Bunker von Landesregierungen!

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Baum
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Beitrag von Baum » 15.01.2009 18:01

Hallo,

wie ist das "Oh Mann" zu verstehen? V.a. in Bezug auf deinen Spruch "Erkenntnis beginnt mit dem Stellen von Fragen...". Diese Fragen stellen sich mir, je mehr ich mich mit der Materie beschäftige.
Wer sich ein wenig in der öffentlichen Verwaltung auskennt, weiß, was hier oft für den Müll produziert wurde - mal vornehm ausgedrückt.

Baum

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Beitrag von Baum » 15.01.2009 18:16

Nachtrag

Zitat:
"Die jährlichen Übungen fanden immer während der Schulzeit statt.
Der Ministerpräsident und seine Minister kamen mit Hubschraubern angereist; landeten auf den Sportplätzen.
Die Staatssekretäre kamen mit ihren Limosinen angereist, standen ganz offen auf dem Schulparkplatz. Also die Autos mit "SH-Kennzeichen". "

Was willst du damit sagen? Dass das ganze Ding eh schon bekannt und nicht mehr geheim war? Auch wieder so eine - in meinen Augen - nicht nachvollziehbare Widersprüchlichkeit /Ein "geheimesObjekt" ganz offen anzufahren). Wobei ich eigentlich davon ausgehe, dass die "Aufklärung Ost" auch nicht ganz blind war und die Objekte sicher zumindest teilweise kannte.

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TimoL
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Beitrag von TimoL » 15.01.2009 18:34

Natürlich hat man versucht das ganze Geschehen, bzw. "Das zweite Leben" der Schule geheim zu halten.

Nur, es ging eben nicht :-)

Das fing, zumindest bei der Dienststelle Lindewitt, schon mit dem Bau an:
Der Standort für die neue Schule lag zum damaligen Zeitpunk sehr weit außerhalb der umliegenden Ortschaften.
Das ist schon mal ein Punkt der doch arg auffiel.
Als nächstes waren da die aufwendigen Tiefbauarbeiten: Welche "normale" Schule braucht bitte einen Keller mit 1, 20 starken Wänden aus massiven Stahlbeton und einer Kellerdecke in der Eisenbahnschienen zur Verstärkung eingezogen werden !?
Auch fiel es auf das die Baustelle permanent von einem privaten Wachdienst und dem BGS bewacht wurde.
Die Gesamtbauzeit der Dienststelle Lindewitt betrug übrigens 14 Jahre :!:

Zu den Übungen:
Nun, sicher hätte man diese auch während der Schulferien abhalten können... Nur wollte keiner der beteiligten Personen, die für die Planung der Übungen zuständig waren, auf ihre Frei- oder Urlaubszeit dafür opfern :-)
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Beitrag von Wetback » 19.01.2009 16:30

@Bobble,
wo her hast du das. Das Kinderheim auch seine Funktion als Notfallzentrum im Atomkriegsspiel in Verbindung mit der Bunkeranlage hatte.
Gruß
Stefan

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Beitrag von TimoL » 19.01.2009 16:45

Ich geh' mal davon aus, dass das erwähnte Kinderheim als als Bereitschaftsgebäude für die BGS-Wach- und Sicherungsmannschaft dienen sollte...

Die räumliche Nähe, >1.000 Meter, und die Belegstärke von mindestens 100 Personen spricht jedenfalls dafür...
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Beitrag von Bobbele » 19.01.2009 16:48

@Wetback:
Das weiß ich durch meine Korrespondenz mit Herrn Jörg Diester, der die Seite www.ausweichsitz..de bei der hwk-Koblenz betreibt. Er hat es mir in einer Mail vom 06.05.2008 mitgeteilt.

Zitat:........genau dieses Heim meine ich. Es war/ist (?) eine kirchliche Einrichtung, die allerdings als Notfallzentrum erhebliche finanzielle Zuwendungen durch das Landesinnenministerium erhalten hat. Ein übliches Finanzkonstrukt, das mir zwischen Kirche und Land des öfteren untergekommen ist. "

Ich denke er ist eine zuverlässige Quelle.
Viele Grüße

Boris

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Beitrag von Bobbele » 19.01.2009 16:55

@TimoL:
Die genaue Funktion des Heimes ist mir nicht bekannt, unwahrscheinlich ist deine Vermutug denke ich nicht. Werde da mal dran bleiben und im eigenen interesse mal nachbohren beim ehem. Bunkerwärter.

Nachträgliche Ergänzung:

Im Innenhof des Heimes befindet sich eine normalerweise nicht erklärbare riesige geteerte Fläche bei den ansonsten überwiegenden Grünflächen. Dort reiste man Nachts mit Reisebussen an. Die direkte Zufahrt zur Anlage und der direkte Parkplatz im eingezäunten Bereich waren zu klein, auch bei einer Hand voll PKW's war Schluss. Die Bevölkerung "sollten" nicht mitbekommen, wann die Anlage besetzt war. Zumindest die ortsansässige Gastronomie kannte die alle aus Düsseldorf. Man ging schon mal abends im dunkeln an die frische Luft ein Bierchen trinken und was essen. Das weiß ich von einem alt eingesessenen Hotelbetreiber im Ort.

Das Kinderheim diente somit schon mal als Anreisepunkt. Man brauchte nur noch eine ziemlich lange Eisentreppe erklimmen und war dann schon fast im Ausweichsitz.

Wie gesagt ich hake nach. Bin am kommenden Wochenende wieder in diesem Ort und werde, wenn ich es zeitlich schaffe dem ehm. Bunkerwärter, der von Baugbeginn bis außer Dienststellung seinen Dienst versah einen Besuch abstatten.

PS. Meine Eltern wohnen in dem Ort. ;)

Viele Grüße
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Boris

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Beitrag von TimoL » 20.01.2009 12:23

Da auf den letzten Seiten die Frage aufkam WER sich mehr oder weniger dauerhaft in einem Ausweichsitz der Landesregierungen aufhielt, habe ich mal ein bißchen nachgeforst:

1. Hausmeister/ Werkstattleiter:
Er wohnte in der Regel direkt auf dem Gelände des Ausweichsitzes.
Sollte eine direkte Unterbringung auf dem Gelände nicht möglich gewesen sein, durfte sich die Dienstwohnung nicht mehr als 100 Meter vom (eingezäunten) Kernbereich der Dienststelle befinden.

2. Fernmeldereferent:
Seine Unterbringung sollte sich nicht mehr als 1.500 Meter vom (eingezäunten) Kernbereich der Dienststelle enfernt befinden.

3. Dienststellenleiter und sein Stellvertreter:
Ihre Unterbringung durfte sich maximal 5.000 Meter vom (eingezäunten) Kernbereich der Dienststelle enfernt befinden.
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Beitrag von Bobbele » 20.01.2009 12:59

TimoL hat geschrieben:Da auf den letzten Seiten die Frage aufkam WER sich mehr oder weniger dauerhaft in einem Ausweichsitz der Landesregierungen aufhielt, habe ich mal ein bißchen nachgeforst:

1. Hausmeister/ Werkstattleiter:
Er wohnte in der Regel direkt auf dem Gelände des Ausweichsitzes.
Sollte eine direkte Unterbringung auf dem Gelände nicht möglich gewesen sein, durfte sich die Dienstwohnung nicht mehr als 100 Meter vom (eingezäunten) Kernbereich der Dienststelle befinden.

2. Fernmeldereferent:
Seine Unterbringung sollte sich nicht mehr als 1.500 Meter vom (eingezäunten) Kernbereich der Dienststelle enfernt befinden.

3. Dienststellenleiter und sein Stellvertreter:
Ihre Unterbringung durfte sich maximal 5.000 Meter vom (eingezäunten) Kernbereich der Dienststelle enfernt befinden.
Ein Wunschdenken, wie die Bauvorgaben. ;)
Viele Grüße

Boris

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Beitrag von Bobbele » 29.01.2009 13:06

Hallo zusammen,

eigentlich wollte ich am vergangenen Wochenende dem ehem Hausmeister/Werkstattleiter/Bunkerwärter vom Ausweichsitz NRW einen Besuch abstatten. Habe mir ca. 30 Fragen zurechtgelegt die mir am Herzen liegen. Leider habe ich es zeitlich nicht geschafft. :( So will ich in 14 Tagen noch mal einen Anlauf nehmen. ;)

Wer auch noch Fragen hat, kann mir diese bis zum 05.02.2009 mitteilen, dann nehm ich die mit.

Viele Grüße
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Boris

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