Geistersignale

Verkehrsgeschichte - Bauwerke der Bahn, U-Bahn, S-Bahn etc.
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lars
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Geistersignale

Beitrag von lars » 15.03.2008 21:22

Moin,
habe heute auf einem ex-Güterbahngelände zwei Signale gefunden, die kurioserweise noch leuchten, obwohl der letzte Zug dort bestimmt vor mindestens zehn Jahren gefahren sein muß. Kann es sein dass man die nicht einfach abklemmen kann, weil es dann eine Fehlermeldung gibt, und das Umstellen der ganzen Anlage derart kompliziert ist dass es billiger kommt die Signale im Nichts leuchten zu lassen und gelegentlich mal die Birne zu wechseln?

Gruß Lars
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AndyT1968
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Re. Geistersignale

Beitrag von AndyT1968 » 15.03.2008 21:57

Hallo Lars,
du hast es richtig erkannt: Es ist insbesondere bei älteren Stellwerk-Typen zu Aufwendig wenn nicht sogar unmöglich, nicht mehr benutzte Gleise und damit die dazugehörigen Signale abzuschalten. Daher werden sie weiter in Betrieb gehalten und lieber von Zeit zu Zeit das Leuchtmittel getauscht, bis der Bereich komplett stillgelegt wurde oder auf ein neues Stellwerk umgestellt wird.
Gruß aus Langgöns
Andy

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Paradriver
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Beitrag von Paradriver » 17.03.2008 11:29

Moin!

ich frage mich, warum man nicht einfach die Birnen rausschraubt.!? Davon wirds bestimmt keine Fehlermeldung geben und die Stromkosten wären damit auch eingespart. ;)

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Lacky
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Beitrag von Lacky » 17.03.2008 12:19

Moin erstmal!

Wenn das mal alles so einfach wäre. Solange ein Gleis nicht offiziell stillgelegt wurde, müssen auch alle notwendigen Signalanlagen vorhanden bleiben, egal ob da 10 Jahre nichts gefahren ist. Aber gerade für Hmb-Wilhelmsburg gab es in den letzten Jahren so viele Pläne, was mit dem Bahnhof geschehen könnte (gehört übrigens nicht der DB, sondern der Hamburger Hafenbahn), daß man sich wohl mit Stilllegungen - nicht zu verwechseln mit langfristigen betrieblichen Gleissperrungen - sehr zurückgehalten hat. Ein signaltechnischer Umbau im Stellwerk wäre überhaupt nicht schwierig. Gerade bei älteren Stellwerken der Bauart E43 (elektromechanisch) oder bei Spurplanstellwerken werden Fahrstraßen, Weichen und Signale über Relais geschaltet, welche in Baugruppen zusammengefaßt sind und ganz einfach ausgetauscht werden können. Dieses wäre bei den abgebildeten Signalen aber gar nicht notwendig, da es sich hierbei um ein BÜ - Überwachungssignal (BÜ = Bahnübergang) handelt, welches ausschließlich vom Triebfahrzeugführer (Tf) zu überwachen ist, an einem Stellwerk ist das überhaupt nicht angeschlossen. Das gelbe Licht zeigt dem Tf, daß die Anlage in Ordung ist, das darüber liegende weiße Licht (blinkend), daß die die BÜ - Sicherung (Blinklichter, Halbschranken) korrekt arbeitet.

Stefan
Mut ist oft ein Mangel an Einsicht, während Feigheit nicht selten auf guten Informationen beruht - Sir Peter Ustinov

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Beitrag von master » 17.03.2008 15:23

Hallo,

moechten die Behoerden bei Veraenderungen in Sachen Signaltechnik nicht auch ein Wort mitreden, Abnahme der Anlage, und die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen?

Eisenbahnbundesamt?


Thomas

huemel
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Beitrag von huemel » 17.03.2008 15:33

Da liegt ja gerade der Hund begraben. Fällt in so einem Signal auch nur eine Birne aus geht auf dem zugehörigem Stellwerk der sogenannte Störungswecker oder auch - melder an. Wird es ganz abgeklemmt, ist es ein Umbau der Signalanlage und damit durch die Behörde (EBA) abnahmepflichtig. Und die haben, bedingt durch ihre monatl. Bezüge, Preise von denen Lichtenstein träumt. Also wechselt man großzügig Birnchen und hält stil.

MfG
huemel

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Lacky
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Beitrag von Lacky » 17.03.2008 17:43

huemel hat geschrieben: Fällt in so einem Signal auch nur eine Birne aus geht auf dem zugehörigem Stellwerk der sogenannte Störungswecker oder auch - melder an.
Ist bei den meisten Signalen so, aber - wie ich schon weiter oben geschrieben habe - nicht in diesem Fall. Hier handelt es sich um ein BÜ - Signal, welche an kein Stellwerk angeschlossen ist und eine Störung (defekte Glühbirne) nur durch den Lokführer erkannt werden kann.

Stefan
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huemel
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Beitrag von huemel » 17.03.2008 19:20

Da fällt mir eigentlich auch nur noch die wunderliche "Verkehrssicherungspflicht" ein.

MfG
huemel

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