Abfall- und Abwasserentsorgung

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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TimoL
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Abfall- und Abwasserentsorgung

Beitrag von TimoL » 11.11.2013 22:23

Ahoi, hoi ! :-)

Bei den Recherchen zum Thema/ Artikel "Sicherstellung der kommunalen Sicherheit und Ordnung im Landkreis während eines Verteidigungsfalls und eines bewaffneten Konfliktes und der Zeit danach" ist mir aufgefallen das es anscheinend für den ländlichen Raum im wahrsten Sinne des Wortes "keinen Plan", bzw. entsprechende Sicherstellungsverordnungen für die Abfall- und Abwasserentsorgung gab.

Ist jemanden ein entsprechendes Gesetz und/ oder Verordnung für diesen doch sehr wichtigen Bereich bekannt ?
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- Konrad Adenauer (1876-1967), erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland 1949-1963 -

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Talpa
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Beitrag von Talpa » 12.11.2013 17:14

oh doch...

einfach mal unter dem Stichwort "Wasenplätze" die Suchmaschinen bemühen.

Zugegeben nur ein, wenn auch nicht unwesentlicher Teil (Tierkörperbeseitigung) der Abfallentsorgung im Kriesenfall.

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 12.11.2013 18:39

Moin!

Im Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist die Rede von Mitarbeitern der Abwasser- und Abfallwirtschaft;
§ 4 ASG - Anwendungsbereich
(1) Verpflichtungen und Beschränkungen nach § 2 sind zulässig zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen
1. bei der Bundeswehr und bei den verbündeten Streitkräften,
2. bei Dienststellen des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
3. bei Verbänden und Einrichtungen des Zivilschutzes,
4. in Betrieben der Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasser- und Abfallbeseitigung,
5. in Krankenanstalten und anderen Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Personen betreut werden,
6. in Betrieben der Mineralölversorgung,
7. in Verkehrsunternehmen einschließlich Unternehmen des Personen- und Güterbeförderungsgewerbes in der See- und Binnenschifffahrt,
8. bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG sowie bei Unternehmen nach § 2 Nr. 2 und 3 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes, soweit sie aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 3 des vorgenannten Gesetzes verpflichtet sind,
9. bei der nach § 31b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes beauftragten Flugsicherungsorganisation.
Da sich das auf Paragraph 2 bezieht, dieser hier nochmal zitiert:
§ 2 ASG - Maßnahmen der Sicherstellung von Arbeitsleistungen
Für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes
1. das Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch beschränkt werden,
2. ein Wehrpflichtiger in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden,
3. eine Frau vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr im zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden.
Man darf also davon ausgehen, dass zumindest irgendwann mal irgendjemand kozeptionell an diesen Bereich gedacht hat. Informationen zu möglichen DVO oder gar materiellen Vorbereitungen in diese Richtung konnte ich bisher nicht finden. Am ehesten dürfte man wohl im bei den medizinischen resp. Seuchenschutz-Themen der zivilen Verteidigung fündig werden.

Mike
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Talpa
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Beitrag von Talpa » 13.11.2013 22:08

Die Gesundheitsaufseher und Hygieneinspektoren der Landkreise und Städte haben auch hier eines ihrer Betätigungsfelder.
Im Stundenplan zur Ausbildung zum Hygieneinspekteur/ Gesundheitsaufseher ist sowohl die Abwasserentsorgung
als auch der Zivil und Katastrophenschutz aufgeführt.
Wie da was gelehrt wird oder geregelt ist, müssten die Damen und Herren in entsprechender Funktion beantworten können.

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