Die Polisei wird natürlich vor den Schutzräumen warten und aufpassen, dass nicht doch noch jemand heimlich in die Anlage klettern wird.
Problem Nr. 1 also: Wie hält man die von außen drängenden Massen ab?
Da Schutzräume auch vor Einbruch geschützt sein müssen, wird es wohl wenigstens eine Gittertür o. ä. mit Schloß geben, um bei Vollbelegung einen endgültigen Riegel vorzulegen.
Problem Nr. 2: Wie hält man die Schutzsuchenden davon ab, im Belegungsfall panikartig die Schleusentüren aufzureißen und somit ein Kontaminationsrisiko für alle herzustellen? Viele von innen verriegelbare Türen habe ich bisher noch nicht gesehen (und diese Riegel können alle leicht ohne Werkzeug überwunden werden).
Nein, irgendwie hat es wohl selten jemand gewagt sich eingehender mit dem Tag X zu beschäftigen.
Bunker in Tiefgarage
- klaushh (†)
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Schutzraumbelegung
Moin, moin!
Die Belegung eines Schutzraumes könnte im Regelfall ab Drehkreuz bzw. ab Drängeltor wohl (wenigstens in der Theorie!) geordnet ablaufen:
wenn die Zahl der zu belegenden Plätze in etwa erreicht ist, wird der Schleusenwart (oder werden die Schleusenwarte) die Drängeltore hydraulisch schließen (siehe oben) oder die Drehkreuze werden blockiert und somit ist eine "Vorsperre" erreicht.. Alle Personen, die sich nun noch zwischen "Vorsperre" und äußerer Drucktür befinden, kann der Schleusenwart noch relativ problemlos in den Schutzraum hineinschleusen.
Sowohl die "Vorsperre" als auch die Schleusentore können praktisch von außen ohne nennenswertes Werkzeug nicht geöffnet werden (solange die Hydraulik an den Türen unter Druck steht).
Eine ganz andere Sache ist es, was sich evtl. weiterhin draußen unter den Menschen abspielt, die nicht mehr durch die "Vorsperre" durchkommen.
Im Schutzraum kann es schließlich auch zu einer Panik kommen, in deren Verlauf die Insassen mit Gewalt versuchen könnten, die Drucktüren von innen zu öffnen.
Für diesen Fall müssen sicher Bedienpult des Schleusenwartes und die Drucktür selber (Hydraulikschläuche, an denen sich jemand zu schaffen machen könnte) "bewacht" werden. Wie diese Bewachung praktisch vollzogen werden kann, ist wohl auch nirgendwo schriftlich niedergelegt, geschweige denn mal praktisch erprobt worden.
Insges. dürfte das Belegen eines Schutzraumes, das Schließen der Zugänge und das Verschlossenhalten der Zugänge eine schwere Aufgabe für das Personal darstellen, um deren Durchführung ich diese Personen nicht beneide.
Gruß
klaushh
Die Belegung eines Schutzraumes könnte im Regelfall ab Drehkreuz bzw. ab Drängeltor wohl (wenigstens in der Theorie!) geordnet ablaufen:
wenn die Zahl der zu belegenden Plätze in etwa erreicht ist, wird der Schleusenwart (oder werden die Schleusenwarte) die Drängeltore hydraulisch schließen (siehe oben) oder die Drehkreuze werden blockiert und somit ist eine "Vorsperre" erreicht.. Alle Personen, die sich nun noch zwischen "Vorsperre" und äußerer Drucktür befinden, kann der Schleusenwart noch relativ problemlos in den Schutzraum hineinschleusen.
Sowohl die "Vorsperre" als auch die Schleusentore können praktisch von außen ohne nennenswertes Werkzeug nicht geöffnet werden (solange die Hydraulik an den Türen unter Druck steht).
Eine ganz andere Sache ist es, was sich evtl. weiterhin draußen unter den Menschen abspielt, die nicht mehr durch die "Vorsperre" durchkommen.
Im Schutzraum kann es schließlich auch zu einer Panik kommen, in deren Verlauf die Insassen mit Gewalt versuchen könnten, die Drucktüren von innen zu öffnen.
Für diesen Fall müssen sicher Bedienpult des Schleusenwartes und die Drucktür selber (Hydraulikschläuche, an denen sich jemand zu schaffen machen könnte) "bewacht" werden. Wie diese Bewachung praktisch vollzogen werden kann, ist wohl auch nirgendwo schriftlich niedergelegt, geschweige denn mal praktisch erprobt worden.
Insges. dürfte das Belegen eines Schutzraumes, das Schließen der Zugänge und das Verschlossenhalten der Zugänge eine schwere Aufgabe für das Personal darstellen, um deren Durchführung ich diese Personen nicht beneide.
Gruß
klaushh
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