Sendeanlage Gömnitzer Berg bei Neustadt/Holstein

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Deichgraf63
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Sendeanlage Gömnitzer Berg bei Neustadt/Holstein

Beitrag von Deichgraf63 » 25.05.2015 17:10

Hallo,
kürzlich sind wir bei einer Radtour dort vorbeigekommen.Dort gibt es auf dem Gömnitzer Berg eine Sendeanlage mit einem Stahlgittermast, die früher wohl eher nicht dem öffentlichen Mobilfunk diente.Indiz dafür ist eine hohe Einzäunung mit je zwei massiven Toren für Fahrzeuge und Personen.
Die technischen Anlagen lagen früher anscheinend unter der Erde.
Es gibt eine überdachte Kellertreppe und zwei Belüftungseinrichtungen mit Rohren nach draußen.
Der massive Gittermast ähnelt dem vom ehemaligen Warnamt I bei Hohenwestedt.
Die jetzige Funktion der Sendeanlage ist wohl der Mobilfunk, die Technik befindet sich wohl in einem kleinen Betonkasten über der Erde.
Im Internet und hier im Forum fand ich zu dem Thema nichts.
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TimoL
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Beitrag von TimoL » 25.05.2015 17:48

Das ist die ehemalige UKW-Rundspruchsende- und Richtfunkverbindungsstelle 105 " Gömnitzer Berg" :-)
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Deichgraf63
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Beitrag von Deichgraf63 » 19.01.2017 18:01

Hallo,
der Sendemast scheint der Deutschen Marine zu gehören: http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner ... 80676.html
Allerdings wundere ich mich, dass es keine Kennzeichnung "Militärischer Sicherheitsbereich" gibt, Tarnung?

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redsea
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Beitrag von redsea » 19.01.2017 23:28

Hallo Deichgraf63,

zur "Tarnung" wird man wohl kaum auf diese Schilder verzichten, sonst könnte man an einigen oder gar allen militärischen Anlagen und Einrichtungen diese Schilder weg lassen und schon wären sie getarnt. :holy:

Die Frage ist, aus welchem Grund sollte man den Bereich in dem sich diese Anlage befindet zu einem "Militärischen Sicherheitsbereich" erklären? Der Sinn würde sich mir zumindest nicht erschließen.

Viele Grüße

Kai

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Rex Danny
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Beitrag von Rex Danny » 20.01.2017 01:34

Ich glaube, daß die Antwort zum fehlenden Schild am Zaun ganz einfach ist. Die Bundeswehr ist auf dem Mast auch nur eingemietet. Somit ist der Mast samt Grundstück kein Militärischer Sicherheitsbereich im eigentlichen Sinne. Zu Richtfunkzeiten war die Bundeswehr auch auf vielen Fernsehtürmen vertreten, die auch nicht zu militärischen Sicherheitsbereichen wurden.

Im Zeitungsartikel steht, daß vom Mast der Seenotrettungsfunk bedient wird. Es hat also nur bedingt mit militärischem Funk zu tun. Nutzer sind die SAR-Hubschrauber und andere Rettungskräfte. Da die Seenotrettung in den Händen der Marine liegt, wird auch der Seenotrettungsfunk durch sie betrieben.

Da offenbar durch die Trassenführung ein einwandfreier Betrieb des Funknetzes nicht gewährleistet ist, muß demnach der Betreiber sein Veto einlegen. Ein ganz normaler Vorgang also.

Grüße


Rex Danny

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Beitrag von Deichgraf63 » 20.01.2017 08:46

Hallo,
westlich von Boltenhagen gibt es eine unbemannte Funkanlage der Bundeswehr.
Die ist klar als militärischer Sicherheitsbereich gekennzeichnet, obwohl sie eigentlich nur wie eine Mobilfunkanlage aussieht.
Zu dem angeblichen "Seenotrettungsfunk" der Marine: Mir ist nur der mobile Seefunkdienst bekannt, der auch von allen zivilen Schiffen genutzt werden kann. Betreiber für die Notrufkanäle ist Bremen Rescue Radio der DGzRS.
Entweder benutzt die Marine die gleichen Frequenzen oder betreibt sie ein eigenes Netz im VHF oder UHF Bereich?
Anhaltspunkte dafür habe ich nicht gefunden.

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Beitrag von redsea » 20.01.2017 09:18

Hallo Deichgraf63,

es ist richtig, dass man manche Sendeanlagen zu einem "Militärischen Sicherheitsbereich" erklärt hat.

Doch Rex Danny hat für den betreffenden Fall hiermit:
Rex Danny hat geschrieben:[...] Die Bundeswehr ist auf dem Mast auch nur eingemietet. Somit ist der Mast samt Grundstück kein Militärischer Sicherheitsbereich im eigentlichen Sinne. [...]
die entscheidende Aussage gemacht. Wenn es sich um ein nicht bundeseigenes Grundstück handelt, kann es nicht (dauerhaft) zu einem "Militärischen Sicherheitsbereich" erklärt werden.

Wenn dennoch die Notwendigkeit besteht, die ich hier jedoch nicht sehe, die Anlage in irgend einer Weise, über den durch die Einfriedung bereits gegebenen Schutz hinaus, noch vor bestimmten weiteren ungewollten Handlungen zu schützen, könnte bzw. müsste man diesen Bereich zu einer "Militärischen Schutzzone" erklären.

Viele Grüße

Kai

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