Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
-
bettika
- Forenuser
- Beiträge: 1973
- Registriert: 15.07.2010 22:19
- Ort/Region: Flensburg
Beitrag
von bettika » 19.12.2011 13:50
Christel hat geschrieben:Hi Markus,
kürzlich hatte ich auf einer Tour einen Gast aus der Schweiz, dieser erzählte dass das Schutzraumkonzept auch in der Schweiz eingestellt wurde. D. h.: wer seit diesem Jahr in der Schweiz ein Haus bauen möchte ist nicht mehr verpflichtet einen Schutzraum mit zu bauen.
Das läßt den Schluß zu, dass es in Kürze auch in der Schweiz keine 100%ige Schutzraum Abdeckung gibt.
Viele Grüße,
Christel
Hallo,
die von Christel erwähnte Änderung im Bevölkerungs- und Zivilschutz tritt Anfang 2012 in Kraft:
"
Weitere Änderungen betreffen den Schutzraumbau. Die Schutzraumbaupflicht bleibt zwar grundsätzlich bestehen, neue Schutzräume werden künftig aber nur noch bei Grossbauten errichtet. Wird kein Schutzraum erstellt, so ist wie bis anhin ein - allerdings stark reduzierter - Ersatzbeitrag zu leisten.... Für Wohngebäude müssen grundsätzlich nur noch Schutzräume ab 25 Schutzplätzen gebaut werden, sofern im betreffenden Gebiet ein Schutzplatzdefizit besteht. Da weiterhin pro drei Zimmer zwei Schutzplätze zu erstellen sind, betrifft dies nur noch Wohnhäuser und Überbauungen ab 38 Zimmern"
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch ... 3.nsb.html
Grüsse
Beate
„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ George Santayana
-
Oliver
- Forenuser
- Beiträge: 2765
- Registriert: 06.09.2003 15:37
- Ort/Region: Nürnberg
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Oliver » 01.04.2013 09:22
Moin,
mal wieder ein bericht aus der Schweiz. Dort werden selbst hausschutzräume noch regelmäßig geprüft. Auch wenn die Bedrohungslage nnicht mehr gegeben ist und die Verpflichtung zum Schutzraumbau auch nicht mehr 100%-ig ist.
http://soaktuell.ch/index.php?page=/New ... tickt_9494
Gruß
Oliver
-
bettika
- Forenuser
- Beiträge: 1973
- Registriert: 15.07.2010 22:19
- Ort/Region: Flensburg
Beitrag
von bettika » 07.05.2014 10:19
Hallo,
der Nationalrat verabschiedet ein neues Kulturgüterschutzgesetz
Neben Massnahmen zur Prävention und Schadensbewältigung im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt sollen neu auch solche in Zusammenhang mit natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen erfasst werden. Die Erfahrungen – etwa aus den Hochwassern von 2005 und 2007 – bestätigen laut dem Bundesrat die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung..
Schutzort für ausländische Kulturgüter
Im neuen «Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen» werden ebenfalls neue Bestimmungen des internationalen Rechts umgesetzt. Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz die Grundlagen für einen «Bergungsort». Ein «Bergungsort» ist ein Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die im Besitzer- oder Eigentümerstaat akut gefährdet sind und für eine begrenzte Zeit im Ausland aufbewahrt werden sollen
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch ... 0313a.html
Ist mit "Bergungsort" nun ein Ort in der Schweiz gemeint, indem ausländische Schutzgüter eingelagert werden können, oder ein Ort im Ausland, indem Schweizer Kulturgüter geschützt werden sollen?
Grüsse
Beate
„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ George Santayana
-
Varga
- Forenuser
- Beiträge: 83
- Registriert: 31.10.2002 00:15
- Ort/Region: Nähe von Zürich
Beitrag
von Varga » 07.05.2014 10:58
Nach meiner Meinung ein Unterbringungsort in der Schweiz. Auch für Güter aus dem Ausland.
Gruss
Varga
-
Shadow
- Moderator
- Beiträge: 2898
- Registriert: 03.08.2007 22:44
- Ort/Region: Hamburg
Beitrag
von Shadow » 07.05.2014 20:33
Ich denke auch, dass die Überschrift in Deinem Zitat "Schutzort für ausländische Kulturgüter" auf einer Seite der Eidgenossenschaft einen Raum in der Schweiz für Güter anderer Staaten meint.
Thorsten.
-
bettika
- Forenuser
- Beiträge: 1973
- Registriert: 15.07.2010 22:19
- Ort/Region: Flensburg
Beitrag
von bettika » 07.05.2014 20:49
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Wenn die Schweiz damit "neue Bestimmungen internationalen Rechts "umsetzt, dann warten wir auf entsprechende Umsetzungen in Deutschland.
Dann könnten wir auch den Nachlass von Gurlitt "einlagern"
Grüsse
Beate
„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ George Santayana