Sicherstellungs-/Bundesleistungsgesetz: Privat-KFZ

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
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Godeke
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Beitrag von Godeke » 27.04.2006 12:08

Wadentritt schrieb:

Viel schlimmer fand ich damals das Zivis im Ernstfall zum Blindgänger entschärfen herangezogen werden!!

Hallo :) ,

das klingt ja lustig, aber woher begründet sich denn diese Aussage? Ist das nur eine übliche Latrinenparole? Ich hätte Zivis nach dem Sinn des 'Arbeitssicherstellungsgesetzes' eigentlich eher z.B. in der zivilen Sanitätsorganisation gesehen.
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dragon46
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Beitrag von dragon46 » 28.04.2006 00:16

Wadentritt, kannst Du das irgendwie belegen?

Ich bin da nämlich etwas skeptisch. Sowas erfordert ja eine gewisse Ausbildung.

Oder läuft das nach dem Motto: "Tritt mal gegen diese Tonne da am Boden?" :mrgreen:


Dragon46
(sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen...)
Nichts ist so beständig wie die Veränderung...

Malefiz
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bei uns währe gespritzt worden

Beitrag von Malefiz » 28.04.2006 17:39

eclipse hat geschrieben:
Lasse hat geschrieben:Ich würde davon ausgehen das ein Fahrzeug was ich der Armee übergebe erstmal auf Oliv umgespritzt wird.
Was aber definitiv nicht immer der Fall war. Gerade im Logistikbereich wären die Fahrzeuge nicht umlackiert worden. Bei den Rüstsätzen lagen die notwendigen Klebefolien um das Fahrzeug als Militärfahrzeug zu kennzeichnen ("Deutsche Bundeswehr"), aber umlackieren war nicht vorgesehen.

steffen
Also ich war bei einem Sicherungsbataillon im Feldheer verplant. Bis auf den Stabsfeldwebel im Mobstützpunkt waren alle Reservisten. Es gab bei einer Wehrübung (ich habe über 10 Jahre da geübt) auch eine Vorstellung der eingeplanten Fahrzeuge. Das waren viele Fahrzeuge aus der Forstwirtschaft (Unimog) aber auch Möbelwagen. Es gab da schon mal den Witz "Fahren Sie den Wagen hinter das Gebäude der wird umgespritzt". Das hat großes Gejammmer hervorgerufen. Bei uns waren die Rüstsätze (Tarnbeleuchtung usw sowie Farbe) auch eingelagert. Das Bataillon hatte sehr wenige Fahrzeuge, nur Sanitätsfahrzeuge u.a. Operationskontainer, Küchenfahrzeuge und Fahrzeuge für Stab und Kompaniechefs.
Da es sehr viele Sicherungsbataillone (Jägerbataillon in Sparversion) als gekaderte oder Mobeinheiten gab, dürfte dies
recht typisch gewesen sein.
Grüße
Peter

wadentritt

Beitrag von wadentritt » 28.04.2006 22:12

Im Leitfaden für Zivis von 1988 stand das der ZDLer im Ernstfall zum entschärfen von Blindgängern herangezogen werden darf.

Vielleicht mittlerweile überholt aber ich saß damals 2 Wochen in Braunschweig in der Schule des Bundesamtes für Zivildienst und habe auf diesem Lehrgang den Leitfaden studiert.

So stands da geschrieben

Gruß
wadentritt

wadentritt

Beitrag von wadentritt » 28.04.2006 22:16


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Godeke
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Beitrag von Godeke » 28.04.2006 23:19

Hallo :) ,

na, so wird ein Schuh draus: was ein Politiker 1983 mal in einem Interview gesagt hat...

...ist genauso richtig wie: "...die Renten sind sicher!" :lol:

Da halte ich es lieber mit einem anderen Politiker, der zumindest durch seine kabarettistischen Einlagen im Gedächtnis bleibt:
"Seit wann stimmt denn, was Politiker sagen?" :mrgreen:

Grundsätzlich gilt:
Umgang mit Sprengstoff, Waffen und Sprengmitteln ist nur nach gründlicher Ausbildung und erbrachten Befähigungsnachweisen erlaubt.
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Beitrag von FishBowl » 28.04.2006 23:28

GG Art. 12a (2):
"Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert..."

Seit wann ist denn ein Blindgänger keine Kriegswaffe mehr?
Findet man einen im eigenen Garten, gilt der sehr wohl noch als solche.
Der Umgang damit im Rahmen eines Zwangsdienstes ist nach meinem Verständnis ohne Zweifel Dienst an der Waffe.
Und es kann ja wohl auch nicht darum gehen, welche Seite diese Waffe "geliefert" hat...

Weiterhin wage ich zu bezweifeln, dass irgendjemand im Zeitrahmen des Zivildienstes auch nur annähernd den Umgang mit Blindgängern erlernen kann.
Jemanden, der keinesfalls die erforderlichen Fertigkeiten haben kann, zu derlei Tätigkeiten zu zwingen, ist meines Erachtens nichts anderes als ein Mordversuch, das Verlangen solcher Verpflichtungen damit zumindest Anstiftung.
Oder eine fatale politische Entgleisung, um möglichen Betroffenen die Verweigerungsabsicht so auszutreiben???
Absurd...

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Beitrag von eclipse » 29.04.2006 00:01

Hallo,
Viel schlimmer fand ich damals das Zivis im Ernstfall zum Blindgänger entschärfen herangezogen werden!!
Wo liegt das Problem? Schließlich kann man seinen Dienst nicht nur bei der Bundeswehr oder im Altenheim ableisten.

Auch eine Verpflichtung bei der freiwiliigen Feuerwehr, dem THW oder einem Schutzraumbetriebsdienst ersetzt den Wehrdienst.

Ebenso begründen Dienstverhältnisse bei der Polizei, dem damaligen BGS und vermutlich auch dem Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Freistellung vom Wehrdienst.

In der Verteidigungsplanung wurden alle die über entsprechende Ausbildungen verfügen eingeplant, nicht unbedingt in den Streitkräften sondern zum großten Teil in der Zivilverteidigung.

Das Löschen von Bränden, das Räumen von Trümmern und auch die Entschärfung von Blindgängern wäre prinzipiell Aufgabe der Zivilverteidigung und nicht der Streitkräfte gewesen.

steffen

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Fahrzeugsicherstellung

Beitrag von Talpa » 29.04.2006 02:08

Hallo zusammen!

Da ich mir nich noch einmal "die Finger verbrennen" möchte,
gebe ich jetzt zuerst meine Veröffentlichungs-Quelle an, da die gesamte Thematik um die Fahrzeugsicherstellung keineswegs Vergangenheit ist.
Quelle:
Bevölkerungsschutzmagazin Nr.1/03
Hrsg. Bundesverwaltungsamt.

Die Bedarfsträger BW und BAG stimmen ihren Trasportbedarf immer zeitnah
aufeinander ab, dieses ist die Grundlage daführ, das Fahrzeuge schon im Vorfeld einem bestimmten Bedarfsträger zugewiesen werden.
Die jeweiligen Eigentümer wissen wer mit ihren LKW´s liebäugelt.

Die einen gehen zur BW, die anderen zur TOB -Transportorganisation des Bundes-. Diese KFZ werden dann auch analog zur BW als "TOB- Fahrzeuge " gekennzeichnet.
Im Bedarfsfall sind die LKW´s übrigens nicht sofort "weg",sondern der Einsatz wird in drei Stufen geleistet.
1. Frachtverträge, 2. Leistungsbescheide 3. Regiefall.

Wer mehr dazu wissen möchte,sollte sich diesen Artikel besorgen, oder aber auf der Homepage der BAG nachschauen.

Für PKW hat es eine solche Regelung meines wissens nach nie gegeben,
da man davon ausgeht, das PKW im Bedarfsfall reichlich vorhanden sind.
Der normale Verkehr dürfte in einem solchen Fall eh nicht mehr stattfinden.

Gruß
Talpa
Taktik ohne Technik ist hilflos,
Technik ohne Taktik ist sinnlos.

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Beitrag von willem » 29.04.2006 02:27

Kann mal jemand eine Gesetzesquelle angeben,in der das geregelt ist?
Ansonsten:Fantasiebereich.

gruß
willem
(dessen Ami Pick-up niemand freiwillig bekommt)

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