Beitrag
von Gast » 13.08.2007 21:44
hallo,
danke für die vielen antworten. Gut im Bunker unter dem Stuttgarter Hbf gibt es meines wissens nach sogar einen Raum für den Bunkerwart und einen Raum für die Schutzraumaufsicht. Normalerweiße gibt es jaa meistens nur einen Raum für den Bunkerwart.
Aber dass es im Bunker keine Waffen geben kann, war mir nach längeren überlegen auch klar, diese Aussage bezieht sich na klar auf einen Bunker für den Zivilschutz.
Man hätte nämlich für das Einlagern von Waffen besonders geschützte Räume gebraucht. Solche Räume habe ich noch nie auf Plänen von Bunkern gesehen.
Das mit der ärtzlichen Bereitschaft bzw Besetzung ist auch sehr interssant. Auf einer Internetseite habe ich mal gelseen, dass sich die Behörden zur damailigen Zeit ( zumindestens in Hessen) auf ,,Kommisar Zufall" verlässen hätte. Man ging davon aus, dass bei einer so hohen Anzahl von Menschen auch Personen mit medizinischen Kenntnissen anwessend wären.
Ich schaue gleich auch noch mal auf Wikipedia, nur ich glaube das wrid nicht viel bringen. Weil laut Wikipedia gibt es in den Luftschutzräumen auch Sarglager, nur ich glaube ein solcher Raum wäre auch unsinn gewesen und zweitens würde er auch logitisch den Rahmen sprengen.