Sicherstellungs-/Bundesleistungsgesetz: Privat-KFZ
Hallo !
Wenn man nur richtig lesen könnte...
Klar in der Überschrift steht klar Bundesleistungsgesetz nachdem
man ja so ziemlich alles rausrücken muß wenn´s heiß wird.
Das mit den LKW´s und dem drumherrum steht aber im Verkehrssicherstellungsgesetz.
Auf der Seite der BAG habe ich gerade nachgeschaut und leider nichts mehr gefunden, aber ein alter Download ist vorhanden.
Diese Fehler bitte ich zu entschuldigen.
Also diesbezüglich google - Verkehrssicherstellungsgesetz.
Gruß
Talpa
Wenn man nur richtig lesen könnte...
Klar in der Überschrift steht klar Bundesleistungsgesetz nachdem
man ja so ziemlich alles rausrücken muß wenn´s heiß wird.
Das mit den LKW´s und dem drumherrum steht aber im Verkehrssicherstellungsgesetz.
Auf der Seite der BAG habe ich gerade nachgeschaut und leider nichts mehr gefunden, aber ein alter Download ist vorhanden.
Diese Fehler bitte ich zu entschuldigen.
Also diesbezüglich google - Verkehrssicherstellungsgesetz.
Gruß
Talpa
Taktik ohne Technik ist hilflos,
Technik ohne Taktik ist sinnlos.
Technik ohne Taktik ist sinnlos.
Moin,
> Auch eine Verpflichtung bei der freiwiliigen Feuerwehr, dem THW
> oder einem Schutzraumbetriebsdienst ersetzt den Wehrdienst.
Das hat aber wiederum nix mit einer Verweigerung des Dienstes an der Waffe zu tun. Nicht jeder, der nicht bei der Bw war, ist Kriegsdienstverweigerer.
Wäre Bombenräumen - wenn überhaupt als Zwangsdienst - dann nicht eher in den Bereich der Ersatzdienstleute bei Fw und THW gefallen?
ciao,
Thorben
> Auch eine Verpflichtung bei der freiwiliigen Feuerwehr, dem THW
> oder einem Schutzraumbetriebsdienst ersetzt den Wehrdienst.
Das hat aber wiederum nix mit einer Verweigerung des Dienstes an der Waffe zu tun. Nicht jeder, der nicht bei der Bw war, ist Kriegsdienstverweigerer.
Wäre Bombenräumen - wenn überhaupt als Zwangsdienst - dann nicht eher in den Bereich der Ersatzdienstleute bei Fw und THW gefallen?
ciao,
Thorben
Hallo,
Aber bei solchen Latrinenparolen "Zivis werden zum Blindgängerentschärfen" eingesetzt wird oft viel zusammengeworfen was nicht zusammengehört.
Der Mensch neigt ja zum Vereinfachen und so wurden oft Bw, BGS und Polizei als "böse" (weil mit Waffe) und alles andere als "gut" (aka. "Zivi" weil mit Waffeleisen) kategorisiert.
steffen
Eben das wollte ich zum Ausdruck bringen .Teletrabi hat geschrieben:Wäre Bombenräumen - wenn überhaupt als Zwangsdienst - dann nicht eher in den Bereich der Ersatzdienstleute bei Fw und THW gefallen?
Aber bei solchen Latrinenparolen "Zivis werden zum Blindgängerentschärfen" eingesetzt wird oft viel zusammengeworfen was nicht zusammengehört.
Der Mensch neigt ja zum Vereinfachen und so wurden oft Bw, BGS und Polizei als "böse" (weil mit Waffe) und alles andere als "gut" (aka. "Zivi" weil mit Waffeleisen) kategorisiert.
steffen
wegen diesem aktuellen Beitrag:
www.geschichtsspuren.de/forum/ersatzreserve-t7741.html
habe ich mal wieder auf die Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr geschaut, jetzt sind die aktuellen Verordnungen wieder aufgeführt.
Seinerzeit waren diese dort nicht abrufbar.
http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Ve ... l?nn=13068
Hier wird die zivile Verfahrensweise zu dem oben genannten Thema beschrieben.
Talpa
www.geschichtsspuren.de/forum/ersatzreserve-t7741.html
habe ich mal wieder auf die Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr geschaut, jetzt sind die aktuellen Verordnungen wieder aufgeführt.
Seinerzeit waren diese dort nicht abrufbar.
http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Ve ... l?nn=13068
Hier wird die zivile Verfahrensweise zu dem oben genannten Thema beschrieben.
Talpa
Taktik ohne Technik ist hilflos,
Technik ohne Taktik ist sinnlos.
Technik ohne Taktik ist sinnlos.
Hallo,
willkommen in einem Rechtsstaat. Es ist doch alles geregelt und wenn man etwas sucht, findet man auch die Informationen.
Das Bundesleistungsgesetz regelt u.a. den Entzug der Sachherrschaft über die Fahrzeuge. Schaut hier bitte mal § 2 und § 5 an. Bei § 5 ist der Absatz 4 auch ganz nett.
Die Leistungserbringung kann durch einfache Nutzung oder durch Enteignung erfolgen. Die Zuständigkeitsverordnung hab ich auch beigefügt. Für Kraftfahrzeuge sind die Landesbehörden in Bundesauftragsverwaltung zuständig.
Viele Grüße
Leif
willkommen in einem Rechtsstaat. Es ist doch alles geregelt und wenn man etwas sucht, findet man auch die Informationen.
Das Bundesleistungsgesetz regelt u.a. den Entzug der Sachherrschaft über die Fahrzeuge. Schaut hier bitte mal § 2 und § 5 an. Bei § 5 ist der Absatz 4 auch ganz nett.
Dies bedeutet eine klare Rangfolge zugunsten der Erfordernissen der Wehrverwaltung.(4) Bei Anforderungen nach Absatz 2 haben die Behörden der Bundeswehrverwaltung die Bedürfnisse für andere verteidigungswichtige Aufgaben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zu berücksichtigen.
Die Leistungserbringung kann durch einfache Nutzung oder durch Enteignung erfolgen. Die Zuständigkeitsverordnung hab ich auch beigefügt. Für Kraftfahrzeuge sind die Landesbehörden in Bundesauftragsverwaltung zuständig.
§ 2 Absatz 1 Nr. 5 ZuständigkeitsV:
(1) Anforderungsbehörden sind für die Inanspruchnahme von(...)
5. Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nebst Zubehör die unteren Verkehrsbehörden der Länder;
Die Verkehrssicherstellung ziehlt eher darauf ab, dass Leistungen abzufordern, d.h. z.B. Personen mit Gerät einzusetzen. Auch hier lohnt sich mal die Lektüre. Die ersten paar §§ reichen aus. Die Zuständigkeitsverordnung füge ich auch bei.§ 3 Örtliche Zuständigkeit
(1) Örtlich zuständig ist die Anforderungsbehörde, in deren Bezirk sich der Gegenstand der Anforderung oder der Gegenstand befindet, auf den sich die Leistung bezieht, oder in deren Bezirk die Leistung zu erbringen ist. Kann die Leistung in der gewerblichen Niederlassung eines Leistungspflichtigen erbracht werden, so ist auch die Anforderungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich die Niederlassung befindet.
(2) Betrifft die Anforderung Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die im Geltungsbereich dieser Verordnung zugelassen sind, so ist die Anforderungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk die Kartei über die Zulassung des Fahrzeugs geführt wird. In besonders dringenden Fällen oder wenn die nach Satz 1 zuständige Behörde aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, ihre Befugnisse als Anforderungsbehörde auszuüben, oder bei Anforderung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung zugelassen sind, ist auch die Anforderungsbehörde zuständig, in deren Bezirk sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Anforderung befindet.
Viele Grüße
Leif
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Und, auch wenn es OT sein könnte, die Latrinenparolen mit dem Bombenentschärfen hat es niemand anderes als Heiner Geissler in seiner Dissertation 1960 erzeugt, so wie es aussieht als Option. z.B. hier wörtlich zitiert.
klick
Allerdings unter dem Vorbehalt der rechtlichen Erlaubnis.
klick
Allerdings unter dem Vorbehalt der rechtlichen Erlaubnis.
"Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!
Da gab´s mal in den 90ern eine Show, die Verbraucherskandale als Comedy aufbereitet hat. Oskarverdächtig fand ich Markus Maria Profitlich als Brummi, der nicht zum Bund will.
"Brummbrumm, ich will doch nur faahn, brummbrumm!"
Titel vergessen, aber da gab es noch den Superhelden Mahnman und die Verleihung des "Faß ohne Boden".
"Brummbrumm, ich will doch nur faahn, brummbrumm!"
Titel vergessen, aber da gab es noch den Superhelden Mahnman und die Verleihung des "Faß ohne Boden".
Kein Alkohol ist auch keine Lösung