Flugplatz-Munitionslager Luftwaffe (1968)

Depots, Tanklager, Munitionsniederlagen, Versorgungs- und Nachschub-Infrastruktur des Militärs
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Rick (†)

Flugplatz-Munitionslager Luftwaffe (1968)

Beitrag von Rick (†) » 28.09.2005 17:41

Das Thema liegt nach dem Thread zu einem „unbekannten Flugplatz im Süden der Republik“ ja nun nahe. Bisher habe ich keine perfekte Übersicht, aber ich habe einen Aktenvermerk vom Juli 1968 gefunden, der zwar etwas lang ist, aber einen guten Einstieg in die Situation zu Beginn der „militärischen Neuzeit“ ermöglicht:
Bau von Munitionsniederlagen auf NATO-Flugplätzen (Objekt 14 der NATO-Kriterien, 5. Ausgabe)

Darlegung der Probleme

1. Die NATO unterstützt die gemeinsame Finanzierung der Munitions-Niederlagen auf Flugplätzen in nachstehender Größenordnung
a) für 1 Staffel:
450 qm erdüberdeckte drucksichere Lagerhäuser, und zwar bis zu 3 Lagerhäuser zu je 150 qm;
b) für 2 Staffeln: die Flächen unter a) sind zu verdoppeln.

2. In Slice VIIb (Anmerkung: Slice VII = Infrastruktur-Planung für 1956) und VIII sind sämtliche in Frage kommenden Flugplätze als 2-Staffel-Flugplätze programmiert worden. Demzufolge hätte auch zu damaliger Zeit die Munitionsniederlage zu 2 Staffeln ausgelegt werden können. Da aber seinerzeit weder die Kapazität der Bauämter noch die der Baufirmen für die Durchführung aller dringenden Bauvorhaben ausreichte, mussten die Munitionsniederlagen zugunsten anderer wichtiger Einsatzobjekte zurückgestellt werden.

3. Inzwischen sind in der SHAPE-Konferenz vom 2.11. bis 4.11.1964 die Kostenumfangszahlen für die Slice VIIb und VIII überprüft und die Programme neu festgelegt worden. In diesen Programmen, denen Fü L (Führungsstab der Luftwaffe) zugestimmt hat, sind die Munitionsniederlagen auf die Kriegsstationierung bezogen worden, d.h. ab diesem Zeitpunkt kam für die gemeinsame Finanzierung nur eine 1-Staffel-Munitionsniederlage pro Flugplatz in Frage.

4. Aufgrund dieser Entscheidung (Ziffer 3) mussten alle Planungen von 2-Staffel- auf 1-Staffel-Munitionsniederlagen umgestellt werden.

5. Die nach der Grundsätzlichen Militärischen Infrastrukturplanung neu geplanten Munitionsniederlagen wurden von den NATO-Vertretern wiederum nicht akzeptiert, da sie aufgrund nationaler Bestimmungen (ZDv 34/2) von den NATO-Kriterien abwichen.

6. In einer Besprechung mit den zuständigen Referaten des BMVg wurde Übereinstimmung erzielt, dass nunmehr unter Inkaufnahme eines größeren Schutzbereiches von der Grundsätzlichen Militärischen Infrastrukturforderung abgegangen und damit die Einwendungen des Internationalen Stabes entkräftet werden sollen.

7. Die Planungen wurden daraufhin in kürzester Frist umgestellt und von Vertretern der betreffenden Referate dem Internationalen Stab und SHAPE vorgelegt und erläutert.

8. Die NATO-Vertreter konnten überzeugt werden, dass aufgrund der nationalen Bestimmungen Abweichungen von den Kriterien unumgänglich sind (z.B. keine ofenen Munitionslagerflächen und Abhängigkeit der Einlagerungsmenge an einem Ort vom vorhandenen Schutzabstand).

9. Die NATO-Vertreter sehen aber in den nationalen Sicherheitsbestimmungen eine Abweichung von den NATO-Kriterien nach oben (upward deviation) und verlangen deshalb den Nachweis der einzulagernden Munition.

10. Die deutsche Luftwaffe kann lt. Schreiben von Fü L IV B vom 05.02.68 im äußersten Falle (Attack-Verband) nur rund 60,5 t Explosivstoff pro Staffel und lt. Schreiben von Fü L III 2 vom 09.07.68 rund 0,5 t Explosivstoff als Fla-Schutz pro Platz nachweisen. Für eine Staffel kann diese Munitionsmenge in den von der NATO zugestandenen erdüberdeckten Lagerhäusern untergebracht werden, so dass ein Nachweis für die Notwendigkeit, die offenen Lagerplätze aufgrund nationaler Bestimmungen ebenfalls durch erdüberdeckte Lagerhäuser zu ersetzen, nicht erbracht werden kann.

11. Aus diesem Grunde hat Fü L IV 6 bisher SHAPE gegenüber mit Nachdruck die Auffassung vertreten, dass nicht die augenblickliche Munitionsmenge, sondern nur die laut Kriterien vorgesehene Fläche Maßstab bei der Bemessung der Munitionsniederlagen sein darf.

12. AFCENT, SHAPE und der Internationale Stab sind nicht von der deutschen Auffassung zu überzeugen und bestehen auf dem Munitionsnachweis, wenn auf dem Ersatz der offenen Lagerplätze durch erdüberdeckte Lagerhäuser beharrt wird.

13. Der Bau der Munitionsniederlagen wird durch diese Meinungsverschiedenheit erheblich verzögert.

Möglichkeiten

1. Programmierung der Munitionsniederlagen für die 2. Staffel
Folge:
a) Verzögerung durch Programmierung und erneute Umplanung
b) Keine anteiligen NATO-Mittel für Munitionsniederlagen auf DOB (dual operating base?) und damit volle nationale Finanzierung auf G91-Plätzen

2. Beharren auf der augenblicklichen Planung und Ausbau der Munitionsniederlagen für 100 bis 120 t Explosivstoff
Folge:
a) Hoher Anteil von nationalen Haushaltsmitteln
b) Verzögerung des Baubeginns durch voraussichtlich schwierige Verhandlungen um den nationalen Haushalt

3. Vorlage der augenblicklichen Planung, Ausbau nach NATO-Kriterien, Erweiterung nach Bedarf
Folge:
a) Realisierbarkeit in absehbarer Zeit gegeben
b) Bei Schaffung einer Einlagerungskapazität von 61 t werden nationale Mittel nicht benötigt
c) Zubau bis 120 t jederzeit möglich; die zunächst offenen Lagerplätze können zur provisorischen Lagerung verwendet werden
d) Es bleibt Zeit, mit AFCENT und SHAPE weitere Gespräche zu führen, um eventuell später mit NATO-Mitteln zu erweitern

Beurteilung
Möglichkeit 3 ist klar zu bevorzugen.

Vorschlag

1. Entscheidung, wo und wieviel Munition in absehbarer Zeit eingelagert werden muss.
2. Abstimmung mit zuständigen Referaten und Vorlage der NATO-B (zweiter Kostenvoranschlag für die NATO) unter Verzicht auf Munitionsnachweis.
3. Die national zu finanzierenden Teile der Munitionsniederlagen werden, soweit erforderlich, mit Arbeitsgenehmigung der NATO gebaut, so dass gegebenenfalls eine NATO-Finanzierung später möglich ist.
(Quelle: BA-MA, BL 1 / 2251, Munitionsniederlagen, POL-Niederlagen, 1968-70)

Rick (†)

Beitrag von Rick (†) » 29.09.2005 17:30

07.10.68
Die auf Flugplätzen in Obj. 14a (verbunkerte Lagerfläche) und Obj. 14b (offene Lagerfläche) zu lagernde Munitionsmenge soll den 7-Tage-Bedarf decken.

Wenn die genaue Einlagerungsmenge (noch) nicht bekannt ist, soll eine pauschale Ermittlung des Bedarfs erfolgen, entsprechend der Formel:
max. Zulast der Flugzeuge x voraussichtliche Einsätze in 7 Tagen
Streifen wir kurz noch die POL-Lagerung (Petroleum, Oil and Lubricants):
02.11.70
Kat. A (Flugplätze mit Anschlussleitungen zum NATO-Pipelinesystem oder zu nationalen Depots)
7 Tage (im Frieden: ein Drittel)
Kat. B (Flugplätze mit Off-Base-Lagern)
30 Tage (F: mindestens 4 Tage plus ein Drittel davon als "Arbeitskapazität")
(Quelle: BA-MA, BL 1 / 2251, Munitionsniederlagen, POL-Niederlagen, 1968-70)

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