Fotografieren auf nicht eingezäuntem Privatgrundstück?

Fotografie-Themen - richtige Belichtung, Technik und Techniken etc.
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redsea
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Beitrag von redsea » 19.02.2008 21:50

Biedermann hat geschrieben:(...) Die ständige Rechtsprechung sagt etwas anderes, nämlich daß auch der Abbildende auf öffentlichem Grund sein muß. (...)
Hallo Biedermann,

genau so ist es und so hatte ich es ja auch beschrieben, aber jetzt wo Du es sagst, also wörtlich steht es im § 59 UrhG nicht, obwohl es sicher so gemeint ist, weil es halt die so genannte ständige Rechtsprechung ist. Mir ist ansonsten kein anderer Paragraph bekannt, der dies ausdrücklich so darstellt.

Also kurz und knapp gesagt: befinde ich mich auf einem öffentlichen Weg, Straße, Platz o.ä., so darf ich von diesem Standort aus fotografieren was ich möchte. Auch wenn dies vielen Eigentümern der abgelichteten Objekte nicht bekannt ist.

Anders sieht es meines Wissens nach dagegen jedoch aus, wenn ich mich von diesem öffentlichen Weg entferne, gleich in welcher Richtung, also auch vertikal. Sobald ich also bspw. eine Leiter aufstelle, von der aus ich fotografieren möchte, befinde ich mich nicht mehr auf dem öffentlichen Weg, Straße oder Platz.
Biedermann hat geschrieben:(...) nämlich daß auch der Abbildende auf öffentlichem Grund sein muß (...)
Hier stört mich ein wenig das "auch". Der ständigen Rechtsprechung nach ist es vielmehr ein "nur". Das heißt, dass sich der Abbildende auf öffentlichem Boden befinden muß, dass abzubildende Objekt sich aber nicht auf öffentlichem Boden befinden muß. Genau darin ist ja begründet, dass ich von öffentlichem Boden aus alles fotografieren darf.

Als kleines Beispiel:

Möchte ich eine Industrieruine fotografieren, so darf ich das von allen öffentlichen Wegen um dieses Objekt herum aus tun. Sobald ich aber den öffentlichen Weg verlasse und mich auf das Gelände der alten Industrieanlage begebe, benötige ich die Erlaubnis des Eigentümers um dieses Objekt von diesen Standort aus zu fotografieren.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich das Gelände ohnehin nur mit Erlaubnis des Eigentümers betreten darf.


Gruß redsea

Gast

Beitrag von Gast » 20.02.2008 10:14

Wie sieht es denn mit Fotos von Innenräumen aus, sofern ich diese von außen durch die Fenster mache?

Beispiel: Das Verwaltungsgebäude einer ungenutzten, geschlossenen Fabrik liegt direkt an einer öffentlichen Straße. Vom Gehweg aus sind die Innenräume durch die Fensterscheiben einsehbar. Ist es hier erlaubt von diesem "öffentlichen Grund" aus Fotos der Innenräume zu machen, indem ich durch die Fensterscheiben fotografiere?

Oder beziehen die angesprochenen Rechte nur auf "Panoramaansichten" des Gebäudes?

Gruß,

Dennis

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redsea
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Beitrag von redsea » 20.02.2008 11:09

Hallo dennis232,

interessante Frage. Fotografierst Du das Objekt als Ganzes und man hat auf dieser Abbildung auch Einsicht in das Innere, so würde ich sagen, dass dies O.K. ist. Ähnlich dem oft diskutierten Fall, wenn Du eine Person A fotografierst und im Hintergrund befindet sich eine andere Person B. Wenn Du die Erlaubnis von A hast, ist auch dies O.K..

Fotografierst Du aber direkt durch ein Fester in das Innere eines Gebäudes, also mit der Absicht das innere des Gebäudes abzubilden , so würde ich sagen, dass dies die Persönlichkeitsrechte des Eigentümers berührt und Du hierzu dessen Erlaubnis benötigst. Wie allgemein wenn man in Innenräumen fotografiert.

Die angesprochenen Rechte beschränken sich natürlich nicht auf Panoramaansichten, sondern allgemein auf alles was Du vom öffentlichen Boden aus von diesem Gebäude abbilden kannst, was durchaus auch Details sein können. Sprich: alles was Du von öffentlichem Boden aus an reinen Außenansichten siehst, darfst Du auch mit Deinem Kameraauge festhalten.

Gruß redsea

Triode

Beitrag von Triode » 20.02.2008 12:38

Ein Bericht von RA David Seiler zum Thema.

http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

Biedermann (†)

Beitrag von Biedermann (†) » 20.02.2008 22:33

dennis232 hat geschrieben:Wie sieht es denn mit Fotos von Innenräumen aus, sofern ich diese von außen durch die Fenster mache?
Gruß,

Dennis
Satz 2 des § 59 UrhG lautet "Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht".
Also: NEIN.

@ redsea: Natürlich hast Du recht, "auch" ist ganz schlecht formuliert. Und ja, selbst die Leiter wird nach der gängigen Urteilslage nicht erlaubt.


Grüße
Ingo

HW (†)
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Beitrag von HW (†) » 20.02.2008 23:01

Da fotorecht.de sehr informativ ist, habe ich es noch mal als Link.
Sogar die Bundeswehr verweist fotorecht.de. Interessant ist auch der Hinweis auf einer Bundeswehr-Seite im Netz, dass der MAD Hinweise auf Beiträge im Internet verfolgt.

"Videos und Fotos bleiben nicht unentdeckt. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben verfolgt der Militärische Abschirmdienst (MAD) Hinweise auch auf Beiträge im Internet. Neben dienstrechtlichen Maßnahmen drohen strafrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel bei Gewaltdarstellungen (§ 131 Strafgesetzbuch), Verbreiten eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten (§ 33 Kunsturhebergesetz) oder sicherheitsgefährdendes Abbilden (§ 109g Strafgesetzbuch)."

http://www.fotorecht.de/Fotorecht35-2007.pdf

http://www.fotorecht.de/

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Beitrag von Schneider-Huetter » 10.09.2012 11:38

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass muss ich mich leider auch mal in diesen Thread einklinken.

Wenn ich auf einem Privatgrundstück , das nicht eingezäunt ist und auch weit und breit keine Schilder stehen (konkret eine Wiese mit darauf befindlicher Flak-Bettung), Fotos mache, ist das in Ordnung, oder nicht?

Dass ich das Gelände betreten darf ist nach meiner Information sicher (nach baden-württembergischem Recht).

Ich habe zwar die vorherigen Beiträge schon gelesen, bin aber immer noch etwas irritiert, was das Fotografieren anbelangt, da dort meist davon die Rede ist, dass von einem öffentlichen Weg ein nicht-öffentliches Gebäude fotografiert wird.


Grüße und vielen Dank schon im Voraus
Mathias

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Beitrag von wolfi » 10.09.2012 20:36

Schneider-Huetter hat geschrieben:Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass muss ich mich leider auch mal in diesen Thread einklinken.

Wenn ich auf einem Privatgrundstück , das nicht eingezäunt ist und auch weit und breit keine Schilder stehen (konkret eine Wiese mit darauf befindlicher Flak-Bettung), Fotos mache, ist das in Ordnung, oder nicht?

Dass ich das Gelände betreten darf ist nach meiner Information sicher (nach baden-württembergischem Recht).

Ich habe zwar die vorherigen Beiträge schon gelesen, bin aber immer noch etwas irritiert, was das Fotografieren anbelangt, da dort meist davon die Rede ist, dass von einem öffentlichen Weg ein nicht-öffentliches Gebäude fotografiert wird.


Grüße und vielen Dank schon im Voraus
Mathias
Meine Güte,dann mach Bilder und gut ist.Man kann auch alles übertreiben.Man muß nicht päpstlicher als der Papst sein :holy:

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Beitrag von MikeG » 10.09.2012 21:04

Gemach, Wolfi..

Es schadet ja nicht, diese Frage zu stellen. Man wird nicht dümmer, wenn man sich Gedanken macht, fragt und evtl. auch Antworten bekommt.

Zur Sache: Ist ein Grundstück nicht befriedet und auch gar nicht als Grundstück erkennbar - also eine Waldwiese oder so etwas - dann brauchst Du Dir tatsächlich keine Gedanken machen.

Mike

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Beitrag von Schneider-Huetter » 10.09.2012 23:23

wolfi hat geschrieben:Meine Güte,dann mach Bilder und gut ist.Man kann auch alles übertreiben.Man muß nicht päpstlicher als der Papst sein :holy:
Wenn einen ein wutentbrannter Bauer anhält, und herumbrüllt, er würde jeden anzeigen, der sein Grundstück betritt und dann auch noch die Un­ver­fro­ren­heit besitzt, dort zu fotografieren, macht man sich schon ein paar Gedanken :!:

Selbst wenn ich im Recht bin, habe ich keine Lust auf größeren Ärger mit Anzeige etc.
Immerhin habe ich Bilder von zumindest angrenzendem Gebiet auf meiner Homepage, wo auch mein Name plus Anschrift zu finden ist.

@Mike:
Vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin ehrlich gesagt auch ziemlich sicher, dass ich im Recht bin - aber man weiß ja nie...

Edit: Man könnte dort allerdings schon "erahnen", dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, z.B. wird dort auch Holz gelagert.

Grüße
Mathias

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