Entschädigung von Grundeigentümern beim Bau von Stellungen

Luftverteidigung durch Flak und andere Fliegerabwehr, Scheinwerferstellungen, Scheinanlagen und ähnliche Objekte
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g.aders
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Entschädigung von Grundeigentümern beim Bau von Stellungen

Beitrag von g.aders » 08.01.2018 09:43

Guten Tag,

aus welchem "Topf" wurden Grundeigentümer für Einzug von Flächen entschädigt, die für den Bau von Flak-, Scheinwerfer- und anderen Stellungen benötigt wurden?
Zweite Frage: In welchem Abstand zu solchen Stellungen war Landwirtschaft verboten?
Danke für Eure Mitteilungen
Gebhard Aders

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Talpa
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Beitrag von Talpa » 09.01.2018 00:08

Zur Entschädigung kann ich im Moment nichts sagen, außer dass dieses Thema sehr unterschiedlich gehandhabt wurde.
Es gab von nichts bis regulären Marktwerten plus Zulagen die gesamte Spannbreite.
Es ist weiter bekannt, dass wenn es irgend möglich war gerne auf Staats- und Körperschaftseigentum zurück gegriffen wurde um der Thematik Entschädigung und Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Auch wurden wenn es irgend möglich war Wald vor Grünland vor Acker verwendet.
Sicherlich nicht nur aus Tarnungsgründen sondern konkret, wenn auch nachrangig, aus Versorgungs- und Kostengründen!

Ein Verbot der landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Umfeld der Stellungen wird es kaum allgemein gegeben haben.
Zum einen ist bekannt, dass der nicht unerhebliche Flächenverbrauch durch die Wehrmacht durchaus kritisch gesehen wurde.
Dieser Verbrach war immerhin ein Gegenspieler der Autarkiebestrebungen.
Ein Großteil meiner im Krieg eingesetzten Verwandtschaft war als Fliegerhorst- Landwirte eingesetzt.
Selbst diese im Verhältnis viel stärker frequentierten Bereiche haben zeitweise eine landwirtschaftliche Nutzung erfahren.
Da wird man kaum auf die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Bereiche von Stellungen verzichtet haben.
Ich hatte vor einigen Jahren Einblick auf eine Nutzungsvereinbarung von einem Bauern mit der Ortsgemeinde.
Hier ging es um das Recht auf die Beweidung von gemeindeeigenen Flächen einschließlich der öffentlichen Wegen.
Dort gab es den Hinweis, das die Flächen in Absprache mit der Wehrmacht genutzt werden dürfe und den Belangen der Wehrmacht Vorrang einzuräumen ist.
Die Überlassung von öffentlichen Flächen und Wegen sowie Seitenräumen zur exklusiven Nutzung durch Beweidung und Gras/ Heunutzung findet man allerdings recht häufig.
Meist abgeschlossen mit kleineren Betrieben die nicht über entsprechende Flächen für das Vieh verfügten.
Taktik ohne Technik ist hilflos,
Technik ohne Taktik ist sinnlos.

kontingentstruppen
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Beitrag von kontingentstruppen » 12.01.2018 12:38

Wir haben bei uns im Museum einen schön dokumentierten Grundstück-Enteignungsvorgang für einen Flugplatz in Blexen an der Wesermündung .

Der Besitzer /Landwirt wurde mit Ausgleichsflächen entschädigt .

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g.aders
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Beitrag von g.aders » 15.01.2018 09:44

Herzlichen Dank für Eure Ausführungen!
Beste Grüße
G. Aders

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zulufox
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Beitrag von zulufox » 15.01.2018 09:57

Moin,

wie so oft kam es bei diesen "Grunderwerbs"-Vorgängen auf den Zweck und auf den Zeitpunkt an.

So zogen sich die Verhandlungen zum Erwerb von zusätzlichen 22.000 Quadratmetern Grund zur Erweiterung der Anlagen des E-Hafens See WITTENSEE vom Sommer 1938 bis zum Herbst 1941 hin. Die beiden Landwirte, deren Grund erworben werden sollte, schalteten sogar den Reichsbauernführer ein.
Die Akte, die ich einsehen durfte, die war so rund 1 cm dick.

MfG
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"Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahrhaben möchte, hält er auch für wahr."

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Beitrag von kontingentstruppen » 04.03.2018 12:43

kontingentstruppen hat geschrieben:Wir haben bei uns im Museum einen schön dokumentierten Grundstück-Enteignungsvorgang für einen Flugplatz in Blexen an der Wesermündung .

Der Besitzer /Landwirt wurde mit Ausgleichsflächen entschädigt .

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Hier noch einmal zur Ergänzung . Der Enteignungsvorgang.

So ging das damals !


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www.alterflakleitstand.de
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