Mond an Fachgruppen, Hundehütte unverzüglich: Bedeutung

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
Oliver_M
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Mond an Fachgruppen, Hundehütte unverzüglich: Bedeutung

Beitrag von Oliver_M » 17.01.2008 12:15

Liebes Forum,

über den Warndienst gibt es das bekannte Buch "Mond an Fachgruppen, Hundehütte unverzüglich". Was bedeutet dieser Titel? Danke für Antworten.

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derlub
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Beitrag von derlub » 17.01.2008 16:26

Hi!
Im Buch wird der Titel wie folgt erklärt:
" "Mond an Fachgruppen, Hundehütte unverzüglich!" war eine Gewöhnungsdurchsage des Warndienstes, um seine Mitarbeiter im Umgang mit den Fernsprechgeräten zu schulen. Im Verteidigungsfall wären über diese Leitungen auch militärisch relevante Botschaften ausgetauscht worden; daher mussten sie verschlüsselt übermittelt werden - mit teilweise amüsanten Formulierungen."
Grüße,
Christoph

Herr Auer
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Beitrag von Herr Auer » 17.01.2008 19:14

Moin !
Aus meiner Zeit als Azubi erinnere ich noch einen Besuch im Warnamt 1.....
Dort stand im Eingangsbereich ein recht goßes Schild mit den Hinweisen
zur Anlage. Man konnte lesen das es sich um ein Objekt des Zivilschutzes handelt
und dieses somit unter besonderem Schutz des Genfer Menschenrechtsabkommen steht !
Wie passt das denn nun mit den militärischen "Kontakten" zusammen ?
War das eine Mogelpackung ??
Gruß aus HH
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katschützer
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Beitrag von katschützer » 17.01.2008 20:18

Moin,

Fürs Militär relevant heißt ja nicht automatisch von militärischer Natur. Militärische Nutzung von ZS-Einrichtungen war natürlich untersagt. Allerdings hätten z.B. der militärische und der zivile Warndienst zusammengearbeitet.

Und die Sache mit dem Schleiern, also dem Nutzen von festgelegten "Codewörtern", kann auch im Zivilschutz zweckmäßig sein. Angenommen "Mond" ist das Warnamt, "Fachgruppe" die ABC-Züge und "Hundehütte" heißt, daß Spürbereitschaft hergestellt werden soll. Im Krisenfall -wo eh Alle übernervös wären- diese Nachricht im Klartext übermittelt und dann hört jemand mit. Sowas verbreitet sich ungemein schnell. Eine Panik wäre wohl die Folge.

Also: Mehrere Kuchen mit Kanistern am Zirkusclown. Frage: Autobahn? ;)


MfG
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Beitrag von Herr Auer » 17.01.2008 20:29

Achso ....
Ich dachte es müßte/mußte strikt voneinander getrennt sein.
Danke für die Aufklärung !
Gruß nochmal
Hamburg von unten : www.unter-hamburg.de

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Beitrag von katschützer » 17.01.2008 21:13

Jain!
Natürlich hätte man in einem Krankenhaus kein Grenadierbataillon unterbringen dürfen. Das hätte gegen die Genfer Verträge verstoßen.
Andererseits war die Vernetzung militärischer und ziviler Ressourcen teils auch unumgänglich. Der zivile Warndienst z.B. hatte ja kein eigenes Radar. Informationen über z.B. Luftwarnungen wären vom RadarFüDst der Bundeswehr gekommen.


MfG
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Beitrag von Leif » 17.01.2008 21:25

Hallo.
Die Warndienst-Verbindungsstellen sind geschaffen worden, damit die Warnämter von der durch militärische Dienststellen geführten Luftlage profitieren konnten. Die Warnämter hatten keine Radareinrichtungen, um selbst die Luftlage zu plotten. Daher wurden WD-Mitarbeiter bei den militärischen Stellen eingesetzt, um die Informationen zur Weiterverarbeitung an die Warnämter per Reportage-Verfahren durchzugeben. E war eine einseitige Übermittlung, sodass auch der völkerrechtliche Status der WÄ nicht verletzt wurde.

Viele Grüße,
Leif

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Beitrag von derlub » 17.01.2008 21:27

Herr Auer hat geschrieben: Dort stand im Eingangsbereich ein recht goßes Schild mit den Hinweisen
zur Anlage. Man konnte lesen das es sich um ein Objekt des Zivilschutzes handelt
und dieses somit unter besonderem Schutz des Genfer Menschenrechtsabkommen steht !
Hi!
Das wird ein solches Schild gewesen sein:
Grüße,
Christoph
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Beitrag von Oliver » 17.01.2008 21:56

Hi zusammen,

komisch dass noch niemand auf diesen Artikel hingewiesen hat.

Gruß
Oliver
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Beitrag von katschützer » 17.01.2008 22:27

@Oliver

NOSTRA CULPA EST :thanx:
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