Beiträge & Artikel

Der Warndienst der Bundesrepublik Deutschland

 

Warndienst - das hört sich irgendwie ein wenig nach Wetterbericht und Straßenzustandsmeldung an. Viele Menschen wussten und wissen wohl auch nichts oder nur sehr wenig über den Warndienst oder seine Aufgaben. Tatsächlich war dieser zivile Dienst jahrzehntelang für die Warnung der Bevölkerung im Falle eines Angriffs zuständig.

Geschichte

Begonnen hatte alles schon 1915 mit der Gründung der militärischen Dienststelle "Inspekteur der Ballonabwehrkanonen im Heimatgebiet" (kurz "BAK Heim" genannt). Ihre Aufgabe bestand in der Koordination der Fliegerabwehr im westlichen Reichgebiet und der rechtzeitigen Warnung der durch Luftangriffe bedrohten Gebiete und Städte. Im September des Jahres wurden zwei Flugüberwachungslinien eingerichtet, die ihre Meldungen über ein eigenes Fernmeldenetz an übergeordnete Meldesammelstellen weitergaben. Da die "BAK Heim" weder militärische noch zivile Weisungsbefugnis hatte, war der Dienst alles andere als effizient. Aus diesem Grund wurde am 8. Oktober 1916 eine weitere, nun weisungsbefugte Dienststelle ins Leben gerufen - der "Kommandeur des Heimatluftschutzes". Obwohl die Technik der Alarmierung der Bevölkerung noch in den Kinderschuhen steckte (Kirchenglocken, Fabriksirenen oder sogar Böllerschüsse), trug dieser erste Warndienst doch schon damals dazu bei, die Verluste in der Zivilbevölkerung möglichst niedrig zu halten.

Luftbeobachter im 1.WeltkriegNach Ende des Ersten Weltkriegs erlebte Deutschland aufgrund des Vertrages von Versailles, der Deutschland fast jede militärische Aktivität verbot, eine friedliche Zeit, die auch einen Warndienst überflüssig machte. Erst 1927 führte der damalige Reichsminister des Inneren erneut einen Luftschutzwarndienst mit Warnzentralen, -vermittlungen und -stellen ein und ließ die vorhandenen Alarmeinrichtungen modernisieren. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde der Luftschutz als Reichssache dem Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe unterstellt. Im Jahr 1937 wurde der Luftschutz-Warndienst als eigene, zivile Organisation herausgetrennt, während der zuarbeitende Flugmeldedienst militärisch blieb. Mit dieser Trennung entstanden personelle wie auch psychologische Probleme. Die wenigen verbliebenen Warndienst-Mitarbeiter waren nun Zivilisten und hatten dementsprechend bei der ja essentiell notwendigen Zusammenarbeit mit den militärischen Dienststellen des Flugmeldedienstes und der Flak Schwierigkeiten, sich durchzusetzen. Die Forderung des Warndienstes nach Eingliederung in die militärische Struktur wurde erst gegen Ende des Krieges und nur noch in Ansätzen Realität. Seine Mitarbeiter rekrutierte der Warndienst während der gesamten Zeit aus freiwilligen Zivilisten, welche die Aufgaben in ihrer Freizeit erledigten. Im gesamten damaligen Reichsgebiet befanden sich etwa sechzig Flugwachkommandos (Flukos) und mehr als einhundert Luftschutz-Warnzentralen, die sich meist in Großstädten oder an Industriestandorten befanden. In Orten mit Fluko und LS-Warnzentrale waren beide örtlich vereinigt untergebracht.

Die Aufgaben des Luftschutz-Warndienstes waren in der Luftwaffen-Dienstvorschrift 401 "Anweisungen für den LS-Warndienst im Reichsgebiet" definiert und bestanden darin,

  • die an ihn angeschlossenen Stellen vor einem drohenden Luftangriff so rechtzeitig zu warnen, daß alle noch erforderlichen, planmäßigen Luftschutzmaßnahmen bis zum Einsetzen des Luftangriffes durchgeführt werden können;
  • die Alarmierung zeitgerecht zu veranlassen, sowie die Beendigung der Luftgefahr sofort den an ihn angeschlossenen Stellen. zu melden;
  • nachts, bei Annäherung des Gegners, die Verdunklung anzuordnen.

Luftschutzsirene im 2. WeltkriegAufgrund der Lage während der ersten Monate des Krieges gab es im LS-Warndienst zunächst nicht sehr viel zu tun, ein großer Teil der Arbeit bestand noch aus Übungen. Dies sollte sich in den kommenden Kriegsjahren dramatisch ändern. Gebraucht wurde der Warndienst erstmals am 4. September 1939, als Wilhelmshaven von britischen Bombern angegriffen wurde. Durch dem Kriegseintritt der USA verschärfte sich die Situation noch weiter. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Warndienst der Situation kaum noch Herr. Nach Kriegsende wurde der Luftschutz-Warndienst zunächst aufgelöst.

General Wolff, Befehlshaber im Luftgaukommando XI, schrieb seine Erinnerungen nach Kriegsende auf und ging dabei auch auf den Ludtschutz-Warn- und Alarmdienst während des Zweiten Weltkrieges ein:

"Mit zunehmenden feindlichen Einflügen bereitete uns die Frage der Alarmierung der Zivilbevölkerung immer größere Sorgen. Für die Alarmierung waren LS-Warnabteilungen vorgesehen, die taktisch als Warnkommandos an die Flukos [Flugwachkommandos] angeschlossen waren. Zuerst saß mit bei dem Fluko der Warnführer mit seinem Stabe. Er sah die Luftlagekarte des Fluko mit an und unterrichtete danach die an seine Warnzentrale angeschlossenen Dienststellen des Polizeipräsidenten und des Werkluftschutzes. Letzterer unterrichtete wieder die angeschlossenen militärischen und zivilen sowie Industriedienststellen über die Lage. Dann war auf der Lagekarte ein Warnkreis festgelegt. Kam ein feindliches Flugzeug in diesen Warnkreis, so erfolgte die Alarmierung durch den Warnkommandoführer. Diese Art der Alarmierung führte sehr oft zu verfrühten oder noch mehr zu verspäteten Alarmierungen, weil die Warnkommandoführer nicht die Wetterlage (Anflug mit Rückenwind), die Schnelligkeit der feindlichen Flugzeuge und ihre Zahl berücksichtigten, da sie die Dinge einfach auf ihrer dürftig geführten Lagekarte nicht genügend erkennen konnten. So wichen wir - ich glaube, wir waren die Ersten - im Luftgau XI von der Verantwortlichkeit der Warnkommandoführer für die Warnung ab und übertrugen diese Verantwortlichkeit für die Warnung dem örtlichen Flakführer. Er übersah die Luftlage doch klarer und musste seine Flakartillerie ja auch gefechtsbereit machen. Die höheren Dienststellen haben sich diesem Vorschlage angeschlossen und seit dieser Zeit hat diese Warnung im Allgemeinen in Luftgau XI funktioniert. Der örtliche Flakführer musste natürlich von dem örtlichen LS-Leiter wissen, wie lange es dauerte, bis die Zivilbevölkerung in den Bunkern war. Das waren verschiedene Zeiten. Im Winter, wenn die Menschen sich dicker anziehen mussten oder auch bei Regenwetter, dauerte das einige Minuten länger. Auch an Sonntagen, wo die Zivilbevölkerung in der Stadt mit Kind und Kegel zu Ausflügen unterwegs war, oder wenn der Feind mit nicht genau festzustellendem Rückenwind im Anfluge war, musste man früher warnen. [...] Technisch erfolgten die Einrichtungen und Anschlüsse des LSWD durch die Telegraphenbauämter der Reichspostdirektionen. [Anm.: hierbei handelte es sich um das Luftschutzwarnnetz, auch bekannt als 'Waldemarnetz'] [...] Die Einführung des Warnfunks war Gegenstand ernsthafter Prüfung und Versuche."

Nach dem Zweiten Weltkrieg - Der Aufbau

Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im September 1949 herrschte noch die Ansicht vor, auf Schutzmaßnahmen für die zivile Bevölkerung bei Kriegshandlungen vollkommen verzichten zu können. Am 27. Juli 1951 stimmten die Westalliierten der Durchführung ziviler Luftschutzmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu. Das Bundesinnenministerium richtete darauf hin am 24. November 1951 die Abteilung VI "Hauptausschuss Luftschutz" ein, am 11. Dezember 1953 ging hieraus die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz (BzL) hervor. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Aufbau einer zivilen Verteidigung - und als Teil dieser eines Warndienstes - wurden erst am 26. März 1954 durch eine Änderung des Grundgesetzes geschaffen. In Artikel 73 Nummer 1 des Grundgesetzes wurde dem Bund eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung eingeräumt. Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO im Mai 1955 wurde schon einen Monat später ein vorläufiges Luftschutzprogramm in die Wege geleitet, in dem bereits das Konzept des Warndienstes enthalten war. Mit einer weiteren Grundgesetzergänzung vom 19. März 1956 wurde der Bund ermächtigt, im Bereich der Verteidigung und des Zivilschutzes eine bundeseigene Verwaltung einzuführen. Am 10. Oktober 1957 trat schließlich das Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) in Kraft, in welchem auch die Einrichtung eines Luftschutz-Warndienstes und der örtlicher Alarmdienste festgeschrieben wurde. Am 5.12.1958 wurde schließlich das Bundesamt für den zivilen Bevölkerungsschutz aus der Taufe gehoben, dem von diesem Zeitpunkt auch die Zuständigkeit für den Warndienst oblag.

Die Aufgaben des Warndienstes der Bundesrepublik Deutschland, die 1957 in den Paragraphen 7 und 8 des Zivilschutzgesetzes festgeschrieben wurden, unterschieden sich praktisch kaum von denen des Warndienstes während des Zweiten Weltkriegs und lauteten:

  • Erfassung von Gefahren und Auswertung der Gefahreninformationen.
  • Öffentliche Warnung vor den Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen mit Hilfe von Sirenen und über den Rundfunk.
  • Öffentliche Entwarnung nach dem Ende der unmittelbaren Gefahren mit Hilfe von Sirenen und über den Rundfunk.
  • Laufende Durchsagen über die Gefahrenlage an Behörden und größere Betriebe, die lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben.

In Friedenszeiten oblag dem Warndienst die Überprüfung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft, die Verbesserung und Weiterentwicklung der warndiensteigenen Technik, die Durchführung und Auswertung von Übungen sowie die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungspersonal. Diese Ausbildung wurde direkt am Arbeitsplatz im Warnamt, in Lehrgangsform bei den Warnämtern und an den Katastrophenschutz-Schulen der Länder, an Bundeswehr-Schulen und in Ausbildungseinrichtungen von Firmen durchgeführt. Kleinere Übungen fanden zwei- bis viermal jährlich statt, einmal im Jahr wurde eine bundesweite Warndienst-Übung durchgeführt. Darüber hinaus nahm der Warndienst an übergeordneten Großübungen teil, so beispielsweise an vielen WINTEX/CIMEX-Übungen. Der Warndienst hatte all diese Aufgaben immer unter strenger Beachtung des Artikels 63 Abs. 2 des IV. Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten durchzuführen. Das bedeutete, daß er alle Handlungen zu unterlassen hatte, die geeignet sein könnten, militärische Maßnahmen auszulösen oder einen möglichen Gegner auf andere Weise zu schädigen.

Die Anfänge des Warndienstes der Bundesrepublik Deutschland

Die WarngebieteZunächst teilte die Planungsgruppe Warnämter in der BzL die Bundesrepublik in zehn, in der Größe jeweils einem mittleren Bundesland entsprechende Warngebiete auf. Bei der Abgrenzung der Warngebiete waren die Ländergrenzen, die Bevölkerungsdichte, die mögliche Luftgefährdung und die Struktur des Fernmeldenetzes der Bundespost maßgeblich. Die großen oder dicht besiedelten Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden hierbei in jeweils zwei Warngebiete aufgeteilt, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie das Saarland wurden in die sie umgebenden Warngebiete mit einbezogen. Die nebenstehende Karte zeigt die Verteilung der Warngebiete über das Gebiet der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Die einzelnen Orte sind in der folgenden Aufstellung aufgelistet:

Warngebiet/Warnamt Ort
1 Hohenwestedt
2 Bassum
3 Rodenberg
4 Meinerzhagen
5 Linnich
6 Bodenrod
7 Weinsheim
8 Rottenburg
9 Claffheim
10 Pähl

Anschließend wurde mit der Einrichtung so genannter Planungsämter begonnen. Ihre Aufgabe bestand darin, die technischen Rahmenbedingungen und Bedarfsträger zu ermitteln und die Einrichtung der späteren Warnämter vorzubereiten. Gleichzeitig begann man mit der Planung und Projektierung der Bauwerke für den Warndienst. Die Entwicklung der benötigten Fernmeldetechnik (vor allem Weitverkehrs-Durchsagetechnik für die Warnstellen und die Steuerung der ebenfalls bundesweit verteilten Sirenen) wurde den Unternehmen Siemens und SEL übertragen, die auch schon während des Zweiten Weltkriegs die Technik des damaligen Luftschutz-Warndienstes geliefert hatten. Die Entwicklung der benötigten Technik, die es erlauben sollte, die über das Bundesgebiet verteilten Sirenen zentral auszulösen und über die gleichen Leitungen die Warnstellen zu besprechen (d.h. Durchsagen zu machen), erfolgte in einer Gemeinschaftsproduktion, d.h. daß die Geräte beider Firmen sowohl im Aussehen als auch in ihrem Aufbau identisch waren. Die Erprobung verlief erfolgreich und es wurden jeweils fünf Geräte von Siemens und fünf Geräte von SEL bestellt.

Als Planungsamt konnte das erste Warnamt seine Arbeit in den Räumen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden schon am 16. Februar 1956 aufnehmen. Mindestens ein weiteres Planungsamt entstand in Düsseldorf. Diese Vorläufer-Ämter verfügten nur über einen kleinen Personalstamm - neben dem Leiter gab es nur noch einen Fernmelde-Oberwerkmeister, einen Kraftfahrer sowie einen Sachbearbeiter und eine Schreibkraft für Verwaltungsaufgaben.

Nach dieser Phase folgten die so genannten "Vor-Provisorien" bzw. "provisorischen Warnämter", die - noch ohne eigene Gebäude - aufgrund der dort vorhandenen Anschlussmöglichkeiten meist in Räumen der Deutschen Bundespost untergebracht wurden. im Mai 1959 wurde das Warnamt VI in einer Verstärkerstelle der DBP in der Albert-Franke-Straße in Usingen (Technik) bzw. im Landratsamt Usingen (Verwaltung) in Betrieb genommen, das Warnamt I im Keller der Kieler Hauptvermittlungsstelle im Knooper Weg, das Warnamt V im zweistöckigen Keller des Rheinstahl-Hauses Düsseldorf.

Während die provisorischen Warnämter ihren Betrieb aufnahmen, wurde bereits nach geeigneten, endgültigen Standorten gesucht. Die jeweils etwa 16.000m2 großen Gelände sollten im industriearmen, ländlichen Raum, aber nah an einer DBP-Verstärkerstelle einer Fernkabel-Kreuzung liegen. Als die einzelnen Lagen feststanden, zogen die provisorischen Warnämter mitsamt der Technik in Behelfsbauten auf den Grundstücken der DBP-Verstärkerstellen bzw. teilweise direkt auf die neuerworbenen Liegenschaften um. Noch bevor alle endgültigen Warnämter fertig gestellt und eingerichtet waren, kam es zum ersten und einzigen echten Vorwarnfall in der Geschichte des Warndienstes der Bundesrepublik. Während der Kuba-Krise blieb das Personal des Warndienstes vom 24. bis 29 Oktober 1962 fünf Tage und Nächte lang ständig einsatzbereit und alle Warnleitungen im Bundesgebiet waren geschaltet.

Jedes Warnamt war nun in seinem Warngebiet direkt für die Erfüllung der Aufgaben des Warndienstes zuständig. Hierfür waren in Friedenszeiten pro Warnamt neben dem jeweiligen Warnamtsleiter dreißig hauptamtliche Bedienstete, darunter fünf Einsatzleiter sowie maschinen- und fernmeldetechnisches Personal zuständig. Für den Ernstfall und für Übungen wurde dieses Stammpersonal zur Ermöglichung eines 24-Stunden-Betriebs durch 34 nebenamtliche Mitarbeiter und 147 freiwillige Helfer ergänzt.

Die zehn Warnämter

Jedes der zehn Warngebiete erhielt als Zentrale ein eigenes, dem damaligen Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz direkt unterstelltes Warnamt mit einem zugehörigen, unterirdischem Schutzbauwerk.

Baujahresangabe an einem Warnbunker
Bauarbeiten an einem Warnamts-BunkerBauarbeiten an einem Warnamts-BunkerBaustelle eines Warnamts aus der LuftBaustelle eines Warnamts aus der Luft

Als "Nervenzentrum" jedes Warnamtes diente der zentrale, zweistöckige Führungsraum, in dem zahlreiche Fernmeldeplätze, Luftlage-, ABC-Lage- und Warnlagekarten untergebracht waren. Hier wurden die grundlegenden Daten gesammelt, mit deren Hilfe Entscheidungen über Alarmierungen und Durchsagen getroffen werden konnten. Von hier aus wurden auch sämtliche Verbindungen zu angeschlossenen Dienststellen wie etwa Landes- und Bezirksregierungen, aber auch zu den "Datenlieferanten" unterhalten. Zu diesen gehörten neben Warndienst-eigenen Stellen wie z.B. den Warndienst-Verbindungsstellen in den Luftlagezentren der NATO und den Warndienst-Leitmeßstellen auch Organisationen wie der Deutsche Wetterdienst und die Deutsche Flugsicherung. In den Lageräumen der Warnämter wurde die ABC- und Luftlage auf Karten eingezeichnet. Die großen Luftlagekarten waren zunächst aus Papier, später aus Glas und hatten einen Maßstab von 1:500.000 bei einer Größe von etwa 5 x 5 Metern. Die Zeichner mußten die Eintragungen in die Glaskarte dabei von hinten tätigen, um dem Einsatzpersonal eine ungehinderte Sicht zu ermöglichen.

Operationsraum im Warnamts-BunkerOperationsraum im Warnamts-BunkerLageraum in Bodenrod, ca. 1985ABC-Auswertung in Bodenrod, ca.1985

Funktionsschema des WarndienstesAuf Basis der gesammelten und zusammengefassten Daten entschied der Warnamtsleiter vom Führungsplatz des Warnamtes aus über die Alarmierung der Bevölkerung in seinem Warngebiet sowie über Art und Inhalt der Alarmierung. Neben dem Führungsplatz gab es Gruppenplätze (je nach Größe des Warngebietes in Nord, West, Mitte, Süd und Ost unterteilt), die für die Ansteuerung und Besprechung der Warngruppen zuständig waren. Von jedem Gruppenplatz aus führten mehrere Leitungen (meist zehn) auf die so genannten Warnferngestelle in den nächstgelegenen Fernmeldeknotenämtern, von denen wiederum jeweils bis zu zwanzig Leitungen zu den nachgeordneten Knotenämtern und von dort aus weiter bis auf Ortsebene verzweigten. In der jeweiligen Ortsvermittlungsstelle gab es ein Warnortsgestell, in dem sich die Sirenensteuerungen befanden. Die Sirenen wurden meist über doppelt genutzte Fernsprechleitungen angesteuert. Dabei befand sich an der Sirenenstelle eine Weiche, an der sich die Leitung auf der einen Seite in den Telefonapparat und auf der anderen Seite in die Sirenensteuereinrichtung verzweigte. Durch einen Impuls auf eine Gruppe von Warngestellen konnte das zuständige Warnamt diese Weichen umschalten und den benötigten Sirenentakt auf die Leitung geben.

Die Warnamts-Bunker

Die Warnämter mit ihren zugehörigen Schutzbauten wurden zwischen 1960 und 1966 errichtet, die Bauzeit betrug im Durchschnitt rund drei Jahre. Die einzelnen Warnämter entsprachen zum größten Teil der ursprünglichen Bauprojektierung aus den späten fünfziger Jahren und unterschieden sich nur wenig voneinander. Kleinere Unterschiede der ansonsten baulich identischen Warnamt-Bunker im Bereich der Zugänge, Notausstiege und der Zu- und Abluft resultierten aus den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, während die oberirdischen Gebäude meist lediglich optisch an den landschaftsüblichen Stil angepasst wurden (z.B. durch andersfarbige Klinkersteine). Der Antennenmast stand bei den meisten Warnämtern direkt auf dem Schutzbauwerk, nur in Ausnahmefällen wurde er vom Gelände abgesetzt aufgestellt (so z.B. in Claffheim).

Warnamt

Neben einem Verwaltungs-, einem Unterkunfts- und einigen Versorgungsgebäuden war natürlich das Schutzbauwerk der wichtigste bauliche Bestandteil eines Warnamtes. Im Bauprogramm für den Luftschutz-Warndienst aus dem Jahr 1962 wurden die Warnamtsbunker so beschrieben:

"Der auf Grund der Raumbedarfsnachweisung entwickelte Musterentwurf sieht einen viergeschossigen, 35,20 m langen, 29,00 m breiten und 15,70 m hohen Bunker vor. Der äußere Treppenzugang, der Notausgang und die Schächte für Leitungszuführungen usw., die erforderlichenfalls nach den örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind, werden an den Bunker angebaut. Die lichten Geschoßhöhen betragen 2,40/2,60m; 2,80m, 2,80/2,90/3,10/3,30m und 1,15/1,55m. Im unteren, nur bekriechbaren Geschoß sind Flüssigkeitsbehälter und Leitungen untergebracht; für die darüberliegenden Decken genügt eine Dicke von 0,25m. Der Bunker kann bis 3,00 m hoch aus dem gewachsenen Boden herausragen, wobei die Luftansaugöffnungen dem Gelände anzupassen und mindestens 1m freizuhalten sind. Die Anböschungen dürfen dabei nicht steiler als 1:3 geneigt sein. Sofern örtliche Gegebenheiten oder Grundwasser ein höheres Hinausragen des Bunkers aus dem gewachsenen Boden notwendig machen, muß der untere Teil der Anböschungen flacher geneigt sein. Der Warnbunker erhält eine Erdaufschüttung von etwa 0,50m Dicke. Alle Erdflächen sind anzusäen, zu bepflanzen und, soweit als möglich, der Urzustand wieder herzurichten. [...] Über allen Teilen ist eine Schufzbewehrung nach dem System der Braunschweiger Bewehrung angeordnet."

Entsprechend Ziffer 2 der damals maßgeblichen "Richtlinien für Schutzbunker" in der Fassung vom Juli 1955 sollte das Bauwerk somit einen Schutz gegen Volltreffer von Sprengbomben bis einschließlich 1000 kg und gegen Nahtreffer von Sprengbomben noch schwereren Kalibers, gegen die Wirkungen von Brandbomben und Feuerstürme, gegen atomare, biologische und chemische Kampfmittel und gegen die Wirkungen von Atombomben bei Luftdetonationen bis zu einem Überdruck von 9 atü (Schutzgrad S9) bieten. Bei den Bunkern der Warnämter bedeutete dies, daß Wände und Decke 3,00m stark waren, die Sohlenstärke lag bei 2,00m. Von den 16.300m3 umbauten Raums entfielen alleine 11.300m3 auf Stahlbeton, nur 5.000m3 auf die eigentlichen Räume.

Das Schutzbauwerk war für einen dreißigtägigen, vollkommen autarken Betrieb ausgelegt. Hierzu verfügte es über eine unabhängige Wasserversorgung aus jeweils zwei eigenen Tiefbrunnen, mehrere Notstromaggregate mit 120kVA und 30kVA, eine Klima- und Lüftungsanlage mit vorschaltbaren Grobsand- und Raumfiltern und entsprechende Vorräte an Betriebsmitteln. Für die Verpflegung des Personals war eine eigene Küche mit Vorratsraum und Kühlkammer eingerichtet. Für Krankheitsfälle bzw. Verletzte war ein Sanitätsbereich im Bunker vorgesehen. Die einzelnen Funktionsbereiche waren im Bauprogramm für den Luftschutz-Warndienst 1962 definiert:

"Im Warnbunker sind unterzubringen:

a) der Warndienstbetrieb einschließlich der erforderlichen Nachrichtenmittel,
b) die Versorgungstechnischen Anlagen und Einrichtungen (Klimaanlage, Maschinen usw.) - und zugehörigen Bevorratungen,
c) die Unterkünfte der 196 Personen starken Belegschaft ( = 60 Männer und 136 Frauen) und zwar der 16 hauptamtlichen Kräfte, davon 12 Männer und 4 Frauen, und drei Schichten zu je 60 Personen, davon 16 Männer und 44 Frauen mit getrennten Aufenthalts- und Schlafräumen. Die Betten für das Schichtpersonal müssen im Einsatzfalle dreimal am Tage - das heißt im 8-Stundenwechsel benutzt werden. Dazu ist eine Reserve an Betten wegen des wechselnden Zahlenverhältnisses der Männer und Frauen vorzusehen.
d) die Küche für Schichtbetrieb mit Vorratsräumen,
e) der Sanitätsbetrieb einschließlich Entgiftungsraum,
f) Schleusen,
g) die sanitären Anlagen, Flure. Nebenräume.

Die Lage der einzelnen Räume zueinander ist größtenteils betriebstechnisch bedingt und aus Gründen der notwendigen betrieblichen Übereinstimmung für alle Warnämter bindend."

Die zunächst etwas verwirrend klingende Aufstellung der Belegungszahlen resultierte schließlich in der Praxis in einer Gesamtzahl von 88 Betten, weitere fünf Betten befanden sich im Krankenrevier. Eine Vielzahl von Räumen diente zur Unterbringung fernmeldetechnischer Anlagen wie etwa einer Telefonzentrale, mehreren Fernschreibern, einigen Fernkopierern (heute würde man diese als "Faxgeräte" bezeichnen) , der EDV- und Vermittlungstechnik und ähnlichen Anlagen.

Das Herzstück eines Warnbunkers war der schon weiter oben erwähnte Lage- bzw. Operationsraum ("OP-Raum"), in dem die Auswertung und Führung untergebracht war. Dieser 12,00m breite und 18,50m lange Raum erstreckte sich über zwei Etagen. Der Fußboden stieg hinter den beiden vorderen Reihen von Arbeitsplätzen ähnlich eines Kinosaals um je 0,17m an, um den hinteren Reihen einen besseren Überblick zu gestatten. An einer Schmalseite des Raumes befand sich in der oberen Etage hinter einer geneigten Doppelglaswand mit einer 0,7m hohen Brüstung eine 6,50m breite Empore. Hier war die Leitmessstelle und Auswertung der radioaktiven Lage untergebracht.

Schematischer Schnitt durch einen Warnamt-BunkerDie vier Stockwerke des Bunkers waren von oben nach unten von -1 (sprich: "Minus eins") bis -4 bezeichnet. Die Aufteilung der verschiedenen Funktionsbereiche zeigt die nachstehende Tabelle:
Etage -1:

  • Hauptzugang durch die Schleuse
  • Notausgang
  • Dekontaminationsbereich
  • ABC-Aufnahme- und Auswerteraum auf der Empore
  • Führungsraum (auch auf -2)
  • Unterkunftsräume für Warnamtsleiter und Einsatzleiter
  • ein Arzt- und zwei Krankenzimmer.
  • Telefax- und Funkraum
  • Toiletten

Etage -2:

  • Führungsraum (auch auf -1)
  • Fernsprechvermittlung
  • Aufnahme- und Weitergaberaum
  • Annahmeraum, gleichzeitig Raum für den Leiter der Fernmeldestelle
  • Fernschreibraum
  • Raum für die Vermittlungstechnik
  • Traforaum und Einspeisung (10 kV)
  • Generatorenraum mit zwei Dieselaggregaten (130kVA/30kVA)
  • Batterieraum
  • Waschräume und Toiletten, getrennt für männliches und weibliches Personal

Etage -3:Belüftungsschema eines Warnamt-Bunkers

  • Küche und Vorratsräume für Lebensmittel, Kühlkammer
  • Abwassersammelanlage (auch auf Etage -4)
  • Schlaf- und Aufenthaltsräume für das Personal
  • Raumfilter und Lüftungsanlage
  • Heizungsanlage
  • Waschräume und Toiletten, getrennt für männliches und weibliches Personal

Etage -4: 

  • Druckerhöhungsanlage Wasser
  • Ventilatoren für die Lüftungsanlage
  • Ansaugung aus dem Grobsandfilter
  • Ver- und Entsorgungsanlagen und -leitungen
  • Abwassersammelanlage (auch auf Etage -3)
  • Sandvorfilter (erstreckte sich über alle Stockwerke)
Warnamt Bodenrod aus der LuftUnterkunftsgebäudeBunkereingangNotausstiegASbluftZuluftSandfilterSchleuseSprechstelle an der SchleuseFlurKran für schere GeräteLöscheimerOperationsraum/LageraumABC-LageraumOperationsraum/LageraumOperationsraum/LageraumHier stand der WADIS-RechnerFernsprechvermittlungVermittlungstechnikVermittlungstechnikRaumfilter R10FilterraumKompressorElektro-VerteilungKlimasteuerungBatterieraumWasserversorgungWassertanksTürRaum des WarnamtsleitersWaschraumSchlafraumSchlafraumKücheVorratsraum und Kühlraum Arbeitspult des Warnamtsleiters
Interaktive Panoramen von Hannes Hensel/develolabs
 
 
 
 

WADISDie Verarbeitung, Auswertung und Umsetzung der großen Menge an Einzelmeldungen und Messdaten und die Abgabe korrekter Prognosen und Auslösung der darauf basierenden Warnmaßnahmen wurde zunehmend schwieriger und ließ sich praktisch nur noch durch die Nutzung moderner EDV-Anlagen lösen. 1985 wurde daher schrittweise das Warndienst-Informationssystem (WADIS) aufgebaut. Das System war als wesentliches Instrument zur Erfüllung der Aufgaben des Warndienstes im Verteidigungsfall konzipiert und ausgelegt und sollte die folgenden Aufgaben erfüllen bzw. erleichtern:

  • Erfassung der Verstrahlungslage und Überwachung der Warndienst-Meßstellen
  • Erfassung und Bearbeitung eingehender Beobachtermeldungen, Informationen von militärischen Dienststellen und aus Nachbarländern
  • Erfassung von Wetterdaten und Vorhersagen
  • Berechnung von Ausbreitungsvorhersagen
  • Darstellung und Analyse aller vorliegenden Informationen zur Lagefeststellung und Beurteilung
  • Datenaustausch zwischen den Warnämtern, dem Bundesamt für Zivilschutz und weiteren angeschlossenen Dienststellen
  • Erstellung und Verbreitung von Meldungen, Warnungen und Entwarnungen

Bereits damals war das Schlagwort "Hochverfügbartkeit" aktuell. Alle Komponenten von WADIS waren in jedem Warnamt doppelt vorhanden, so daß beim Ausfall eines Bauteils in jedem Fall ein Ersatz vorhanden war. Die Daten wurden gespiegelt, so daß praktisch zwei unabhängige Rechnersysteme ständig identische Operationen durchführten. Selbst bei Ausfall beider Rechnersysteme hätte ein Ersatzsystem eines anderen Warnamtes die Aufgaben des defekten WADIS-Rechners übernehmen können.

WADIS-Arbeitsplatz

Die Warndienst-Verbindungsstellen

Warndienst-VerbindungsstelleDa der Warndienst nicht über eine eigene Infrastruktur zur Überwachung des Luftraums verfügte, unterhielt er Warndienst-Verbindungsstellen in verschiedenen militärischen Luftraumüberwachungs-Einrichtungen. Hier arbeiteten zivile Warndienst-Mitarbeiter und unterhielten direkte Verbindungen zu jeweils mehreren Warnämtern. Im Einssatzfall hätte das Personal einer WD-Verbindungsstelle aus einem Leiter der Verbindungsstelle, vier WD-Verbindungsführern und zwölf freiwilligen Helfern bestanden (Stand 1989). Diese Mitarbeiter gehörten als Angehörige des Warndienstes nicht zum militärischen Personal und hätten daher in den militärischen Luftverteidigungsgefechtsständen ausschließlich Aufgaben des Warndienstes wahrgenommen.

CRC (Ort) WD-VerbSt zu Warnamt
Brockzetel SOC 1 21 1, 2, 3
Uedem SOC 2 51 4, 5
Kindsbach SOC 3 71 6, 7
Meßstetten SOC 4 81 8, 9, 10

Nach der Schließung der WD-Verbindungsstelle 71 im SOC3 in Kindsbach im Jahr 1968 wurde diese durch die Verbindungsstelle 72 im CRC Börfink ersetzt.

Während der Anfangszeit des Warndienstes hatten die Warndienst-Verbindungsführer über einen so genannten Rundfunkbesprechungskoffer die Möglichkeit, sich direkt in die laufenden Rundfunkprogramme einzuschalten und die Bevölkerung so direkt zu warnen. Dieses Verfahren wurde auch aus rechtlichen Gründen später aufgegeben.

Die Warndienst-Meßstellen

Für die Erfassung der ABC-Lage unterhielt der Warndienst ein eigenes Netz von fernabfragbaren Messstellen, die im Abstand von zehn bis fünfzehn Kilometern über das gesamte Bundesgebiet verteilt errichtet wurden. Jeweils etwa fünfundzwanzig Messstellen wurden zu Leitmessbezirken zusammengefasst und einer Warndienst-Leitmeßstelle zugeordnet. Diese waren jeweils einem bestimmten Warnamt unterstellt und meldeten ihre Beobachtungen und Messergebnisse dorthin. Die Aufgaben einer WD-Leitmeßstelle bestanden in

  • der Sammlung der Meldungen der zugeordneten ABC-Beobachtungs- und Meßstellen über ABC-Angriffe und gegebenenfalls ermittelte Messwerte.
  • der Überprüfung der eingegangenen Meldungen auf ihre Verwertbarkeit für die Erfassung der ABC-Lage.
  • der Übermittlung der Meldeergebnisse und eigener Beobachtungen und Messungen an das zuständige Warnamt.

Die Ausdehnung eines WD-Leitmeßbezirkes entsprach in etwa der eines Regierungsbezirkes. In der damaligen Bundesrepublik gab es 1989 insgesamt vierzig Warndienst-Leitmeßstellen, die zum Teil auch in Schutzbauwerken untergebracht waren. Das Netz der untergeordneten WD-Meßstellen bestand zu diesem Zeitpunkt aus insgesamt 1.560 Geräten und sollte auf rund 2.000 Meßstellen erweitert werden.

Das Personal einer WD-Leitmeßstelle bestand normalerweise aus einundzwanzig freiwilligen Helfern, welche die Leitmessstelle in Friedenszeiten nur bei Ausbildungsveranstaltungen und Übungen besetzte. Im Einsatzfall wären die Leitmessstellen ständig besetzt gewesen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügte eine WD-Leitmeßstelle über eine automatische, für den Dauerbetrieb vorgesehene Strahlungsmeß-, Signal- und Registrieranlage, die beim Übersteigen einer einstellbaren Dosisleistung (Warnschwelle) ein Signal auslöst. Die fernmeldetechnische Ausstattung bestand aus einem Sammelanschluss mit drei Fernsprechhauptanschlüssen am öffentlichen Netz der DBP und einer als Reserveleitung bereitgestellten, unmittelbaren Fernsprechverbindung zum zuständigen Warnamt.

Im Verteidigungsfall wären auch die Meßstellen des Katastrophenschutzes in den Landkreisen besetzt worden. Jeder Kreis hätte dann über eine bemannte Beobachtungsstelle verfügt. Die dort tätig gewordenen Beobachter sollten den Luftraum ständig auf Flugbewegungen, Lichtblitze und andere verdächtige Phänomene hin untersuchen (sog. "Auge- und Ohr-Beobachtung") und ihre Beobachtungen an das zuständige Warnamt weitergeben.

Im Warnamt konnte mit Hilfe dieser Flächendaten und unter Berücksichtigung der vom Deutschen Wetterdienst gemeldeten, aktuellen Wetterlage (Windrichtung- und Geschwindigkeit etc.) eine aktuelle ABC-Lage ermittelt werden.

Radioaktivitäts-MeßsensorRadioaktivitäts-MeßgerätRadioaktivitäts-Meßsensor

Zunächst wurden im Messnetz noch relativ unempfindliche Messfühler installiert, deren Messbereich hoher Dosen praktisch nur auf den Fall eines Angriffs mit nuklearen Waffen ausgerichtet war. Ab 1985 wurde das System mit neuen Sonden ausgestattet, die einen zweiten, weitaus empfindlicheren Messbereich abdeckten. Im Falle der punktuellen Erhöhung der Strahlendosis an am Messort, beispielsweise durch ein Reaktorleck oder ähnliche Vorfälle, konnten diese Geräte selbsttätig eine Datenübertragung zum zuständigen Warnamt auslösen. Spätestens seit der Reaktor-Katastrophe von Tschernobyl im April 1986 wurde dieses flächendeckende Messnetz auch zur Datenerfassung im Sinne der Umweltbeobachtung eingesetzt. Heute stellt das Bundesamt für Strahlenschutz die Daten sogar online zur Verfügung.

Die ZALM

Im für den Spannungsfall vorgesehenen Arbeitsstab des Bundesministeriums des Inneren wären die Meldungen der Warnämter in der so genannten Zivilen ABC- und Luftlagemeldesammelstelle (ZALM) zusammengelaufen. Die ZALM wäre praktisch die nationale, übergeordnete Führungszentrale des Warndienstes der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatzfall gewesen.

Zu ihren Hauptaufgaben hätte die Darstellung der Gefahren- und Warnlage im Bundesgebiet, die Zusammenarbeit mit dem Rundfunk im Bereich des Bundesprogrammes, der Meldeaustausch mit den
nationalen Warnzentralen der NATO-Nachbarländer und der Haupt-ABC-Meldezentrale der Bundeswehr gehört. Die Auswerteergebnisse der ZALM wären in die Lagebeurteilung der Bundesregierung direkt eingeflossen.

Das Warnnetz und andere Fernmeldewege des Warndienstes

Fernschreibnetz des WarndienstesFür die Verbindung der unterschiedlichen Stellen des Warndienstes war ein eigenes, zuverlässiges und möglichst redundant aufgebautes Fernmeldenetz geplant. Die Deutsche Bundespost verfügte bereits über ein flächendeckendes Leitungsnetz, das den Anforderungen entsprach und so wurden die Standleitungen von der DBP angemietet. Sie sollten jedes Warnamt mit den Leitmessstellen, der ZALM, dem Deutschen Wetterdienst, den benachbarten Warnämtern, den Warndienst-Verbindungsstellen in den NATO-Luftlagezentren , Rundfunkanstalten und verschiedensten anderen Partnern verbinden. Die erste Schaltung des Warnnetzes erfolgte am 21. April 1959.

Auch die Ansteuerung der an so genannte Warngestelle in den örtlichen Vermittlungsstellen angeschlossenen Sirenen - 1985 waren es rund 64.500 (geplant waren bundesweit 82.000 Elektro- und 500 Hochleistungssirenen) - erfolgte über Wählleitungen, ebenso die Durchsagen an die etwa 12.000 (geplant waren 20.000) mit Warnempfängern ausgestatteten Warnstellen (Stand 1985). In der Verordnung über den Anschluss von Behörden und Betrieben an den Luftschutzwarndienst vom 20. Juli 1961 wurde festgelegt, welche Behörden und Betriebe zum Anschluss an den Warndienst (über Warnempfänger) verpflichtet werden konnten. Betroffen waren Führungsstellen des zivilen Bevölkerungsschutzes und der Polizei, sonstige Behörden und Dienststellen, die im Falle unmittelbarer Gefahr besondere Luftschutzmaßnahmen zu treffen oder zu veranlassen hatten und Betriebe, sofern bei ihnen wegen ihrer lebens- oder verteidigungswichtigen Aufgaben besondere Luftschutzmaßnahmen auf Grund der jeweiligen Luftlage benötigt wurden. In die letztgenannte Gruppe fielen z.B. Unternehmen der Versorgung mit Wasser, Elektrizität und Gas, der Abwässerbeseitigung, der Ernährungswirtschaft und des Verkehrs, Unternehmen, die Instandsetzungen für die Streitkräfte, den zivilen Bevölkerungsschutz o.g. genannten Behörden und Stellen ausführen sollten und Rundfunkanstalten, Kranken- und Heilanstalten sowie Vorratslager. Darüber hinaus verfügten auch viele Bundeswehr-Kasernen über Warnempfänger.

Warnstelle

Am 27.2.1963 löste der Warndienst den ersten Sirenen-Probealarm seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus. Diese Test-Auslösungen der Sirenen erfolgten danach halbjährlich.

Neben den drahtgebundenen Warnempfängern sollten die Warnstellen ursprünglich auch spezielle UKW-Rundspruchempfänger erhalten, um eine zusätzliche Redundanz zu gewährleisten. Diese Empfänger konnten von den Warnämtern direkt und über ein Warndienst-Rundsprechnetz mit bundesweit 82 Rundsprechsendestellen (Stand 1969) besprochen werden. Die Sendestellen lagen, wie die Warnämter selbst, meist in weniger besiedelten Gebieten und verfügten neben einem Sendemast auch über einen kleineren Betriebsbunker und natürlich eine Diesel-Notstromversorgung (Netzersatzanlage). Im entsprechenden Bauprogramm von 1961 werden diese Anlagen so beschrieben: "Die UKW-Rundspruchsende- und Richifunkverbindungsstelle (RV-Stelle) dient zur Durchgabe von Meldungen über die Luft- und ABC-Lage. Zu diesem Zweck erhält die RV-Stelle die erforderlichen Räume für die technischen Einrichtungen, für das Betriebspersonal und für die Bevorratung für einen 30-Tage-Aufenthalt. Die RV-Stelle ist abgelegen von Ortschaften auf fernmeldetechnisch günstigen Höhen einzurichten. Die Auswahl des Standortes erfolgt durch das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz. Das Grundstück soll etwa 900 qm groß sein. Das Bauwerk dient gleichzeitig als Fundament für den erforderlichen Antennenturm."
Es zeigte sich schnell, daß eine stärkere Vernetzung mit vorhandener Fernmelde-Infrastruktur notwendig war. Um dies zu gewährleisten, wurden die Grundstücke und Anlagen schon 1969 der Deutschen Bundespost unter der Auflage übereignet, dieses funkgestützte Netz für den Warndienst zu betreiben. Letztlich stellte sich der Betrieb des UKW-Rundsprechnetzes als teuer und wenig zweckmäßig heraus und wurde Anfang der siebziger Jahre eingestellt.

Funkmast eines WarnamtesRundfunk-BesprechungskofferUKW-RundspruchsenderRundspruch- und Richtfunk-Verbindungsstelle des Warndienstes

Eine unmittelbare Warnung der Bevölkerung über den Rundfunk mit direkter Aufschaltung der Warnämter war vor allem aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Durchsagen vom Warnamt wurden über Meldeleitungen in die Rundfunkstudios übertragen und von den Sendern dann in das laufende Programm eingeblendet. Hierbei stützte sich die Rundfunkwarnung vor allem auf die Hörfunksender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ab 1986 nutzte man in einem Feldversuch für das sog. WARI im Warngebiet III (Niedersachsen) sogar bereits die Möglichkeiten des Radio-Daten-Systems (RDS). Auch die Funkgesteuerte Auslösung der Sirenen wurde in Erwägung gezogen. Zu einem flächendeckenden Ausbau kam es aber nicht mehr.

Der örtliche Warndienst

Der örtliche Warndienst war praktisch das letzte Glied in der Kette und gehörte zum Aufgabengebiet des Hauptverwaltungsbeamten der jeweiligen Gemeinde. Die Kommunen waren verpflichtet, die für die örtliche Warnung der Bevölkerung erforderlichen Warngeräte (Warngestell, Sirenen etc.) vorzuhalten, einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben. Im Verteidigungsfall wäre der örtliche Warndienst für den Einsatz der Warngeräte bei dezentraler Auslösung von Warnungen verantwortlich gewesen, war also auch für räumlich begrenzte Alarmierung in seinem Gemeindegebiet zuständig. Dieser Fall konnte eintreten, wenn das Warnamt den örtlichen Zivilschutzleiter dazu aufgefordert hätte, die überörtlichen Steuereinrichtungen versagt hätten oder ein Angriff örtlich erkannt worden und noch keine Alarmierung durch das Warnamt erfolgt wäre.

Kosten

Die reinen Baukosten für die zehn Warnämter lagen bei rund neunzig Millionen DM, Ausstattung und Fernmeldetechnik nicht eingerechnet. Die Beschaffung und Montage der drahtgebundenen Fernmeldeeinrichtungen (Funk also nicht eingerechnet) kostete insgesamt 142 Millionen DM. Die Ausstattung von Diensträumen und Einrichtung von Schulungs-, Besprechungs-, Unterkunfts- und Aufenthaltsräumen schlug mit insgesamt 1,81 Millionen DM zu Buche, die Ausstattung der Schlaf- und Aufenthaltsräume für WD-Leitmeßstellen und Richtfunkstellen mit 632.000 DM. Die Kosten für 82 Betriebsbunker für Rundspruch- und Richtfunkstellen lagen bei 69,7 Millionen DM.

In der Zeit von 1958 bis 1970 sind für den örtlichen Alarmdienst (Erwerb neuer und Instandsetzung vorhandener Sirenen, Leitungsmiete) mehr als 300 Millionen DM aufgewendet worden. Die Gesamtaufwendungen des Bundes für den Warn- und Alarmdienst betrugen in den Jahren 1950 bis 1970 rund 786 Millionen DM.

Das Ende des Warndienstes

Mit der politischen Wende und dem Ende des Kalten Krieges Anfang der neunziger Jahre kündigte sich langsam eine veränderte Bedrohungslage in Mitteleuropa an. In den Unterkunftsgebäuden einiger Warnämter wurden vorübergehend Übersiedler aus der DDR untergebracht, ohne jedoch den Betrieb des Warnamtes einzustellen. Eine Einstellung des Warndienstes war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geplant.

Im Jahr 1991 wurde sogar noch ein "Warnamt Berlin" auf dem Gelände des Bundesamtes für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit in Berlin-Karlshorst eingerichtet und in Betrieb genommen. Ein Warnbunker nach Vorbild der westdeutschen Warnämter wurde hier nicht mehr geplant oder gar erbaut. 1992 kündigte das Bundesinnenministerium die Verträge mit der Bundespost, die arbeitsnotwendigen Telefonverbindungen in den Bunkern der Warnämter wurden gekappt und der Betrieb über normale Telefonleitungen fortgesetzt.

Auch das Netz der Sirenen wurde nun gekündigt und die Anlagen den Kommunen zur Übernahme angeboten, um hierüber auch weiterhin eine regionale Alarmierung z.B. für die Feuerwehren auslösen zu können. Die nicht von den Gemeinden übernommenen Sirenen mußte der Bund auf eigene Kosten zurückbauen. Die meisten Städte und Gemeinden nahmen das Angebot an, wie das Beispiel Hessen zeigt: Hier waren per August 1993 bereits etwa 75% der Sirenenanlagen an die jeweiligen Gemeinden übergeben worden.

Nach dem endgültigen Ende des Kalten Krieges 1994 hielt man den Warndienst für überflüssig. Nach der Neukonzeption des Zivilschutzes nahmen die Warnämter ohnehin nur noch Aufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz wahr. In Abstimmung mit dem eigentlich für diese Aufgaben zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde 1994 die für diese Aufgabe notwendige Zahl der Warnämter von zehn auf acht reduziert und die Mitarbeiterzahl pro Warnamt von 28 auf 15 verringert. 1997 waren in den verbliebenen Warnämtern noch 132 Beschäftigte tätig. Noch im selben Jahr erfolgte die Schließung aller Warnämter in der Bundesrepublik und Berlin. Die Grundlage hierfür lieferte die neue Konzeption des Zivilschutzes im Jahr 1997. In der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) wurden die Argumente für die Auflösung des Warndienstes aufgeführt:

"Die Warnung vor allgemeinen Gefahren bei Katastrophen und Unglücksfällen ist Sache der Länder und Kommunen, Aus der Zuständigkeit für den Zivilschutz folgt für den Bund nur die Warnung der Bevölkerung vor den besonderen (kriegsbedingten) Gefahren, die in einem Verteidigungsfall drohen. Zu diesem Zweck wurden als bundeseigener Warndienst 10 Warnämter und mehrere Verbindungsstellen zu militärischen Einrichtungen mit rund 300 Mitarbeitern geschaffen sowie rund 65.000 Sirenen installiert und unterhalten. Durch das Strahlenschutzvorsorgegesetz wurde das Radioaktivitätsmessnetz des Warndienstes (ODL-Meßnetz) in einen Messverbund des Bundesamtes für Strahlenschutz im Ressortbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einbezogen.

Das weitgehend auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges aufgebaute Warnsystem ist nicht mehr zeitgemäß. Die veränderte Sicherheitslage in Europa rechtfertigt heute nicht mehr eine bundeseigene Waradienstorganisation speziell für den Verteidigungsfall. Die Warnämter werden für Zivilschutzzwecke nicht mehr benötigt. Das ODL-Meßnetz wird weiter vom Bund für Zwecke der Strahlenschutzvorsorge betrieben. Die Sirenen, deren Vorhaltung mit erheblichen Kosten verbunden war, hat der Bund bereits aufgegeben; rd. 33 000 sind von den Gemeinden für eigene, vorwiegend Feuerwehrzwecke übernommen worden, der Rest wird in einem mehrjährigen Programm abgebaut. Die drei bei den militärischen Luftverteidigungszentralen eingerichteten Warndienstverbindungsstellen bleiben als Teil des Bundesamtes für Zivilschutz bestehen.

Der Gesetzentwurf passt in seinem §6 die Gesetzeslage der tatsächlichen Entwicklung an, indem er Gemeinden, Behörden und Betriebe von der Pflicht befreit, besondere Warneinrichtungen zu installieren und zu unterhalten. Ziel ist es, die zivilschutzbezogenen Warnmaßnahmen, d. h. die Warnung vor den besonderen Gefahren im Zusammenhang eines drohenden Angriffs mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet, in das System der Länder zur Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen im Frieden zu integrieren und bei außergewöhnlichen Ereignissen die modernen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Bevölkerung nicht nur über die Art der Gefährdung, sondern auch über angemessene Verhaltensweisen zu informieren. Die Länderbehörden führen die verteidigungsbezogene Warnung im Auftrag des Bundes durch. Ihnen werden die von bundeseigenen Einrichtungen gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar zugeleitet, die sie unter Einbeziehung ihrer eigenen Gefahrenlage aus den unmittelbaren Erkenntnissen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit in regionale und örtlichen Warnmaßnahmen umsetzen."

Im Zivilschutzgesetz vom 25.3.1997 wurde dementsprechend die Warnung der Bevölkerung neu geregelt:

§6 Warnung der Bevölkerung
(1) Der Bund erfasst die besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen.
(2) Die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen im Auftrage des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Soweit die für den Katastrophenschutz erforderlichen Warnmittel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Ausführung dieses Gesetzes das Verfahren für die Warnung der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall, insbesondere den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern sowie die Gefahrendurchsage einschließlich der Anordnung von Verhaltensmaßregeln durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher zu regeln.

Das ODL-Meßnetz zur flächendeckenden Messung der Radioaktivität ging 1997 vom BZS zum BfS über. Der Beschluss für diese Übergabe fiel am 22. Mai 1997 im Rahmen eines Ressortgesprächs zwischen BMU und BMI und wurde am 1. Juli 1997 vollzogen. Die gesetzliche Basis für diesen Übergang wurde im September 1997 rückwirkend auf den 1. Juli 1997 durch den Bundesrat geschaffen. Heute umfasst dieses Netz rund 2.000 Meßstellen, die auf sechs Erfassungsbereiche aufgeteilt wurden.

1998 gingen die Liegenschaften der zehn Warnämter zurück in das Vermögen der Bundesfinanzverwaltung und wurden anschließend von dieser vermarktet. Heute gehören die ehemaligen Warnämter zum größten Teil Unternehmen bzw. Privatpersonen und werden zu unterschiedlichsten Zwecken genutzt. Die Bunker stehen hierbei meist leer oder dienen als Lagerraum.

Das Museum "Luftschutzwarnamt I"

In Quickborn, nur einige Kilometer nördlich von Hamburg, hat ein ehemaliger Mitarbeiter des Warnamtes I ein kleines, aber feines Museum eingerichtet. Nach der Schließung der Dienststelle rettete er den größten Teil der installierten Geräte und baute sie in einem Haus in Quickborn wieder auf. Fast alles ist wie früher miteinander verdrahtet und voll funktionsfähig - natürlich nur zur Demonstration. Die mit reichlich Informationen und einigen Anekdoten gespickte, sehr persönliche Führung durch das Museum dauert schon ein ganzes Weilchen und erfolgt nur nach Voranmeldung. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall - weitere Informarionen dazu direkt auf der Website des Museums.

Warnamtsmuseum: BlitzsensorWarnamtsmuseum: LagekarteWarnamtsmuseum: LagekarteWarnamtsmuseum: Ermitteln der ABC-LageWarnamtsmuseum: Chiffriermaschine

Quellen:
- Arne Menn, "Mond an Fachgruppen, Hundehütte unverzüglich" - Kalter Krieg und Warndienst in Deutschland
- Erich Hampe, Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg, 1963
- Geschichte des Luftgau XI, Gen. Wolff (BA-MA RL 19/424)
- Hessischer Landtag, Drucksache 9/2513, 13/4717
- Regina Ruhland, Die Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik, 1982
- Militärische Planungen der USA und der NATO für den Einsatz des V. Armeekorps/USA in Spannungszeiten, MfS-Information 626/82, BstU
- Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland, BMI 1972
- Übernahme und Betrieb des ODL-Meßnetzes im Bundesamt für Stahlenschutz, BfS o.J.
- Zivilschutz und Zivilverteidigung, Handbücherei für die Praxis, Heft B/1972
- Regina Rühmland, Die Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik, 1982
- 25 Jahre Warnamt VI Usingen, Festschrift vom 24./25.8.1985
- Kurt Bock, Das Warnamt V in Linnic-Welz, in Jahrbuch 1Landkreis Düren 1976
- Bericht über einen Belegungsversuch im Warnamt VII, BZS 1976
- Bauprogramm für den Luftschutz-Warndienst, Stand 1. Januar 1962
- Der Warndienst in der Bundesrepublik Deutschland, BZS 1989
- Deutscher Bundestag Drucksache 13/4980, 13/7218
- Warndienst - Erfassen, Auswerten, Informieren und Warnen, BZS 1992
- "der landkreis", 8-9/1973
- ZB Ziviler Bevölkerungsschutz Nr.9 September 1970
- Ziviler Bevölkerungsschutz 6/1962
- Bundesrechnungshof, Bundeshaushaltsbericht 1969
- Verordnung über den Anschluss von Behörden und Betrieben an den Luftschutzwarndienst vom 20. Juli 1961
- Zivilschutzgesetz (ZSG) in den Fassungen von 1957, 1976 und 1997
- Sammlung A.Lipski, Museum Warnamt I
- Sammlung Hannes Hensel, Pano-Store
- Sammlung FHZB e.V.

Tags: Radar, Atombunker, Zivilschutz, Bunker