Moin, moin!
Die Briten gaben am 21.7.1948 "Entmilitarisierungsbestimmungen der Britischen Militärregierung" heraus.
Wo finde ich den Wortlaut (!)?
Hat jemand eine Fundstelle?
Gruß
klaushh
Entmilitarisierungsbestimmungen
- klaushh (†)
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Entmilitarisierungsbestimmungen
Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!
Moin Klaus,
auf die Schnelle habe ich nur das hier:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/l ... ue48-2.htm
gefunden.
LG,
Christel
auf die Schnelle habe ich nur das hier:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/l ... ue48-2.htm
gefunden.
LG,
Christel
Moin,
die Bestimmungen habe ich nicht, kenne auch keine Fundstelle.
Allerdings habe ich einen Bericht des Reichsbauamtes Dortmund vom 12.07.1949 der sich auf die Bestimmungen bezieht.
Hierbei geht es um die Entmilitarisierung von LS-Bunkern.
Im Forum Luftschutzbunker (IGEL) habe ich diesen Bericht 2008 veröffentlicht.
http://www.luftschutzbunker-forum.com/s ... arisierung
(Soll bitte jetzt keine Werbung sein; allerdings habe ich auf die Schnelle in meinem Archiv die Akte / CD - noch - nicht gefunden.)
Aus diesem Beitrag kopiert sind auch die nachfolgenden, auszugsweisen Anhänge.
Die Bestimmungen vom 21.7.48 sind in den jpg 1/2 ff bemerkt.
M.E. "pendelt" der Bericht des RB ein wenig bei den Grundlagen zu den Bestimmungen.
Ursprung - der Entmilitarisierung - ist die Direktive 22 des alliierten Kontrollrates, dann Bestimmungen des Min.für Wiederaufbau aus 4/1948.
Das Thema Entmilitarisierung und deren Umsetzung bis in die örtlichen Instanzen (Kommune - BDO etc.) ist sehr komplex.
Gruß
BVK
die Bestimmungen habe ich nicht, kenne auch keine Fundstelle.
Allerdings habe ich einen Bericht des Reichsbauamtes Dortmund vom 12.07.1949 der sich auf die Bestimmungen bezieht.
Hierbei geht es um die Entmilitarisierung von LS-Bunkern.
Im Forum Luftschutzbunker (IGEL) habe ich diesen Bericht 2008 veröffentlicht.
http://www.luftschutzbunker-forum.com/s ... arisierung
(Soll bitte jetzt keine Werbung sein; allerdings habe ich auf die Schnelle in meinem Archiv die Akte / CD - noch - nicht gefunden.)
Aus diesem Beitrag kopiert sind auch die nachfolgenden, auszugsweisen Anhänge.
Die Bestimmungen vom 21.7.48 sind in den jpg 1/2 ff bemerkt.
M.E. "pendelt" der Bericht des RB ein wenig bei den Grundlagen zu den Bestimmungen.
Ursprung - der Entmilitarisierung - ist die Direktive 22 des alliierten Kontrollrates, dann Bestimmungen des Min.für Wiederaufbau aus 4/1948.
Das Thema Entmilitarisierung und deren Umsetzung bis in die örtlichen Instanzen (Kommune - BDO etc.) ist sehr komplex.
Gruß
BVK
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- klaushh (†)
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Guten Abend!
Mein "Wissen" bezüglich der gesuchten Bestimmungen hat seine Ursache in dem von BVK zitierten Bericht des Reichsbauamtes Dortmund.
Fürwahr, es ist nicht leicht, heute noch exakte zeitgenössische Verordnungen im Zusammenhang mit Entmilitarisierungsbestimmungen zu finden. Diese Angelegenheiten liegen inzwischen "Ewigkeiten" zurück, wurden auch ab den 50-er Jahren außer Kraft gesetzt und wurden aus politischen Gründen (Kalter Krieg) schnell vergessen.
Insges. gesehen ist es nicht uninteressant, wie die Entmilitarisierungebestimmungen bezüglich der zivilen Luftschutzanlagen in einzelnen Städten unterschiedlich gehandhabt wurden.
So sind in Hamburg nur drei Hochbunker zur Einsprengen von Fenstern entfestigt worden. Sie stehen noch heute und werden als Wohnhäuser (2) bzw. Institutsgebäude (1) genutzt. Bei den splittersicheren Schutzbauten (u.a. "Röhrenbunkern") wurden einige Dutzend gesprengt. Aber bei dem Vorhandensein von etlichen Hundert derartiger Bauten ist das auch nur ein "Tropfen auf dem heißen Stein".
Gruß
klaushh
Mein "Wissen" bezüglich der gesuchten Bestimmungen hat seine Ursache in dem von BVK zitierten Bericht des Reichsbauamtes Dortmund.
Fürwahr, es ist nicht leicht, heute noch exakte zeitgenössische Verordnungen im Zusammenhang mit Entmilitarisierungsbestimmungen zu finden. Diese Angelegenheiten liegen inzwischen "Ewigkeiten" zurück, wurden auch ab den 50-er Jahren außer Kraft gesetzt und wurden aus politischen Gründen (Kalter Krieg) schnell vergessen.
Insges. gesehen ist es nicht uninteressant, wie die Entmilitarisierungebestimmungen bezüglich der zivilen Luftschutzanlagen in einzelnen Städten unterschiedlich gehandhabt wurden.
So sind in Hamburg nur drei Hochbunker zur Einsprengen von Fenstern entfestigt worden. Sie stehen noch heute und werden als Wohnhäuser (2) bzw. Institutsgebäude (1) genutzt. Bei den splittersicheren Schutzbauten (u.a. "Röhrenbunkern") wurden einige Dutzend gesprengt. Aber bei dem Vorhandensein von etlichen Hundert derartiger Bauten ist das auch nur ein "Tropfen auf dem heißen Stein".
Gruß
klaushh
Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!
Moin,
interessant finde ich an den von BVK zur Verfügung gestellten Dokumenten übrigens auch, daß offensichtlich eine staatliche Behörde 1949 (nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland) noch unter "Reichsbauamt" agiert hat. Anderswo wurden Reichsbauämter bereits 1946 in "Staatliches Bauamt XYZ" oder "Staatshochbauamt XYZ" umbenannt.
Viele Grüße, Eric
interessant finde ich an den von BVK zur Verfügung gestellten Dokumenten übrigens auch, daß offensichtlich eine staatliche Behörde 1949 (nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland) noch unter "Reichsbauamt" agiert hat. Anderswo wurden Reichsbauämter bereits 1946 in "Staatliches Bauamt XYZ" oder "Staatshochbauamt XYZ" umbenannt.
Viele Grüße, Eric
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...