UAV/Drohnen: Zur Unterstützung von eigenen Vor-Ort-Recherchen?! Sinn? Unsinn?

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niemandsland
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UAV/Drohnen: Zur Unterstützung von eigenen Vor-Ort-Recherchen?! Sinn? Unsinn?

Beitrag von niemandsland » 01.12.2016 01:35

Hallo zusammen,

wie jedes Jahr Anfang Dezember ein Beitrag von mir als PDF.

In diesem Jahr geht es um die Frage, macht es Sinn Moderne Drohnen für die eigene Recherche (im Hobby-Bereich) einzusetzen? Welche Überlegungen spielen hierbei ein Rolle? Was muss / sollte man beachten?
Welche Kosten fallen an? ( ...bei weitem nicht alles berücksichtigt !) Kann man vielleicht auch Geld sparen?

Das ganze "Projekt" ist auch als Denkanstoß und zum Erfahrungsaustausch gedacht.

Die Basis für dieses PDF bildet eine reale Fragestellung und Recherche.

In dem PDF geht es um eine der 26 schweren Flakstellungen im Raum Hannover.

Weitere Infos sind der PDF zu entnehmen.

Letztendlich kann nur jeder selbst für sich die Frage beantworten, ob es Sinn macht, eine entsprechende Investition zu tätigen. Und ob man die entsprechende Zeit für Übungen mit dem Flugmodell erübrigen kann. Denn selbst wenn man bei einer Firma den Nachweis der Sachkunde erbringt, so setzt dies Übung mit dem jeweiligen Flugmodell voraus.

So genug in punkto Einleitung.

Viel Spaß beim lesen.

Gruß aus Hannover
Guido Janthor
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Djensi
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Beitrag von Djensi » 01.12.2016 08:52

Sehr interessant Guido!

Und wieder etwas dazu gelernt. Man muss sich für solche Fotos eine landesbehördliche Genehmigung einholen, wenn man diese gewerblich veröffentlicht?

Viele Grüße
Djensi

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niemandsland
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Beitrag von niemandsland » 01.12.2016 10:45

Djensi hat geschrieben:Sehr interessant Guido!

Und wieder etwas dazu gelernt. Man muss sich für solche Fotos eine landesbehördliche Genehmigung einholen, wenn man diese gewerblich veröffentlicht?

Viele Grüße
Djensi
Guten Morgen, Djensi.

Eindeutig "Ja".

Zum Beispiel in der Veröffentlichung vom DFS (siehe Links im PDF) heißt es dazu:
Begriffsbestimmung

Flugmodelle werden genutzt zur Sport- oder Freizeitgestaltung.

Unbemannte Luftfahrtsysteme dienen sonstigen, insbesondere gewerblichen Zwecken (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/ des Verkaufs).

Quelle: http://www.DFS.de/ -> Die Flugsicherung informiert zu Flugmodellen / "Drohnen" ) PDF (
Ich vermute das im vergangenen Jahr, die Zunahme an "fast" Unfällen, zu einer deutlichen Verschärfung der Rechte in Sachen "Drohnen" geführt hat. Da wäre vielleicht exemplarisch der Fast-Unfall mit einer Drohne und einer voll besetzten Verkehrsmaschine (ich glaube) am Flughafen London, der Absturz einer Drohne vor laufender Kamera bei einem Ski-Event und noch einiges mehr. Dazu noch ein paar Youtuber die ihre Drohne weit über die "erlaubte" Höhe gesteuert haben. Glaub das höchste was ich für den Raum Hannover entdeckt habe, waren 450 oder 550 m über NHN.
Ich meine in diesem Zusammenhang kam es dann auch zu der Regelung in Sachen "Luftbilder". Es gab eben einige grundlegende Änderungen im vergangenen oder in den letzten beiden Jahren. Eine davon war, das man für Luftbilder, die man "für Geld" (egal ob Spende oder sonstige Einnahme) die Genehmigung der entsprechenden Landesbehörde benötigt.

Zwar wird die Genehmigung - in der Regel - pauschal für 2 Jahre ausgestellt (wobei jedes einzelne Bundesland neu beantragt werden muss), aber einige Luftaufnahmen die vor 1, 2 Jahren noch völlig legal waren, sind inzwischen nicht mehr möglich.

Was auch etwas frustrierend erscheint, ist, das in anderen Ländern derartige verschärften Regelungen (soweit ich das bisher recherchiert habe - und ohne jede Gewähr) nicht in Kraft sind. Deutschland übernimmt hier offenbar die Vorreiterrolle. Auch was z.B. die erlaubte Aufstiegshöhe für Drohnen betrifft. Siehe die weiterführenden Links.

Frustrierend war auch schon der Vergleich zwischen Deutschland (DFS) und den USA (FAA). Schon allein was - bevor die gesetzlichen Regelungen kamen - die Vorgaben betrafen; In den USA teilweise fast die doppelte Sendeleistung im Vergleich zu Good old Germany. Und noch so einiges mehr. Aber man brauchte nicht erst über den Teich zu hüpfen, auch hier schon im angrenzenden Ausland scheint einiges deutlich "lockerer" geregelt zu sein.

Vielleicht noch als abschließenden Tipp:
Die Seite http://www.drohnen.de/ und das dortige Forum sind ganz gut, um sich über die gegenwärtige Situation in Deutschland zu informieren. Letztendlich gelten natürlich die Vorgaben der jeweiligen Bundesbehörden, Landesämter und des DFS.

Gruß aus Hannover
Guido Janthor

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Leif
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Beitrag von Leif » 01.12.2016 14:47

Hallo Guido,

vielen Dank für Deine Zusammenstellung. Ich sehe die Entwicklung nicht so negativ, wie manchmal in den Foren dargestellt. Beigefügt habe ich den aktuellen Stand der Diskussion zur Verordnung des Herrn Dobrindt.
Wichtig ist vor allem, dass alle Multicopter-Piloten sich mit dem Luftrecht und insbesondere der Luftraumstruktur auseinander setzen. Es gib viele, die noch nie die Luftkarten angesehen haben und wissen, wo sie fliegen dürfen und wo nicht. Das Portal der DFS ist hilfreich.

Weiterhin bitte ich um die Beachtung der NfL vom 23 FEB 2016. Guido schrieb etwas von 30 m. Dies ist die "Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle". --> Kleiner/gleich 5 KG Startgewicht: 1,5 km von der Flugplatzbegrenzung gilt die Freigabe bis 30 m über Grund als erteilt.

Etwas ärgerlich ist, dass die Allgemeinverfügung nur für "die 10 großen" Flughäfen gilt. Wenn man sicher gehen will, holt man sich im "Flughafenbereich" immer eine Einzelfreigabe (geht telefonisch).

Weiter ist zu beachten, dass die "normalen" rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind: Persönlichkeitsrechte etc. Bei besonderen Gebäuden gelten teilweise Sonderregeln. Dies gehört alles zur Flugvorbereitung und ist nicht besonders kompliziert. Es herrscht viel Unwissenheit und eigentlich bei jedem Flug treffe ich auf Leute, die sehr interesseirt sind. Kritische Personen kann man durch Sachkunde oftmals überzeugen, dass man nicht verantwortungslos umherschwirrt.

Zum Eigentlichen: Ich kann bestätigen, dass der Multicopter eine hilfreiche Ergänzung darstellt. Trotz GoogleEarth sind eigene Bilder oftmals aussagekräftiger.

Viele Grüße
Leif
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niemandsland
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Beitrag von niemandsland » 01.12.2016 23:04

Leif hat geschrieben:Hallo Guido,

vielen Dank für Deine Zusammenstellung. Ich sehe die Entwicklung nicht so negativ, wie manchmal in den Foren dargestellt. Beigefügt habe ich den aktuellen Stand der Diskussion zur Verordnung des Herrn Dobrindt.
Wichtig ist vor allem, dass alle Multicopter-Piloten sich mit dem Luftrecht und insbesondere der Luftraumstruktur auseinander setzen. Es gib viele, die noch nie die Luftkarten angesehen haben und wissen, wo sie fliegen dürfen und wo nicht. Das Portal der DFS ist hilfreich.

Zum Eigentlichen: Ich kann bestätigen, dass der Multicopter eine hilfreiche Ergänzung darstellt. Trotz GoogleEarth sind eigene Bilder oftmals aussagekräftiger.

Viele Grüße
Leif
Hallo Leif,

Danke für Deine ausführlichen Ergänzungen zur rechtlichen Situation.

Ich glaube ein sehr großes Problem das durch die Foren geistert, ist, das die Gesetzestexte für die Allgemeinheit viel zu unverständlich sind. Da werden einem Paragraphen um die Ohren gehauen, Verbote und Einschränkungen erlassen. Zur DV bestimmte Zusätze erlassen und und und.

Als Problem sehe ich auch, das die Dokumente nicht einheitlich an einem Ort zu finden sind, sondern das man sich durch mehrere Ämter/Ministerien durchklicken muss. Die Seite des DFS ist da noch eine der besseren.

Andererseits (das ist meine persönliche Meinung) vieles was hier mal wieder geregelt wurde, lässt sich mit normalem Menschenverstand erklären und sollte selbstverständlich sein.

Wie zum Beispiel das man mit einem 2, 3 kg schweren Fluggerät nicht über einer Menschenmenge in 100 m Höhe fliegt. Jedenfalls nicht mit einem Quadrokopter der bei Ausfall nur eines Motors meistens schon nicht mehr steuerbar ist, und gerne auch mal senkrecht abschmiert. Wie leicht wird da aus Blödheit tödlicher Ernst.

Aussagekraft von GE (und auch von anderen Diensten)

Danke Leif- ganz meine Meinung. Hinzu kommt noch das oft nur die Ballungszentren wirklich gut erschlossen sind. In eher ländlichem Gebiet sind die Aufnahmen oft recht schlecht. Oder für die Fernerkundung unbrauchbar. Gut, man kann hier oft bei den jeweiligen Katasterämtern und der Landesvermessung besseres Material finden. Das beste Material (natürlich auch abhängig vom eigenen Gerät) kann man durch den Einsatz einer Sonde gewinnen.
Hinzu kommt das die Aufnahmen bei Google meistens in den Sommermonaten entstanden sind (gut, ich beziehe mich hier hauptsächlich auf Niedersachsen), und einige Gebiete nicht sonderlich gut abgedeckt sind. Will sagen: in Waldgebieten sieht man nichts außer eben Grünzeugs. Spätestens hier kann im Frühjahr der Einsatz eine Drohne lohnenswert sein. Wobei man auch wieder bestimmte Punkten beachten sollte. Unbedingt lesen was den Einsatz von Technik bei Minus-Temperaturen betrifft. Die Akkus machen hier sehr schnell schlapp und oft funktioniert das dann mit der Software (z.B. bei DJI) nicht mehr zuverlässig mit dem Heimflug. Im Winter nur einige wenige Luftaufnahmen.

DFS: Übersicht der Flugkontrollzonen

Hier mal die Übersicht der jeweiligen Karten aus der näheren Umgebung der deutschen Verkehrsflughäfen.

DFS :: Übersicht der Kontrollzonen an/bei Flughäfen


Gruß aus Hannover
Guido Janthor

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