bezug nehmend auf die Diskussion zur Ersatzreserve möchte ich auf die Regelungen nach Bundesleistungsgesetz zu Schiffen eingehen.
In dem Zusammenhang macht es Sinn, sich mal zu vergegenwärtigen, welche weshalb die Flaggenstaatsregelungen so wichtig sind. Zugriff hat man nur auf Schiffe, wenn sie die duetsche Fagge führen/führten.Nussi hat geschrieben:Im Bundesarchiv finden sich Hinweise, dass auch zivile Binnen- und Hochseeschiffe für den V-Fall herangezogen worden wären. Bei einem großen Schiff stell ich mir das aber schwierig vor, dies mit einer schiffsfremden Besatzung so ad hoc zu übernehmen.
Man hätte nicht die gesamte Besatzung ausgetauscht, denn früher waren die Offiziere auf deutschen Handelsschiffen zwingend deutsche Staatsangehörige. Nach Ende des kalten Krieges gab es hier massive Aufweichungen zugunsten Billiglohnländern. Die miltärische Besatzung wäre aus den Schiffsstammbataillonen gestellt worden. Schaut mal hier auf Seite 13 f. nach: http://www.relikte.com/_basis/docs/bw_4-4.pdf
Die Reservoffizierausbildung war auch hierauf ausgelegt.Die Bundeswehr 1989
Teil 4 - Marine
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Für die Rechtsgrundlagen schaut bitte mal hier: post166183.html#166183
Viele Grüße
Leif