Moin, moin!
Nach den "ewigen Verkäufen" von ZS-Anlagen durch die BIMA jetz mal eine Vermietung.
Es handelt sich um das Bürogebäude des ehem. Bundesarbeitsgerichtes in Kassel.
Interessant für "uns" ist dabei, dass sich im Tiefgeschoss über die ganze Gebäudefläche ein Schutzraum befindet.
Nach dem Grundrißplan im Exposé besteht er im Wesentlichen aus vier großen Räumen und ein paar kleineren Nebenräumen. NEA, Belüftungsanlage mit R10-Filtern usw. sind augenscheinlich nicht vorhanden. Wahrscheinlich ist der Schutzraum nur baulich vorbereitet erstellt worden (Baujahr des Gebäudes 1988!).
In der ZS-Anlagen Datenbank ist der Schutzraum nicht verzeichnet (weil schon vor 2007 entwidmet?).
Anliegend trotz allem das Exposé (Grundriß Schutzraum siehe S. 13).
Gruß
klaushh
Schutzraum ehem. Bundesarbeitsgericht
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Schutzraum ehem. Bundesarbeitsgericht
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Re: Schutzraum ehem. Bundesarbeitsgericht
Hallo Klaus,klaushh hat geschrieben:In der ZS-Anlagen Datenbank ist der Schutzraum nicht verzeichnet (weil schon vor 2007 entwidmet?).
kann das evtl. daran liegen, dass dies ein Behördenschutzraum war, und deshalb nicht als Zivilschutzraum in der der Datenbank geführt wird? Ich kenne noch andere Schutzräume, die als Behördenschutzraum nicht in der ZS-Datenbank auftauchen.
Gruß
Patchman
Wer die Vergangenheit nicht kennt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.
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- MikeG
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Moin!
Tatsächlich hat Jan prinzipiell vollkommen Recht - allerdings auch Klaus ein wenig: Mindestens in Hamburg gab es Schutzräume, bei denen eine Zuordnung nicht so einfach ist bzw. war, da sie mal in der Liste der Behördenschutzräume auftauchten, später aber auch z.B. in der Liste der öffentlichen Zivilschutzanlagen. Beide dieser Listen waren "amtlich" und sind wohl als sichere Quelle einzustufen.
Gemeinsam ist diesen Objekten in Hamburg, dass sie immer zu öffentlich zugänglichen Gebäuden (altes Staatsarchiv z.B.) gehörten, die Behördenschutzräume beispielsweise der Polizei oder stadteigener, nichtöffentlicher Bauten tauchten nicht in Listen mit ÖZSA auf. Das ergibt für solche "Zwitter-Anlagen" ja durchaus Sinn, Schulschutzräume Krankenhaus-Schutzräume (nicht HKH) hatten letztlich ja einen zumindest ähnlichen Status.
Ich bin mir relativ sicher, dass dies auch andernorts so gewesen sein könnte. Ich hab' nur eben auch immer gern eine eindeutige Quelle, bevor so etwas in der ZSADB landet.
Mike
Tatsächlich hat Jan prinzipiell vollkommen Recht - allerdings auch Klaus ein wenig: Mindestens in Hamburg gab es Schutzräume, bei denen eine Zuordnung nicht so einfach ist bzw. war, da sie mal in der Liste der Behördenschutzräume auftauchten, später aber auch z.B. in der Liste der öffentlichen Zivilschutzanlagen. Beide dieser Listen waren "amtlich" und sind wohl als sichere Quelle einzustufen.
Gemeinsam ist diesen Objekten in Hamburg, dass sie immer zu öffentlich zugänglichen Gebäuden (altes Staatsarchiv z.B.) gehörten, die Behördenschutzräume beispielsweise der Polizei oder stadteigener, nichtöffentlicher Bauten tauchten nicht in Listen mit ÖZSA auf. Das ergibt für solche "Zwitter-Anlagen" ja durchaus Sinn, Schulschutzräume Krankenhaus-Schutzräume (nicht HKH) hatten letztlich ja einen zumindest ähnlichen Status.
Ich bin mir relativ sicher, dass dies auch andernorts so gewesen sein könnte. Ich hab' nur eben auch immer gern eine eindeutige Quelle, bevor so etwas in der ZSADB landet.
Mike
- klaushh (†)
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Moin, moin!
Ergänzend zu Mikes Beitrag:
In HH wurden die ZS-Anlagen in drei Gruppen geführt:
- Öffentliche Schutzräume
- Schutzräume nach der Senatsanordnung vom 21.7.1964
- Private Schutzräume
Zu ersteren gehören die "Bunker" und MZA, die der Öffentlichkeit unbeschränkt zur Verfügung stehen. Zum größeren Teil sind sie äußerlich ohne weiteres erkennbar ("Bunker") und sind mit Schildern (Öffentlicher Schutzraum ....) versehen.
Zur zweiten Gruppe gehören vor allem die Schulschutzräume und solche bei den unterschiedlichsten Behörden. Teilweise sind sie für das Funktionspersonal vorgesehen (vor allem bei Feuerwehr und Polizei) und praktisch nicht öffentlich zugängig. Anders bei den Schulschutzräumen, die im Ernstfall auch öffentlich für die Allgemeinheit ("Anwohner") zugängig sind, zumal die Schulen geschlossen wären.
Zur dritten Gruppe schließlich gehören die privaten Schutzräume, die in der Regel in oder bei einem Wohnhaus gebaut sind (mit finanziellen Zuschüssen durch den Bund). Dabei haben sich die Eigentümer teilweise auch verpflichten müssen, sie auch den Bewohnern ausdrücklich genannter Adressen zugängig zu machen.
Mir ist in HH kaum eine Anlage der dritten Gruppe bekannt, die in der ZS-Anlagendatenbank genannt ist, zumal sie regelhaft auch unter der ersten Gruppe geführt werden (zugegeben, etwas verwirrend die ganze Sache).
Die Anlagen der zweiten Gruppe sind vielfach nicht in der ZS-Anlagendatenbank genannt, da sie eben nicht öffentlich zugängig sind.
Bezüglich der Anlage im Bundesarbeitsgericht in Kassel vermute ich, dass sie in HH zur zweiten Gruppe gehören würde, wobei dahingestellt bleiben mag, ob "öffentlich" zugängig (wie ein Schulschutzraum) oder ausschließlich für Funktionspersonal (was ich mir in diesem Fall kaum vorstellen kann).
Mein Fazit: die Anlage wurde bereits vor 2007 entwidmet.
Gruß
klaushh
Ergänzend zu Mikes Beitrag:
In HH wurden die ZS-Anlagen in drei Gruppen geführt:
- Öffentliche Schutzräume
- Schutzräume nach der Senatsanordnung vom 21.7.1964
- Private Schutzräume
Zu ersteren gehören die "Bunker" und MZA, die der Öffentlichkeit unbeschränkt zur Verfügung stehen. Zum größeren Teil sind sie äußerlich ohne weiteres erkennbar ("Bunker") und sind mit Schildern (Öffentlicher Schutzraum ....) versehen.
Zur zweiten Gruppe gehören vor allem die Schulschutzräume und solche bei den unterschiedlichsten Behörden. Teilweise sind sie für das Funktionspersonal vorgesehen (vor allem bei Feuerwehr und Polizei) und praktisch nicht öffentlich zugängig. Anders bei den Schulschutzräumen, die im Ernstfall auch öffentlich für die Allgemeinheit ("Anwohner") zugängig sind, zumal die Schulen geschlossen wären.
Zur dritten Gruppe schließlich gehören die privaten Schutzräume, die in der Regel in oder bei einem Wohnhaus gebaut sind (mit finanziellen Zuschüssen durch den Bund). Dabei haben sich die Eigentümer teilweise auch verpflichten müssen, sie auch den Bewohnern ausdrücklich genannter Adressen zugängig zu machen.
Mir ist in HH kaum eine Anlage der dritten Gruppe bekannt, die in der ZS-Anlagendatenbank genannt ist, zumal sie regelhaft auch unter der ersten Gruppe geführt werden (zugegeben, etwas verwirrend die ganze Sache).
Die Anlagen der zweiten Gruppe sind vielfach nicht in der ZS-Anlagendatenbank genannt, da sie eben nicht öffentlich zugängig sind.
Bezüglich der Anlage im Bundesarbeitsgericht in Kassel vermute ich, dass sie in HH zur zweiten Gruppe gehören würde, wobei dahingestellt bleiben mag, ob "öffentlich" zugängig (wie ein Schulschutzraum) oder ausschließlich für Funktionspersonal (was ich mir in diesem Fall kaum vorstellen kann).
Mein Fazit: die Anlage wurde bereits vor 2007 entwidmet.
Gruß
klaushh
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Hallo.
Anhand des Grundrisses im Eposee und des Baujahres tippe ich bei dem Schutzraumbautyp beim Bundesarbeitsgericht in Kassel auf zwei gespiegelte Grundschutzräume mittlerer Größe. Anbei mal der Grundriss des Schutzraumes am Bundesarbeitsgericht in Kassel und ein idealtypischer Grundriss eines Grundschutzraumes mittlerer Größe (299 Sutzplätze) zum Vergleich. Nähere Infos zu diesem Schutzbautyp findet ihr hier: https://www.geschichtsspuren.de/oeffent ... lagen.html [Kapitel: Hausschutzräume (Neubauten)]
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es sich hierbei um einen reinen Behördenschutzraum handelt. Ausgehend von der Annahme, dass dort 2 Grundschutzräume mittl. Größe verbaut worden waren, hätte man 598 Schutzplätze. Ich kenne die Anzahl der Mitarbeiter bzw. durchschnittlich in den Gebäuden des Bundesarbeitsgerichtes anwesenden Personen nicht. Die Zahl scheint mir aber nicht ungewöhnlich zu sein.
Grüße,
Christoph
Anhand des Grundrisses im Eposee und des Baujahres tippe ich bei dem Schutzraumbautyp beim Bundesarbeitsgericht in Kassel auf zwei gespiegelte Grundschutzräume mittlerer Größe. Anbei mal der Grundriss des Schutzraumes am Bundesarbeitsgericht in Kassel und ein idealtypischer Grundriss eines Grundschutzraumes mittlerer Größe (299 Sutzplätze) zum Vergleich. Nähere Infos zu diesem Schutzbautyp findet ihr hier: https://www.geschichtsspuren.de/oeffent ... lagen.html [Kapitel: Hausschutzräume (Neubauten)]
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es sich hierbei um einen reinen Behördenschutzraum handelt. Ausgehend von der Annahme, dass dort 2 Grundschutzräume mittl. Größe verbaut worden waren, hätte man 598 Schutzplätze. Ich kenne die Anzahl der Mitarbeiter bzw. durchschnittlich in den Gebäuden des Bundesarbeitsgerichtes anwesenden Personen nicht. Die Zahl scheint mir aber nicht ungewöhnlich zu sein.
Grüße,
Christoph
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Hallo zusammen,
am 04.09.2015 erschien auf Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) dieser Artikel: Früheres Bundesarbeitsgericht an Unternehmen aus Fulda verkauft mit einer interessanten Fotostrecke, die u.a. Einblicke in einen der LS-Räume gibt.
Foto Nr. 40 (mit eingeschalteter Beleuchtung Nr. 57) und dann wieder ab Foto Nr. 50.
Viele Grüße
Kai
am 04.09.2015 erschien auf Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) dieser Artikel: Früheres Bundesarbeitsgericht an Unternehmen aus Fulda verkauft mit einer interessanten Fotostrecke, die u.a. Einblicke in einen der LS-Räume gibt.
Foto Nr. 40 (mit eingeschalteter Beleuchtung Nr. 57) und dann wieder ab Foto Nr. 50.
Viele Grüße
Kai