Pre-Stock Point PSP 6J Wertheim
- darkmind76
- Forenuser
- Beiträge: 949
- Registriert: 20.04.2007 14:59
- Ort/Region: Wörth am Main
Ich denke, CLG steht vielleicht für Civ. Labor Group. Vielleicht war es ursprünglich eine Labor Service-Einheit.
Ich bin da nicht so bewandert, was CSG/LS angeht. Soweit ich das gelesen habe, gab es ja im Laufe der
Jahrzehnte auch allerlei Umorganisationen was diesen Teil angeht. Ich würde CLG einfach CSG gleichsetzen...
Und laß Dich mal mit der Nennung von Heppdiel (auf usarmygermany.com bei der Suche nach 2043rd zu finden)
nicht irritieren. Ich glaube kaum, daß in Heppdiel ein Stützpunkt war. Es wird ja nur erwähnt, daß sie sich dort trafen
und wahrscheinlich gefeiert haben. ...in der Dorfschänke oder so...
...und nein, es sind 3 Punkte! Das oben ist die Nummer 6 des MLH Nr. 6. Kommt nicht mehr deutlich rüber, ich
hab es gerade bemerkt. Nein, es sind 3 Punkte in Form eines Vorfahrt gewähren-Schildes. Und sicher keine
Gaunerzinken
Ich bin da nicht so bewandert, was CSG/LS angeht. Soweit ich das gelesen habe, gab es ja im Laufe der
Jahrzehnte auch allerlei Umorganisationen was diesen Teil angeht. Ich würde CLG einfach CSG gleichsetzen...
Und laß Dich mal mit der Nennung von Heppdiel (auf usarmygermany.com bei der Suche nach 2043rd zu finden)
nicht irritieren. Ich glaube kaum, daß in Heppdiel ein Stützpunkt war. Es wird ja nur erwähnt, daß sie sich dort trafen
und wahrscheinlich gefeiert haben. ...in der Dorfschänke oder so...
...und nein, es sind 3 Punkte! Das oben ist die Nummer 6 des MLH Nr. 6. Kommt nicht mehr deutlich rüber, ich
hab es gerade bemerkt. Nein, es sind 3 Punkte in Form eines Vorfahrt gewähren-Schildes. Und sicher keine
Gaunerzinken
- darkmind76
- Forenuser
- Beiträge: 949
- Registriert: 20.04.2007 14:59
- Ort/Region: Wörth am Main
Ich hatte bei der Stadt Wertheim noch einmal nachgefragt, wie das denn ist, wegen den Löchern im Zaun und ob das Betreten denn offiziell gestattet ist und dazu folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr R.,
das alte Bunkerdepot wurde mit Abzug der amerikanischen Streitkräfte in Wertheim Anfang der neunziger Jahre militärisch aufgegeben und ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, verwaltet wird es von der Bundesforstverwaltung. Die bestehenden Zaunanlagen sind an mehreren Stellen offen, was bundesseits zu bewerten ist, ob Wege gesperrt werden. Ansonsten stellt die Fläche derzeit Wald dar. Sollten Sie weitere Fragen haben, würden wir Sie an die Bundesforstverwaltung in Hammelburg verweisen. Wir hoffen mit unseren Informationen gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
H. Burger
Liegenschaften
Stadtverwaltung Wertheim
Hallo lieber M.,
Dein Engagement in Ehren, aber hier hilft ein einfacher Blick in unsere Gesetzestexte, sofern nicht bekannt ist, was die Einfriedung eines Grundstückes für eine Bewandnis hat. Egal ob die Einfriedung unbeschädigt ist oder im Zaun Löcher vorhanden sind. Interessant wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch zu wissen, wie Du denn Deine Anfrage formuliert hast?
Aber mal ganz im Ernst, hattest Du etwa sinngemäß eine solche Antwort erwartet:
Sehr geehrter Herr R.,
wir danken für Ihre Anfrage und können Ihnen nach Prüfung der Sache mitteilen, dass es sich bei dem Gelände um Eigentum der Bundesrep. Deutschland handelt, was nicht betreten werden soll und daher eingezäunt wurde. An den Stellen an denen sich Löcher im Zaun befinden, dürfen Sie das Gelände selbstverständlich betreten.
Da das Gelände jedoch noch nicht von allen Altlasten befreit wurde, versichern Sie sich bitte vor dem Betreten bei Ihrer Krankenkasse, ob diese für evtl. gesundheitliche Schäden, die durch das Betreten dieser Flächen entstehen, aufkommt, denn die Bundesrep. Deutschland kann dafür leider nicht einstehen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
mfg. ...
Mein persönlicher Rat: krieche da nicht durch irgendwelche Löcher!
Gruß redsea
Dein Engagement in Ehren, aber hier hilft ein einfacher Blick in unsere Gesetzestexte, sofern nicht bekannt ist, was die Einfriedung eines Grundstückes für eine Bewandnis hat. Egal ob die Einfriedung unbeschädigt ist oder im Zaun Löcher vorhanden sind. Interessant wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch zu wissen, wie Du denn Deine Anfrage formuliert hast?
Aber mal ganz im Ernst, hattest Du etwa sinngemäß eine solche Antwort erwartet:
Sehr geehrter Herr R.,
wir danken für Ihre Anfrage und können Ihnen nach Prüfung der Sache mitteilen, dass es sich bei dem Gelände um Eigentum der Bundesrep. Deutschland handelt, was nicht betreten werden soll und daher eingezäunt wurde. An den Stellen an denen sich Löcher im Zaun befinden, dürfen Sie das Gelände selbstverständlich betreten.
Da das Gelände jedoch noch nicht von allen Altlasten befreit wurde, versichern Sie sich bitte vor dem Betreten bei Ihrer Krankenkasse, ob diese für evtl. gesundheitliche Schäden, die durch das Betreten dieser Flächen entstehen, aufkommt, denn die Bundesrep. Deutschland kann dafür leider nicht einstehen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
mfg. ...
Mein persönlicher Rat: krieche da nicht durch irgendwelche Löcher!
Gruß redsea
- darkmind76
- Forenuser
- Beiträge: 949
- Registriert: 20.04.2007 14:59
- Ort/Region: Wörth am Main
Ja, was hatte ich erhofft?! Eine klare Aussage darüber, ob das Gelände betreten werden darf oder nicht.
Den vielen Spaziergängern damals nach scheinbar ja. Den in den Zaun geschnittenen Löcher scheinbar auch.
Ebenso den fehlenden Schildern. Aber es sind nicht nur "Löcher", wie auf dem allerersten Bild von mir auf
der ersten Seite, nein, es sind sogar ganze Zaunbereiche bspw. im N/NW zwischen 2 Pfosten.
Wie gesagt, ich wollte nur eine klare Antwort eigentlich ob ja oder nein. Ich denke mal, viele andere machen sich
da wie so oft gar keine Gedanken und scheren sich einen Dreck um Eigentumsverhältnisse und Betretungsrechte.
Es ist ja wieder der blöde, der nachfragt und sich einigermaßen gesetzestreu verhalten will
Den vielen Spaziergängern damals nach scheinbar ja. Den in den Zaun geschnittenen Löcher scheinbar auch.
Ebenso den fehlenden Schildern. Aber es sind nicht nur "Löcher", wie auf dem allerersten Bild von mir auf
der ersten Seite, nein, es sind sogar ganze Zaunbereiche bspw. im N/NW zwischen 2 Pfosten.
Wie gesagt, ich wollte nur eine klare Antwort eigentlich ob ja oder nein. Ich denke mal, viele andere machen sich
da wie so oft gar keine Gedanken und scheren sich einen Dreck um Eigentumsverhältnisse und Betretungsrechte.
Es ist ja wieder der blöde, der nachfragt und sich einigermaßen gesetzestreu verhalten will
- darkmind76
- Forenuser
- Beiträge: 949
- Registriert: 20.04.2007 14:59
- Ort/Region: Wörth am Main
Ich habe das im übrigen so verstanden, daß es quasi der Stadt Wertheim egal ist, ob ich mich dort aufhalte, weil es Wald ist, der nicht der Stadt Wertheim sondern dem Bund gehört und dies von der Bundesforstverwaltung (Bundesimmobilien) verwaltet wird.
Ich habe nun eben diese Institution in Reußenberg angeschrieben. Mal sehen, ob und wann ich Antwort erhalte.
Ich habe nun eben diese Institution in Reußenberg angeschrieben. Mal sehen, ob und wann ich Antwort erhalte.
Dieser Satz sagt alles was man zu dieser Liegenschaft wissen muß.hollihh hat geschrieben:Moin,
am Besten fand ich den Satz :
Ansonsten stellt die Fläche derzeit Wald dar.
Klassisches Behördendeutsch... frag doch mal den Förster, ob Du den Wald betreten darfst...
Gruß
Holli
Alles weitere richtet sich dadurch nämlich nach dem Waldgesetzt des jeweiligen Bundeslandes. Meist ist das Betreten erlaubt.
Grüße
Ingo
Hallo.
Andererseits wird man jedenfalls auch nicht wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden können, wenn größere Teile des Zauns fehlen. So sehen es jedenfalls die Kommentare zum StGB.
Wie die umweltrechtlichen Bestimmungen zum bayrischen Wald aussehen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der richtige Weg ist über die entsprechende Verwaltung. Evtl. kannst Du ja mal anfragen, ob Du sie begleiten kannst, wenn sie den Standort sowieso ansehen.
Viele Grüße,
Leif
Naja, dort steht nur, dass nur die entsprechende Bundesbehörde entscheiden kann, wie der Status ist. Die angeschriebene Behörde hat dazu keine Befugnis. Sie können Dir wirklich nichts anderes sagen, nur hätte man es etwas verständlicher formulieren könnenDie bestehenden Zaunanlagen sind an mehreren Stellen offen, was bundesseits zu bewerten ist, ob Wege gesperrt werden.
Andererseits wird man jedenfalls auch nicht wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden können, wenn größere Teile des Zauns fehlen. So sehen es jedenfalls die Kommentare zum StGB.
Wie die umweltrechtlichen Bestimmungen zum bayrischen Wald aussehen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der richtige Weg ist über die entsprechende Verwaltung. Evtl. kannst Du ja mal anfragen, ob Du sie begleiten kannst, wenn sie den Standort sowieso ansehen.
Viele Grüße,
Leif