Für jene die mit der Bezeichnung nichts anfangen können: "unverhoffte" Prüfung nach §78 Bundeshaushaltsordnung (§78BHO).hollihh hat geschrieben: ...eine sog. 78er Überprüfung...
Aber wie sagt man so schön: Unverhofft kommt oft; und das sogar pünktlich alle zwei Jahre. Und dann auch so überraschend, dass man schon ein halbes Jahr zuvor angefangen hat, entweder die Bestände in Ordnung zu bringen, oder aber die Bestände anderweitig zu "korrigieren". Den genauen Zeitpunkt konnte man gut daran erkennen, dass dann auch immer rechtzeitig ein Fernschreiben mit der Bitte um Bereitstellung einer Unterkunft für die Prüfer in der Einheit einging.
Und wer dann beim Eintreffen der Prüfer immer noch überrascht war, der hat entweder was falsch gemacht, oder aber er war ein guter Schauspieler und bereits alle Schäfchen im Trockenen.
Gruß
Patchman