Luftbilderlaubnis

Fotografie-Themen - richtige Belichtung, Technik und Techniken etc.
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klaushh (†)
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Luftbilderlaubnis

Beitrag von klaushh (†) » 31.10.2012 20:28

Moin, moin!

Wohl nur ältere Leser werden sich erinnern, dass man im alten Bundesgebiet eine Erlaubnis gem . §83 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigte, wenn man außerhalb von Linienmaschinen Luftaufnahmen machen wollte. Das rührte noch von altem Besatzungsrecht her. Die Aufnahmen erhielten dann einen Stempel in der Art "Freigegeben Luftamt XYZ". Vor einer Veröffentlichung waren dann natürlich noch ggf. die Rechte der Eigner der abgebildeten Objekte zu beachten.
So besorgte ich mir 1990 eine entsprechende Erlaubnis (siehe anliegende 3 Seiten)(immerhin reichte ein telefonischer Antrag).
Die Freigabe der Fotos erhielt ich anschließend ebenfalls telefonisch, nachdem ich berichtete, welche Objekte (hier: ein Krankenhaus) ich fotografiert hatte.
Es wurde anscheinend alles schon relativ lax gehandhabt.
Im Laufe der 90-er fiel die erforderliche Erlaubnis weg (in der aktuellen LuftVZO sind die §§ 83 - 89 weggefallen).

Wie schön, dass heute (manche) Dinge nicht mehr so kompliziert wie "früher" sind!

Gruß
klaushh
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TimoL
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Beitrag von TimoL » 31.10.2012 21:45

Uhhh... Da kann ich mich auch noch gut dran erinnern !

Wir wollten gegen Ende der 80er Jahre mal ein Luftbild von unserem Haus, bzw. der Häuserreihe machen lassen, haben aber keine Erlaubnis bekommen, weil die Häuser -original Zitat- "sich in unmittelbarer Nähe einer strategisch bedeutsamen militärischen Liegenschaft [Rantzau-Kaserne]" befinden.
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- Konrad Adenauer (1876-1967), erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland 1949-1963 -

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