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Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Maddin
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Beitrag von Maddin » 20.07.2007 09:46

Moin, moin,

da habe ich mich dann wohl getäuscht… :oops:
Laut liste gibt es keine entsprechende Anlage in Harburg / Schwarzenbergstraße Ecke Zur Seehafenbrücke.
Was ich aber viel interessanter an der Liste finde, ist dass die Eigentumsverhältnisse sich anderes darstellen als erwartet. Zumindest was die Anlage im Bergedorf (Brüdtweg) betrifft.

Viele Grüße

Maddin
Kopf ist nicht alles. Auch der Kohl hat einen Kopf.

Joachim Ringelnatz
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Gast

öffentl. Schutzräume HH

Beitrag von Gast » 20.07.2007 11:40

Die vom Senat in der Auflistung genannte Art des Schutzraums ist häufig nicht richtig, soweit es "Tiefbunker" heißt. Tiefbunker sind solche, die im 2. Weltkrieg nach den bestimmungen für den Bau von Luftschutzbunkern errichtet wurden und nach Vorgabe dieser Bestimmungen aufgrund ihrer Decken- und Wandstärke als sicher gegen einen Bombenvolltreffer galten.
Tiefbunker in diesem Sinne sind: Berlinertordamm, Hachmannplatz, Steintorwall, Holstenstr. 20a. Als Tiefbunker bezeichnete Schutzräume mit einem Fassungsvermögen von 100-200 Pers. sind -gerade wegen des relativ geringen Fassungsvermögens- keine Tiefbunker, sondern in der Nachkriegszeit gebaute Schutzräume o. instandgesetzte Röhrenbunker.

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