Denkmalschutz (für "Beton" / Bunker / Schutzräume)

Militärische Objekte und Anlagen des 2. Weltkriegs (und 1933-1945)
master
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Der Staat zeigt sich uneinsichtig

Beitrag von master » 21.06.2006 08:56

http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/21/576619.html

Das Thema hatten wir irgendwo im Forum schon.
Ich finde es leider nicht, wenn die Mods mehr Durchblick haben bitte verschieben.

Thomas

hollihh
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Beitrag von hollihh » 21.06.2006 09:28

Hallo,

da kann man durchaus geteilter Meinung sein...
Die rechtliche Situation war ja wohl ziemlich eindeutig. Und merkwürdig ist auch, was für Argumente letztendlich für den Verbleib des Hauses mitten in einem Naturschutzgebiet herangezogen werden von "historisch bedeutend" bis zum "Dokument Sylter Zeitgeschichte" etc. Wenn es denn historisch so wertvoll war, hätte man es auch räumen, entkernen und in den Ursprungszustand setzen können - damit Möwen, Fledermäuse oder sonstiges Getier dort leben kann.

Letztendlich ging es darum, daß jemand sein individuelles Ferienhäuschen mit zugegeben traumhafter Aussicht im Naturschutzgebiet behält - wenn das legal ist, möchte ich bitte auch so eine Ausnahmegenehmigung für den Bau eines Hauses in gleicher Lage..


Gruß

Holli

bfh

Beitrag von bfh » 23.06.2006 22:44

Hallo,


die rechtliche Situation ist in der Tat eindeutig, aber die Baubehörde war zu keiner Zeit gezwungen, dies auch so umzusetzen. Sie hätte das Häuschen auch weiter dulden können.

Es sieht eher danach aus, als wollte die Behörde hier ihre Macht demonstrieren und den Bürgern, äh Untertanen, zeigen, wo es lang geht.

Dies ist auch kein Einzelfall. Kürzlich habe ich in der SZ gelesen, daß es in München einen ähnlichen Fall gibt: Ca. 1858 hat die damalige Bay. Ostbahn ein Bahnwärterhaus errichtet. Die DB hat dieses Häuschen jetzt an Privat verkauft. Die Baubehörde hat doch dann gleich festgestellt, daß das Bahnwärterhaus 1858 ohne Baugenehmigung errichtet wurde und deshalb abgebrochen werden muß. Mit dem Verkauf an Privat sei der Bestandschutz erloschen.

Zwei Kleinigkeiten am Rande:

Der Bau der Bahnlinie wurde am 12. April 1856 von König Maximilian II persönlich genehmigt.

Das betreffende Gebiet wurde erst 1913 nach München eingemeindet.

Ich bin ja gespannt, wie das ausgeht.


Viele Grüße
Günter

2Magic4you

Beitrag von 2Magic4you » 05.03.2008 23:11

hollihh hat geschrieben:Hallo,

da kann man durchaus geteilter Meinung sein...
Die rechtliche Situation war ja wohl ziemlich eindeutig. Und merkwürdig ist auch, was für Argumente letztendlich für den Verbleib des Hauses mitten in einem Naturschutzgebiet herangezogen werden von "historisch bedeutend" bis zum "Dokument Sylter Zeitgeschichte" etc. Wenn es denn historisch so wertvoll war, hätte man es auch räumen, entkernen und in den Ursprungszustand setzen können - damit Möwen, Fledermäuse oder sonstiges Getier dort leben kann.

Letztendlich ging es darum, daß jemand sein individuelles Ferienhäuschen mit zugegeben traumhafter Aussicht im Naturschutzgebiet behält - wenn das legal ist, möchte ich bitte auch so eine Ausnahmegenehmigung für den Bau eines Hauses in gleicher Lage..


Gruß

Holli
Sicher war rechtlich eindeutig aber der Rest ist unwissend geschrieben...

Die Familie Eberlein war durchaus bereit das Dünenhäuschen zu räumen und es der Natur
zu überlassen. Man war bereit das Gebäude für Flädermäuse und Co. zu überlassen...
Aber es war nunmal ein halbrentner der in seinen letzten Tagen nochmal großen walten lassen wollte...
Er hats geschafft und kann, meine ich, mittlerweile getroßt von seinem Sofa drauf zurückblicken was tolles er wärend seiner Dienstzeit erbracht hat... :megawut:

Meiner meinung nach war das eine überflüssige Aktion, es hat (fast) keinem gestört,
ich war täglich daran vorbei gefahren... es gehörte dazu zum Landschaftsbild...
Ich wundere mich darüber das die Dalben "Seekühe" nicht gleich mit abgerissen wurden,
den die gehören zu diesem Gebäude dazu und wären somit auch Illegal erbaut...

aber nunja, es ist weg und für Sylt vergessen, zumindest für die die es auf Sylt nicht mehr haben wollten....
Gelegentlich sieht man erinnerungen an den "Dünengeist"...
Zu Weihnachten stand dort ein Tannenbaum, zwischendurch Flaggte dort eine Piratenflagge....
Anfangs bauten Sylter das Gebäude aus holz und Plane nach...
Sylter scheinen kreativ zu sein und es immer noch zu vermissen :-)

In diesem Sinne...

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Leif
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Beitrag von Leif » 09.11.2012 08:48

Hallo,

hier fand ich den Hinweis, dass die ehemalige Wald- bzw. Verdunkaserne mit "Zubehör" unter Denkmalschutz steht. Einige kennen ja "Gisela" ;-)
http://www.giessener-allgemeine.de/Home ... .html#null

Viele Grüße,
Leif


http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de ... ry.Details
Riversplatz 1-9, An der Automeile 16, 18, 18A
Sachgesamtheit Ehemalige Wald- bzw. Verdun-Kaserne
Flur: 43; Flurstück: 32/1-10, 35/8, 44/1 Gießen

Weiträumige, heute im Wesentlichen von der Verwaltung des Landkreises Gießen genutzte Kasernenanlage. Als Infanteriekaserne (Waldkaserne) entstand sie ab Herbst 1934, vermutlich nach den Plänen des Regierungsbaurats Geißler vom damaligen Heeresbauamt. Nach der Einweihung im Oktober 1935 wurde sie durch das Inf. Reg. 36 genutzt, ein Jahr später durch das Inf. Reg. 116, das im Ersten Weltkrieg an der Schlacht von Verdun beteiligt war; deshalb Umbenennung in Verdun-Kaserne. 1939 entstanden zusätzlich Bunkeranlagen im Stil von schlichten Bauernhäuser, ein Nachrichtenbunker sowie zwei Luftschutztürme der Bauart "Winkel". Ab September 1940 wurde die Heeresschule für Nachrichtenhelferinnen in der Kaserne untergebracht. Nach dem Einmarsch der Amerikaner in Gießen diente die Verdun-Kaserne zunächst als Auffanglager für Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter, dann als Standort der amerikanischen Feldartillerie. In dieser Funktion erhielt sie den Namen Rivers Barracks, nach dem posthum mit der Tapferkeitsmedaille ausgezeichneten Staff Sergeanten Ruben Rivers. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen im September 1993 stand sie mehrere Jahre weitgehend ungenutzt, bis nach einer Sanierung 2007 die Kreisverwaltung hier einzog. Die Kasernenanlage besteht im Wesentlichen aus sieben zwei-, hauptsächlich dreigeschossigen Putzbauten, die einen Appellplatz im Rechteck umstehen. Die Fassaden sind durch regelmäßig gesetzte Lochfenster gegliedert, die Eingänge weisen rechteckige Ziegelrahmungen auf, eine Fortsetzung der Sockelgestaltung. In den Walmdächern sitzen Schlepp- bzw. Satteldachgaupen. Im Inneren sind die Raumdisposition und die Treppenhäuser mit den sachlich gestalteten Geländern erhalten. Zwischen den beiden östlichen Häusern und hinter dem südlichen Bau erheben sich die beiden Spitzbunker, deren Eingänge nur über eine Eisenleiter erreichbar sind. Bestandteile der Kasernenanlage sind auch die beiden erhaltenen Bunker südlich und der ihnen benachbarte Nachrichtenbunker (An der Automeile). Diese Bauten sind zur Tarnung eingeschossig mit Satteldächern ausgeführt, wirken somit wie einfache Wohnhäuser. Von besonderem Interesse sind auch die weitläufigen unterirdischen Anlagen des etwas abgelegenen Nachrichtenbunkers. Die ehemalige Kasernenanlage ist eine Sachgesamtheit von besonderer historischer und - hinsichtlich der Bunkeranlagen - auch bautechnischer Bedeutung.

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