Aufgaben der Zivilschutzbehörden

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Nabilianer
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Aufgaben der Zivilschutzbehörden

Beitrag von Nabilianer » 20.08.2011 01:27

Immer wieder lese ich auf den Internetseiten von Deutschen Kommunen den Begriff Zivilschutz, meist den Ordnungsämtern angegliedert. Bei Kreisfreien Städten, kann ich mir noch vorstellen, was da gemacht wird.

Aber was machen die kleineren Kommunen da genau?
Ich habe immer gedacht für den Zivilschutz wären die Landkreise zuständig.

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 20.08.2011 08:49

Moin!

Ja und nein - wobei der Begriff "Zivilschutz" eigentlich ausgedient hat, er bezeichnet(e) primär den Schutz der Zivilbevölkerung bei bewaffneten Konflikten im weitesten Sinne. Ersetzt wurde er durch den erweiterten Begriff des Bevölkerungsschutzes/Katastrophenschutzes. Und der beschreibt auch gut, worum es geht: Um die Bekämpfung bzw. Abwehr von und den Schutz vor Katastrophen aller Art. Das umfasst von Naturkatastrophen über Groß-, Reaktor- und Chemieunfälle, Brände, Terroranschläge und letztlich immer noch bewaffnete Konflikte so ziemlich alle denkbaren Szenarien. Damit so etwas im Ernstfall funktionieren kann, muss es gewisse organisatorische Strukturen geben, logischerweise bis hinunter zur kleinsten Einheit, in den meisten Fällen der Gemeinde bzw. dem Stadtteil/Bezirk.

Mike

Tom Riddle

Zivilschutz

Beitrag von Tom Riddle » 20.08.2011 11:17

Moin.

Mike hat das schon sehr gut erklärt. Diese "Zivilschutz"abteilungen koordinieren die Ausbildungen, Übungen, Vorschriften und Zusammenarbeit nicht nur des Bereiches "Katastrophenschutz" (also Feuerwehr, THW, Hilfsorgnisationen), sondern auch die der anderen Bereiche, die beim einem solchen Fall zusammenwirken müßten: Straßenbau, Wirtschaftsamt, Arbeitsamt, Gesundsheitsamt, Versorgungunternehmen und so weiter

Sie setzen auf der unteresten Ebene dann auch z.B. die entsprechenden Sicherstellungsgesetze praktisch um.

Sinnnigerweise sind sie in der Regel im Referat/Fachdienst (unterschiedliche Sprachreglungen in den einzelnen Bundesländern) Ordnung/Sicherheit und dort bei der Unterabteilung Feuerwehr/Katatsrophenschutz aufgehängt.

Schönes Wochenende

TR

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Godeke
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Beitrag von Godeke » 20.08.2011 14:36

Hallo:),

nachdem alles so gut und auch zutreffend erklärt wurde, hier noch mal ein paar konkrete Aufgaben, die eine Gemeinde im Einsatz haben könnte:
Im Zusammenwirken mit den Verwaltungsdienststellen des Landkreises

- Mitwirken bei der Vorbereitung von Bereitstellungsräumen
- Unterstützung der Einsatzkräfte durch Stekllen von Deichwachen bei Hochwasser, Gemeinden können auch Träger sog. "Deichverbände" sein
- Hilfe bei der Unterbringung Obdachloser

Nicht zuletzt sind die Gemeinden ja auch die Träger der Ortsfeuerwehren und stellen auch neben dem örtlichen Brandschutz/Techniche Hilfeleistung auch den Grundstock der sog. "Kreisfeuerwehrbereitschaften", der Rumpfeinheit der Feuerwehren für überörtliche Hilfe.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

naujokmi
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Beitrag von naujokmi » 06.09.2011 20:27

In NRW gibt es bei den kommunalen Verwaltungen ähnliche Begrifflichkeiten.

Der Zivilschutz ist von Amtswegen in den meisten Fällen der Feuerwehr zugeordnet. Hier besteht zunächst immer die erste Instannz.

Der HVB ist im Katastrophenfall Mitglied im Stab und hat die entsprechenden Befugnisse (Kommunal)

Das Ordnungsamt hat generell, obwohl für Zivilschutz benannt nur eine Verwaltungstechnische Aufgabe. Im großen und Ganzen benennen die meisten, diese Stellen für die örtliche Gefahrenabwehr. Umsetzbar ist dies aber im praktischen sinne nur durch die BOS- Träger.

Der Landrat als oberster Dienstherr der Kreisbehörde ist für die Einatzleiter (Feuerwehr) weisungsbefugt. Übernimmt aber lediglich beraterische Aufgaben und setzt sozusagen den Stempel unter die Entscheidung.

Die Bezirksregierung meist vertreten durch den Bezirksbrandmeister überwacht bei Großschadenlagen alle Aktivitäten und kann ggf. Kräfte mobilisieren, Marschbefehle erstellen und Kräfte zusammenziehen.

Erklärt sich fast von selber..

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Djensi
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Beitrag von Djensi » 07.09.2011 15:34

Moin,

und diese Ämter sind zumindest in Norddeutschland außerhalb von "Großschadensereignissen" oder Ähnlichem nicht etwa beschäftigungslos, denn wenn eine der nahezu täglichen Bomenentschärfungsmeldungen mit Evakuierungshinweisen kommen, dann sind die Dienststellen vor Ort zur Beschaffung und Herrichtung der Notunterkünfte "just in time" aktiv.
Die Verwaltungsstrukturen sind soweit angepasst worden, dass die Mitarbeiter in den Ämtern regelhaft neben dem Fachbereich Katschutz weitere Aufgaben bekleiden, bzw. der Katschutz nur noch eine Nebenaufgabe ist.

Grüße
Djensi

Oliver_M
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Beitrag von Oliver_M » 20.10.2011 23:18

Alles, was bislang genannt worden ist, ist nicht Zivilschutz, sondern Katastrophenschutz. Katastrophenschutz ist die eigene Aufgabe der Länder und damit auch der Landkreise. Zivilschutz im Verteidigungsfall muss davon streng getrennt werden. Er ist zunächst eine Aufgabe des Bundes und wird von den Ländern und Landkreisen in Bundesauftragsverwaltung nach § 2 ZSKG durchgeführt. Wegen der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Grundlage und der deshalb unterschiedlichen Finanzierung werden Katastrophenschutz und Zivilschutz in den Verwaltungsbehörden streng getrennt, zum Beispiel in München Zivilschutz (mit Aufgaben) und Katastrophenschutz. Je nach Verfassung der Länder können diese Aufgaben auch den Kommunen übertragen werden, beispielsweise in Bayern ist das aber nicht der Fall.

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