Einsichtnahme von Luftbilder bei Kampfmittelräumdiensten

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niemandsland
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Einsichtnahme von Luftbilder bei Kampfmittelräumdiensten

Beitrag von niemandsland » 30.09.2020 19:52

Beispiel: Nordrhein-Westfalen
Einsichtnahme von Kriegsluftbildern

Das britische Public Record Office stellte seine Luftbilder des II. Weltkrieges
der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung.

Die Kampfmittelbeseitigung ist im Land NRW allein dem staatlichen
Kampfmittelbeseitigungsdienst vorbehalten.

Diese ausschließliche Zweckbestimmung erlaubt es nicht, die beim Kampfmittelbeseitigungs-
dienst gelagerten Luftbildern, Dritten zur Verfügung zu stellen.

Somit kann weder eine Weitergabe, der Verleih, eine Duplizierung oder auch nur die
Einsichtnahme der Luftbilder beim Kampfmittelbeseitigungsdienst gewährt werden.

Bitte sehen Sie daher von jeglicher, die Luftbilder betreffenden Kontaktaufnahme ab.

Alle uns vorliegenden Luftbilder können bei der National Collection of Aerial Photography in Edinburgh (Schottland) erworben werden.
Quelle: http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrena ... ilder.html

Soweit zur Kenntnis...!

Gruß aus Hannover,
Guido Janthor
Das Reh springt hoch, das Reh springt weit, warum auch nicht, es hat ja Zeit! :jump:

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Re: Einsichtnahme von Luftbilder bei Kampfmittelräumdiensten

Beitrag von niemandsland » 30.09.2020 19:56

Hinweis/Tipp

Statt bei den Kampfmittelräumdiensten/-beseitigungsdiensten anzufragen, kann ich nur empfehlen bei den lokalen Stadtarchiven, Hauptstaatsarchiven (z.B. Bremen) und den Kataster- bzw. Vermessungsämtern des jeweiligen Bundeslandes anzufragen.

Alternativ bleibt natürlich immer NCAP.

Gruß aus Hannover
Guido Janthor
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