass das Gelände kameraüberwacht wird und immer dann jemand losgeschickt wird, wenn sich jemand "unbefugt" auf dem Gelände befindet.

Der gute Mann war sehr freundlich, sagte jedoch auch, dass man zum betreten und fotografieren eine Genehmigung brauchen würde.

Ein bischen verwundert war ich schon, da das Gelände in einer völligen Einöde liegt, nichts zu demolieren oder zu klauen ist und darüberhinaus nie wieder genutzt werden wird.

Wenn auch :offtopic: Passiert so was öffter? Als ich vor kurzem ein leerstehendes Gebäude, wohlgemerkt von außen fotografierte, welches dazu nicht eingezäunt war, passiert mir das Gleiche...

Wie verhaltet ihr Euch? Ich bin doch noch so unerfahren :holy:

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redsea
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Beitrag von redsea » 19.02.2008 14:17

dennis232 hat geschrieben:Wie verhaltet ihr Euch? Ich bin doch noch so unerfahren

Sicher :offtopic: aber auch sicher sehr interessant für viele Mitglieder die auf ihrer Suche und Erkundung von lost places gerne auch ihr drittes, digitales Auge, das erkundete Objekt festhalten lassen möchten.

Vielleicht ist ja ein Mod. so nett und zieht diese Beiträge in einen eigenen Thread. Der könnte z.B. heißen: "Fotografieren verboten?!"

Klar sollte sein, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet (nicht stattfinden darf), aber die Erfahrungen untereinander auszutauschen und sich gegenseitig Verhaltenstipps zu geben, halte ich für sehr interessant und ist für viele sicher sehr hilfreich.

Zum privaten Wachdienst: Es sollte natürlich keineswegs heißen, dass die Mitarbeiter dieser Unternehmen grundsätzlich alle unfreundlich sind. Ich habe mir damals in den Semesterferien mit so einem Job schließlich selbst oft ein paar Mark dazu verdient und ich bin sehr, sehr freundlich :holy: Es hat sogar Spass gemacht nachts mit Hund durch die Gegend zu fahren und zu laufen. Man sieht dabei so einiges, was einem Außenstehenden verborgen bleibt und das völlig legal. Zum Wachdienst selbst, so gibt es Objekte, die nur nachts und an den Wochenenden von einem privaten Unternehmen bewacht werden, aber auch welche die so 24 Std. bewacht werden. Darüber hinaus gibt es Objekte, die mehrmals in der Nacht oder auch tagsüber und an den Wochenenden, also in den Zeiten in denen die Arbeit in dem Betrieb ruht, zu Kontrollen angefahren werden. Wie oft das geschieht, gibt der Auftraggeber vor. In der Regel geht dies jedoch nicht aus dem Interesse des Auftraggebers hervor, sondern aus den Auflagen seiner Versicherung. Die schreibt ihm nämlich vor, wenn sie das Objekt so und so versichern soll, dann muss er für die und die Bewachung sorgen.

Zum Thema Verhalten, so sollte hier zunächst einmal der gesunde Menschenverstand zu Grunde liegen. Wir sind alle erwachsene und vernünftige Menschen und sollten uns auch so verhalten. Wenn ich freundlich behandelt werden möchte, so bringe ich auch meinem Gegenüber diese Freundlichkeit entgegen und es schadet auch nicht mal auf ein paar Fotos zu verzichten, auch wenn man sich im Recht befindet. Wenn mich jemand freundlich bittet etwas nicht zu fotographieren, dann tue ich das auch nicht, auch wenn ich mich im Recht befinde und er es mir nicht untersagen dürfte. Wenn mir jemand aber dumm kommt, kann es schon mal sein, dass ich ihn frage, ob er denn den Paragraphen 59 UrhG kenne ....

In dem von mir im obigen Beitrag angesprochenen Fall hatte der Wachmann sogar nicht ganz Unrecht, da ich mich, ohne es jedoch zu wissen, auf dem Firmengelände befand. Fünf Meter weiter zurück hätte ich mich auf einer öffentlichen Strasse befunden und hätte das Objekt fotographieren dürfen (§ 59 UrhG). Allerdings wußte ich nicht, dass ich mich bereits auf dem Firmengelände befand, da nichts darauf hindeutete. Die Einfriedung begann erst einige Meter weiter und es wiesen auch keine Schilder oder sonst etwas darauf hin, dass es sich hier bereits um privates Besitztum handelte.

Gruß redsea

Biedermann (†)

Beitrag von Biedermann (†) » 19.02.2008 21:20

redsea hat geschrieben:In dem von mir im obigen Beitrag angesprochenen Fall hatte der Wachmann sogar nicht ganz Unrecht, da ich mich, ohne es jedoch zu wissen, auf dem Firmengelände befand. Fünf Meter weiter zurück hätte ich mich auf einer öffentlichen Strasse befunden und hätte das Objekt fotographieren dürfen (§ 59 UrhG). Allerdings wußte ich nicht, dass ich mich bereits auf dem Firmengelände befand, da nichts darauf hindeutete. Die Einfriedung begann erst einige Meter weiter und es wiesen auch keine Schilder oder sonst etwas darauf hin, dass es sich hier bereits um privates Besitztum handelte.

Gruß redsea
Der §59 als solcher sagt ja nichts darüber wo ich mich befinde, er regelt nur die Voraussetzung daß das Motiv "an einem öffentlichen Weg" gelegen sein muß. Die ständige Rechtsprechung sagt etwas anderes, nämlich daß auch der Abbildende auf öffentlichem Grund sein muß. Wenn die Grundstücksgrenze nicht gekennzeichnet ist, dann kann man sich aber sicher auf Verbotsirrtum berufen.
Wobei natürlich ein Einvernehmen mit den Besitzern/Bewachern von Objekten stets vorzuziehen ist.

Grüße
Ingo

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