Berlin (West) - Polizei im Kriegsfall
Berlin (West) - Polizei im Kriegsfall
Hallo in die Runde
Bis 1994 gab es bei der Berliner Polizei die "Einsatzstufen" Anton (Streifendienst), Bertha (Großlagen) und Caesar (Verteidigungsfall). Zur Standardausrüstung gehörten Stahlhelm und Gasmaske in grau und die Ausbildung am Nato-Sturmgewehr G3.
Zu den Aufgaben der Polizei in der "entmilitarisierten Sonderzone West-Berlin", in der nicht ein Deutscher Soldat stehen durfte, hätte im Spannungsfall die Absicherung der Zugänge öffentlicher Zivilschutzanlagen gedient.
Ist jemandem bekannt, ob es in anderen Städten ebenfalls diese Einsatzstufe gab? Oder war das nur ein Sonderfall, weil Berlin eben keine sonstigen deutschen bewaffneten Kräfte aufzuweisen hatte?
René (dessen Bruder 1992 die Ausbildung bei der Polizei erfolgreich abschloss und mal seinen Helm mit nach hause brachte)
Bis 1994 gab es bei der Berliner Polizei die "Einsatzstufen" Anton (Streifendienst), Bertha (Großlagen) und Caesar (Verteidigungsfall). Zur Standardausrüstung gehörten Stahlhelm und Gasmaske in grau und die Ausbildung am Nato-Sturmgewehr G3.
Zu den Aufgaben der Polizei in der "entmilitarisierten Sonderzone West-Berlin", in der nicht ein Deutscher Soldat stehen durfte, hätte im Spannungsfall die Absicherung der Zugänge öffentlicher Zivilschutzanlagen gedient.
Ist jemandem bekannt, ob es in anderen Städten ebenfalls diese Einsatzstufe gab? Oder war das nur ein Sonderfall, weil Berlin eben keine sonstigen deutschen bewaffneten Kräfte aufzuweisen hatte?
René (dessen Bruder 1992 die Ausbildung bei der Polizei erfolgreich abschloss und mal seinen Helm mit nach hause brachte)
Man kann das Leben nicht verlängern, nicht verbreitern- aber vertiefen
Japp, ich kann's für Schleswig-Holstein zumindest für die Kreise Segeberg und Stormarn bestätigen
"Die einen kennen mich, die anderen können mich!"
- Konrad Adenauer (1876-1967), erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland 1949-1963 -
Gorleben is more than a nuclear waste disposal site, it's a lifestyle!
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- jeanpierre
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BGS
Auch der Bundesgrenzschutz (BGS) verfügte bis Anfang der Neunziger Jahre über einen Kombattanten-Status und wurde anschließend in Bundespolizei umbenannt.
Heute kehren sich die Befugnisse um: Klassische Heimatschutzaufgaben nehmen nur noch die neuaufgestellten RSU-Einheiten wahr, die deshalb wohl auch unter bestimmten Umständen mit Polizeibefugnissen versehen werden.
Heute kehren sich die Befugnisse um: Klassische Heimatschutzaufgaben nehmen nur noch die neuaufgestellten RSU-Einheiten wahr, die deshalb wohl auch unter bestimmten Umständen mit Polizeibefugnissen versehen werden.
Das Leben ist voller Leid, Krankheit, Schmerz – und zu kurz ist es übrigens auch...
Woody Allen
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Re: BGS
Kleine Anmerkung:jeanpierre hat geschrieben:Auch der Bundesgrenzschutz (BGS) verfügte bis Anfang der Neunziger Jahre über einen Kombattanten-Status und wurde anschließend in Bundespolizei umbenannt.
Das Wörtchen "Auch" erweckt den Eindruck, als wenn die Polizeien der Länder "auch" den Kombattantenstatus hatten. Das ist aber falsch. Die Länderpolizeien hatten KEINEN Kombattantenstatus, lediglich der BGS hatte "mit Beginn eines bewaffneten Konflikts" den Kombattantenstatus. Siehe z.B. BGS-Gesetz in der Fassung von 1972, § 64:
“Mit dem Beginn eines bewaffneten Konfliktes sind die Grenzschutzkommandos, die Verbände und Einheiten des Bundesgrenzschutzes sowie die Grenzschutzschule Teile der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland.“
(Siehe dazu BGBl. 1972, Teil I, Nr. 107, S. 1834 ff, hier S. 1845).
Das hätte im Einsatzfall bei Sicherungsaufgaben zu grotesken Situationen geführt. Die Länder-Polizei hätte sofort auf jede Tätigkeit verzichten müssen, sobald sich ein "Störer" als kombattanter Gegner zu erkennen gibt. Dazu genügte nach aktuellem Kriegsvölkerrecht, daß die Tarnung, z.B. durch Zivilkleidung, mit Beginn des Angriffs aufgegeben wird ( ... sind die Kombattanten verpflichtet, sich von der Zivilbevölkerung zu unterscheiden, solange sie sich an einem Angriff beteiligen... - Art. 44 Abs. 3 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen, vom 10. Juni 1977, BGBl. 1990 II S. 1551) Diese – vielleicht politisch gewollte, aber zu Lasten der Soldaten und Polizeibeamten vor Ort gehende - Hilflosigkeit wurde sogar in den Vorschriften festgeschrieben. Die HDv 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidung (Bonn 1981) schrieb dazu in Anlage 7, Rechtliche Gesichtspunkte beim Schutz von Räumen und Objekten, Nr. 24: "Sie (die Streitkräfte) besitzen von der Verfassung her im Zusammenhang mit dem Raumschutz keine präventiven Befugnisse gegen zivile Störer (einschließlich nicht enttarnter verdeckt kämpfender Gegner)." Nr. 26: "Wenn sich militärische Streifen von Angehörigen der Polizei .... begleiten lassen, ist zu berücksichtigen, daß Polizeikräfte der Länder keinen Kombattantenstatus haben. Die militärische Streife hat infolgedessen ggf. den Rückzug der Polizei zu decken."
- karl143
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BGS Gesetz
Die o. a. Fassung stammte vom 18.08.1972. Das Gesetz trat am 01. April 1973 in Kraft.
BGBl I 1972 Nr. 107 vom 26. Sept. 1972. Seite 1 834
BGBl I 1972 Nr. 107 vom 26. Sept. 1972. Seite 1 834
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http://grenzstreife.de - Der Bundesgrenzschutz in Braunschweig
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Kombattantenstatus BGS
Bundesgesetzblatt Nr. 30 vom 15.07.1965.
Gesetz zur Änderung des Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden.
11. Juli 1965
11.07.1965
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden
aus Nr. 30 vom 15.07.1965, Seite 603
§ 2b
geändert:
18.08.1972
Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG)
aus Nr. 107 vom 26.09.1972, Seite 1834
§ 64
Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz
vom v. 19.10.1994 (BGBl. I S. 2978)
wurden der Kombattantenstatus des BGS abgeschafft.
Bundesgesetzblatt Nr. 30 vom 15.07.1965.
Gesetz zur Änderung des Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden.
11. Juli 1965
11.07.1965
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden
aus Nr. 30 vom 15.07.1965, Seite 603
§ 2b
geändert:
18.08.1972
Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG)
aus Nr. 107 vom 26.09.1972, Seite 1834
§ 64
Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz
vom v. 19.10.1994 (BGBl. I S. 2978)
wurden der Kombattantenstatus des BGS abgeschafft.
MfG. TH
- Frontstadtkind
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Der alliierte Sonderstatus Berlins mit allem drum und dran galt für das gesamte, so genannte "Groß-Berlin" (mit Ost-Berlin), nicht etwa nur für West-Berlin.Zu den Aufgaben der Polizei in der "entmilitarisierten Sonderzone West-Berlin", in der nicht ein Deutscher Soldat stehen durfte, hätte im Spannungsfall die Absicherung der Zugänge öffentlicher Zivilschutzanlagen gedient.
Auch die Berliner Polizei stand damit unter der Hoheit und Aufsicht der Alliierten und unter dem Vorbehalt von deren Rechten und z.B. der Polpräs wurde nur mit alliierter Zustimmung ernannt. Die MP war der deutschen Polizei übergeordnet.
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Hier hilft ein Blick in die BK/O (58) 3 vom 14. März 1958.Frontstadtkind hat geschrieben:Der alliierte Sonderstatus Berlins mit allem drum und dran galt für das gesamte, so genannte "Groß-Berlin" (mit Ost-Berlin), nicht etwa nur für West-Berlin.Zu den Aufgaben der Polizei in der "entmilitarisierten Sonderzone West-Berlin", in der nicht ein Deutscher Soldat stehen durfte, hätte im Spannungsfall die Absicherung der Zugänge öffentlicher Zivilschutzanlagen gedient.
Auch die Berliner Polizei stand damit unter der Hoheit und Aufsicht der Alliierten und unter dem Vorbehalt von deren Rechten und z.B. der Polpräs wurde nur mit alliierter Zustimmung ernannt. Die MP war der deutschen Polizei übergeordnet.
Überwachung der Berliner Polizei
Abs. III, Ziffer 3
Die Ernennung, Suspendierung oder Absetzung des Polizeipräsidenten, des Vizepräsidenten, von Gruppenkommandueren oder örtlichen Direktionskommandeuren sowei jede Beförderung zu einem dem Oberrat übergeordneten Rang müssen der Alliierten Komandantura im voraus mitgeteilt werden; sie ist berechtigt, die vorgesehene Maßnahme innerhalb von 21 Tagen auszusetzten.
Ziffer 9
Die Alliierte Komandantura und die Sektorenkommandanten behalten sich das Recht vor, der Polizei direkte Anweisungen zu erteilen. Die Alliierte Komandantura behält sich das Recht vor, die unumschränkte und direkte Kontrolle der Polizei zu übernehmen, wenn sie es im Interesse der Sicherheit Berlins für notwendig hält.
MfG. TH
- Frontstadtkind
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Ja danke. Ich meinte es auf Ebene der Sektorenkommandanten. Da wäre wohl kein Polizeipräsidenten-Kandidat "versuchsweise" ernannt worden, der nicht schon vorher grünes Licht von den West-Alliierten bekommen hätte. Immerhin hatten die ständige Verbindungsoffiziere im Rathaus Schöneberg, die durchaus im Bilde waren.
Wie es in Ost-Berlin intern mit den Sowjets und der VP lief, weiß ich nicht genauer. Aber auch die Ostler haben alliiertes Recht genauestens beachtet. Zum Beispiel bei der Bahn, im Transitverkehr oder im Flugverkehr.
Wie es in Ost-Berlin intern mit den Sowjets und der VP lief, weiß ich nicht genauer. Aber auch die Ostler haben alliiertes Recht genauestens beachtet. Zum Beispiel bei der Bahn, im Transitverkehr oder im Flugverkehr.