Privater Schutzraumbau gestern und heute

Das Thema "Schutzraumbau" ist, wie man sich leicht vorstellen kann, sehr komplex und in einem kurzen Artikel unmöglich komplett zu erfassen. Das gilt besonders dann, wenn gleichzeitig die gesamte Entwicklung beleuchtet werden soll. Wir möchten uns an dieser Stelle nur auf den Teilbereich "Private Schutzräume" (im Gegensatz zu öffentlichen, Werks- oder militärischen Schutzbauten) beschränken und lediglich eine Übersicht über deren Entwicklung und einige Beispiele zeigen.

Vor dem Zweiten Weltkrieg

Die Geschichte des gesamten Schutzraumbaus ist naturgemäß nur wenig jünger als die des Bombenkrieges. Während des ersten Weltkrieges waren Bombenangriffe auf zivile Ziele noch selten und vergleichsweise "harmlos" gewesen, doch bereits wenige Jahre später war den Regierungen vollkommen bewusst, daß sich dies in kommenden Kriegen ganz anders verhalten würde. Schon ab 1921 warb der "Verein ehemaliger Angehöriger der Flugabwehr e.V." bei Behörden und Dienststellen für die Einrichtung eines Luftschutzes zumindest für die Zivilbevölkerung. 1925 stellte das Reichswehrministerium erste Richtlinien zur Organisation des Reichsluftschutzes auf. Erst Mitte 1931 befahl der Reichsinnenminister, daß "nunmehr die praktische Vorbereitung des Luftschutzes in Angriff zu nehmen sei".

Zweiter Weltkrieg

Zu Kriegsbeginn war die Gesetzgebung im Bezug auf dem Luftschutz praktisch abgeschlossen. Der im April 1933 gegründete Reichsluftschutzbund (RLB) gab ab Anfang der dreißiger Jahre genaue Richtlinien für den Bau von Schutzräumen heraus. Diese wurden als Teil der Luftschutzgesetze im Verlauf des Krieges aufgrund gemachter Erfahrungen mehrmals verändert und erweitert.

Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die eine "erhebliche Wertsteigerung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils darstellten", mußten seit dem 4. Mai 1937 laut der 2. DVO "gas-, trümmer- und splittersichere Luftschutzräume in endgültiger Bauweise" eingebaut werden. War ein Einbau innerhalb des Gebäudes nicht möglich, mußte ein externer Schutzbau errichtet werden. Die Durchführung erfolgte in der Regel im Rahmen entsprechender Auflagen bei der Baugenehmigung. In bestehenden Gebäuden mußten noch nicht vorhandene, endgültige Luftschutzmaßnahmen als "gas-, trümmer- und splittersichere Luftschutzräume in behelfsmäßiger Ausführung" geschaffen werden. Die Durchführungsverordnungen enthielten auch Zeichnungen als Anleitung, wie etwa Decken zu stützen oder Kellerfenster zu schützen waren. Besonders aufgefallen ist uns dabei eine "behelfsmäßige Gasschleuse", die im Ernstfall sicherlich so gut wie überhaupt nichts genützt hätte.

behelfsmäßige Gasschleuse
Demonstrationsobjekte des RLBDemonstrationsobjekte des RLBDemonstrationsobjekte des RLB

Vorgeschrieben war bei der Auslegung der Schutzräume eine Fläche von 3m³ pro Person. Als Fluchtweg mußten ab 1941 in stadttypischen Wohnblocks Durchbrüche zum Keller des Nachbarhauses vorbereitet werden. Bei abgelegenen Gebäuden und besonders bei solchen im ländlichen Bereich konnte auf die Pflicht-Baumaßnahmen häufig insgesamt verzichtet werden. Auf dem Land ging man meist einfach in den Keller oder in ein extra ausgehobenes Deckungsloch in einiger Entfernung zum Haus, z.B. an einem Waldrand. Die Bombengefahr war hier aber natürlich auch deutlich geringer als in den Städten. Die folgenden Bilder zeigen einige Beispiele und Details aus verschiedenen privaten Objekten, wie sie teilweise noch heute zu finden sind:

LuftschutzpfeilGasschutztürGasschleuseGasschutzklappeLuftschutzklappeNotabortWanddurchbruch zwischen zwei KellernHinweis auf einen Mauerdurchbruch

Höhere Feuersicherheit war eine weitere Forderung der Luftschutzgesetze. Um eventuellen Brandbomben weniger brennbares Material zu bieten und eine Feuerbekämpfung zu erleichtern, mußten Dachböden und Höfe entrümpelt werden. So war es verboten, "Gerümpel aufzubewahren, verbrauchbare Gegenstände übermäßig und feuersicherungswidrig anzusammeln und anderweitig unterzubringen und schwerbewegliche Gebrauchsgegenstände abzustellen". Diese Maßnahmen galten für verschiedene Gebäudetypen, die im Zusammenhang eines Ortes oder Ortsteils standen. Das letzte Wort hierüber hatte der jeweils zuständige Ortspolizeivorsteher. Selbst die Normung von Feuerlöschgeräten war Gegenstand der Durchführungs-Verordnungen. Man wollte damit eine möglichst breite Verwendbarkeit des Feuerlöschgeräts erreichen. Weitere DVO befassten sich mit der Verdunkelungspflicht, der Pflicht zu luftschutzmäßigem Verhalten, der Beitragspflicht für den Werksluftschutz und erweiterten Selbstschutz, der Pflicht zur Beschaffung von Selbstschutzgerät und vielen anderen Punkten. An Selbstschutzgerät war beispielsweise das folgende Material für jede Luftschutzgemeinschaft vorgeschrieben:

Lfd.  Nr. Gegenstand Anzahl Bemerkungen
1 Handfeuerspritze 1 Stück Handspritzen (Einstell-, Einhänge- Kübelspritzen usw.), die von der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz eine Vertriebsgenehmigung nach § 8 des Luftschutzgesetzes erhalten haben, oder Kübelspritzen, die von dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern anerkannt worden sind. Von einer Neubeschaffung kann Abstand genommen werden, wenn vorhandene Handspritzen von dem Ortspolizeiverwalter als ausreichend angesehen werden.
2 Einreißhaken 1 Stück Mit Haken oder kräftigem langen Nagel versehene starke Holzstange.
3 Leine 1 Stück Lange, kräftige Leine, auf Holzwelle gewickelt.
4 Leiter 1 Stück Steh- oder Anstelleiter (Haushaltsleiter).
5 Luftschutz-Hausapotheke. 1 Stück Hausapotheke, die eine Betriebsgenehmigung nach § 8 des Luftschutzgesetzes erhalten hat.
6 Feuerpatsche 1 Stück je Treppenhaus Ein bis zwei Meter langer Stock, an dessen Ende ein vor der Benutzung mit Wasser zu tränkendes Stück Stoff befestigt ist.
7 Wassereimer 2 Stück je Treppenhaus  
8 Wasserbehälter 1 Stück je Treppenhaus Faß, Bottich, Wanne od. dgl.
9 Sandkiste 1 je Treppenhaus Kiste mit etwa fünf Eimer Sand oder Erde und einfacher Handschaufel.
10 Schaufel oder Spaten 1 Stück je Treppenhaus  
11 Axt oder Beil 1 Stück Treppenhaus  
12 Armbinden 1 Stück je Luftschutzwart, je Laienhelfer(in), je Melder Nach vorgeschriebenem Muster.

 

In Flugblättern und Regionalzeitungen wurde die Bevölkerung, soweit nötig und erwünscht, über aktuelle Änderungen und besondere, nur lokal geltende Regelungen informiert. Ein Beispiel dafür ist eine Mitteilung des Hamburger Polizeipräsidenten vom August 1943 (PDF-Datei, ca. 890kB).

1938 waren aus einigen hundert Mitgliedern des RLB bereits über zehn Millionen geworden, 1943 waren es sogar schon 22 Millionen Mitglieder. Dies hatte natürlich primär damit zu tun, daß die Mitgliedschaft seit 1935 für viele Deutsche Pflicht geworden war. Die Presse meldete damals:

22. Januar 1935

Nach einem Bericht des Präsidenten des Reichsluftschutzbundes umfasst dieser Bund in 18.000 Untergliederungen etwa 5 Mill. Menschen. Diese wurden in 2.100 Luftschutzschulen von etwa 9.000 Luftschutzlehrern über die Maßnahmen des Selbstschutzes unterwiesen. Derzeit gibt es im Luftschutzbund etwa 280.000 Amtsträger und 800.000 Luftschutzhauswarte. Die Entrümpelung der Hausböden, eine der wichtigsten Maßnahmen des Luftschutzes wurde zu etwa 50 % durchgeführt und 7000 Schutzräume hergestellt.

23. Mai 1939

Gelegentlich der Eröffnung der Reichsluftschutzschule in Berlin wurde mitgeteilt, daß am 1. April 1939 der Reichsluftschutzbund 16 Landesgruppen, 75 Bezirksgruppen, 785 Orts- und Ortskreisgruppen, 9.163 Revier- und Gemeindegruppen sowie über 407.000 Blocks mit 12,6 Mill. Mitgliedern und 800 Luftschutzschulen umfasste. In 72.000 Dienststellen seien über 650.000 ehrenamtliche Amtsträger tätig gewesen. Zum Präsidenten des RLB wurde General der Flak-Artillerie, General von Schröder, ernannt. Die neue Werbetätigkeit des Luftschutzbundes wendet sich vor allem an die Frauen.

Hinweisschild auf einen Luftschutzraum

Der private Selbstschutz umfasste neben der Einrichtung von Schutzräumen auch die Bestimmung eines Hausluftschutzwarts, die Organisation des Fliegeralarms im Hause, die Bildung einer Hausfeuerwehr, die Vorbereitung der Verdunklung und viele weitere Aufgaben. Durch die Luftschutzdienstpflicht bildete sich schnell ein Heer von Helfern, die natürlich geschult werden mußten. In den Luftschutzschulen wurden die Mitglieder ausgebildet, neben Literatur und Zeitschriften ("Die Sirene", "Baulicher Luftschutz" und "Gasschutz & Luftschutz") gab es auch bereits Lehrfilme. Industrie und Handel stellten sich ebenfalls umgehend auf den neuen Markt ein und boten eine Vielzahl von speziellen Artikeln für den Luftschutz an. In Fachpublikationen wie z.B. dem Luftschutzkalender oder der Zeitschrift Baulicher Luftschutz füllten die Anzeigen Seite um Seite. Einige Beispiele möchten wir hier exemplarisch vorstellen:

zeitgenössische Werbungzeitgenössische Werbungzeitgenössische Werbungzeitgenössische Werbungzeitgenössische Werbung

Margarine-SammelbildAber auch Artikel des täglichen Bedarfs wurden an die Situation angepasst. Im Handel waren nun Verdunkelungs-Papier und -Stoffe erhältlich. In Elektrogeschäften gab es spezielle, dunkel eingefärbte "Verdunkelungs-Glühbirnen" zu kaufen, die nur einen kleinen Lichtauslaß besaßen. Und selbst die Margarine-Hersteller zogen durch die Herausgabe spezieller Sammelbild-Serien (z.B. "Luftschutz in Bildern") mit.

Nachkriegszeit und Kalter Krieg

Nach den Bomben von Hiroshima und Nagasaki wurde schnell klar, daß ziviler Bevölkerungsschutz auch nach dem Krieg ein Thema sein würde. Bereits 1946 rekrutierte man daher aus den Resten des RLB den sogenanntem "Luftschutzverein".

US-Werbung für ein bombensicheres HausMit dem Beginn des Kalten Krieges wurde die potentielle Bedrohung durch einen neuen Krieg immer größer. Nach dem ersten sowjetischen Atomtest im Jahre 1949 begann die Welt, sich auf einen Atomkrieg vorzubereiten. Schon 1950 wurde in den USA landesweit der Lehrfilm "Duck & Cover" gezeigt, der das Verhalten bei einem Angriff mit Nuklearwaffen vermitteln sollte. So kind- und familiengerecht die Aufmachung auch war, so unzureichend und allgemein fielen die gegebenen Anweisungen aus - eben "Duck and Cover" (sinngemäß "Ducke und bedecke Dich"). In den fünfziger Jahren lief auch die erste große Zivilschutz-Welle durch Amerika, Menschen horteten Lebensmittel und versuchten, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. "Bombensichere Ganzbeton-Häuser" wurden jetzt erstmals angeboten. Sowohl die USA als auch die Sowjetunion unternahmen weitere Atomtests und ein Krieg mit nuklearen Waffen wurde immer wahrscheinlicher. Das US-Militär produzierte nun entsprechendes Lehrmaterial und die ersten, extra synchronisierten Filme schwappten als Ausbildungsmittel für deutsche Zivilschützer über den "großen Teich":

1961 verabschiedete US-Präsident Kennedy ein Bauprogramm für 250.000 Schutzräume mit insgesamt rund 50 Millionen Schutzplätzen. Diese sollten, bei Kosten von etwa drei US-Dollar pro Platz, bis Ende 1962 fertiggestellt werden. Zusätzlich wurde die Bevölkerung zum Bau von privaten Schutzräumen aufgefordert. Hierdurch entstand ein eigener Industriezweig, der entsprechende Ausrüstung herstellte und lieferte. Die Überlebenschancen wurden von Staat, Medien und Wirtschaft maßlos übertrieben - bei einer Umfrage zogen damals 81% der US-Bürger einen Atomkrieg dem Kommunismus vor.

Zivilschutz-BroschüreIn der Bundesrepublik Deutschland waren Schutzbauten aufgrund der Gesetze des alliierten Kontrollrates noch bis in die frühen fünfziger Jahre verboten. Diese Beschränkung fiel erst im Mai 1955 mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages weg und es konnte mit dem Bau bzw. Wiederaufbau von Schutzräumen für die Bevölkerung begonnen werden. Nennenswerte Privatinitiative gab es hierbei allerdings in Deutschland noch nicht. In den sechziger Jahren gab das Innenministerium dann Broschüren zum Thema Atomkrieg für die Bevölkerung heraus.

Es gab nun auch die ersten Fördermittel für Privatpersonen, die einen Schutzraum für sich und ihre Familie bauen wollten - und natürlich entsprechende Richtlinien und Publikationen der Zivilschutzbehörde. Ursprünglich hatte es sogar Pläne für eine Baupflicht gegeben, diese wurden aber verworfen. Die Grundsätze waren damals im groben etwa so formuliert: Ein Schutzraum mußte den Einsturz des darüber befindlichen Hauses unbeschadet überstehen (Tragkraft der Decke 1t/m²) und den Insassen vierzehn Tage lang Schutz gegen radioaktive und biologische Belastungen bieten. Wie dies zu erreichen war, hatte man selbstverständlich in den Bauvorschriften detailliert spezifiziert und in der "Schutzraumfibel" veröffentlicht.

Grundrisse

Auch Bücher zum Thema erschienen jetzt in den Buchhandlungen, darunter beispielsweise der empfehlenswerte Titel "Der kluge Mann baut tief" (Bernd Kremer, Osang-Verlag 1964). In diesen Publikationen erschienen auch unterschiedliche Bauvorschläge und Anleitungen, von denen wir hier einige zeigen möchten::

SplitterschutzgrabenGrundrisseeinfacher SchutzraumSchutzraum 15 PersonenSchutzraum 25 Personen

Ganz ähnlich wie im damaligen Westdeutschland verhielt es sich auch in den USA, wo die Zivilschutzbehörde ebenfalls kräftig für den privaten Selbstschutz warb. Und natürlich gab es auch dort entsprechende Broschüren, von denen wir hier aus Platzgründen nur eine mit einer recht ungewöhnlichen Do-it-yourself - Lösung als Beispiel zeigen möchten: Das Klappregal (PDF, ca. 330kB).

Der Bundesverband für den Selbstschutz führte verschiedene Lehrgänge durch - allein den Grundlehrgang absolvierten zwischen 1.Juli 1968 und 30.Juni 1971 immerhin 780.500 Personen. Die Bauzuschüsse betrugen anfangs nur zwischen DM 180,- und DM 320,- pro Schutzplatz und es stellte sich schnell heraus, daß dieser Anreiz zu gering war. Mitte 1970 wurden die Förderungen daher erhöht und von der Anzahl der Schutzplätze abhängig gemacht:

Schutzplätze Förderung
1-7 4.900,- DM
10-19 5.650,- DM
20-29 11.100,- DM
30-39 13.380,- DM
40-49 15.100,- DM
50 und mehr 16.800,- DM

Der Differenzbetrag zwischen Zuschuß und tatsächlichen Erstellungskosten konnte steuerlich voll abgesetzt werden. Im Jahr 1977 sah dies schon wieder anders aus - absetzbar waren jetzt zwischen DM 33.450,- (1-7 Personen) und DM 62.600,- (50 Personen) und dies nur für Schutzräume außerhalb des Hauses. 120 Prozent der Vorsorgekosten waren über zwölf Steuererklärungen hinweg absetztbar. Zusätzlich gab es Zuschüsse von rund DM 390,- pro Quadratmeter bei Fertigstellung (ab 20m²).

Ein paar Zahlen zur Verdeutlichung: 1977 gab es bundesweit rund 1,8 Millionen Schutzplätze, davon 863.000 ohne ABC-Filteranlage. Ein Anteil von 64.750 Schutzplätzen befand sich in Wohngebäuden, "heimlich" erstellte nicht mitgerechnet. Die Dunkelziffer erklärt sich durch die Angst manches Schutzraumbesitzers, im Ernstfall die Nachbarn "vor der Tür" zu haben. Derselbe Gedanke führte in den USA dazu, daß zu fast jedem privaten Schutzraum auch eine Feuerwaffe gehörte.

Die steuerliche Situation machte den privaten Schutzraumbau für Bauherren mit höherem Einkommen recht interessant und erzeugte - wie zuvor bereits in den USA - einen Markt für Schutzräume und Zubehör. Hier tummelten sich allerdings nur wenig neue Unternehmen, sondern vor allem erfahrene Ausrüster aus der Branche und zunehmend auch Hersteller von Beton-Fertigteilen.

Anzeige für Schutzräume

Histoorische Prospekte

Prospekt für Schutzräume Prospekt für Schutzräume

Eine der bekanntesten und gleichzeitig verbreitetsten Konstruktionen dieser Zeit war sicherlich der Kugelschutzraum, der die baulichen, steuerlichen und rechtlichen Vorgaben erfüllte und in großformatigen, teilweise farbigen Prospekten beworben wurde. Er wurde von mehreren Firmen (u.a. Presser, Universal und Anders) angeboten und konnte innerhalb eines Tages installiert werden.

Kugelschutzraum
Herstellung eines PrivarbunkersKugelbunker-AufstellungKugelbunker-TransportInnenraum eines KugelbunkersInnenraum eines Kugelbunkers

Aber auch etwas konventionellere (sprich rechteckige) Modelle oder die aus dem Krieg bewährte Röhrenform hatte der Markt zu bieten. Die Firma Gebhard Winterberger aus München bot beispielsweise Schutzräume mit der Modellbezeichnung "Reihe S" an, die aus Betonfertigteilen bestanden. Sie verfügten über Drucktüren bis 3 atü, 15cm starke Wände und sogar einen Sandfilter. Ausgelegt waren diese, angeblich von der Bundeswehr getesteten Fertigbunker für vierzehn Tage Aufenthaltsdauer, die Kosten betrugen rund DM 60.000,-. Der Hersteller warb damit, daß diese Schutzbauten der Hiroshima-Bombe in einer Höhe von 600 Metern und einer Entfernung von 350 Metern standgehalten hätten.

KugelschutzraumRöhrenschutzraumFertigschutzraum

Der Karlsruher Architekt Jürgen S. wollte 1983 sogar unterirdische Eigentumswohnungen in einer Art Bunker-Wohnanlage acht Meter unter Grund vermarkten. Der zweistöckige, für dreihundert Personen vorgesehene Komplex sollte in Durlach gebaut werden. Eine solche "Bunkerwohnung" für sechs Personen mit nur knapp neun Quadratmetern Fläche hätte DM 90.000,- gekostet. Im Preis enthalten war auch ein Anteil an den Gemeinschaftsräumen und sanitären Anlagen - alles verteilt auf sechs Trakte und mit 80cm Betondecke. Auch diese Lösung war steuerlich begünstigt. Das Projekt ist aber eingeschlafen und wurde niemals realisiert.

Geworben wurde häufig auch mit der Möglichkeit, den Schutzraum in Friedenszeiten als Lager, Hobby-, Party- oder Fitnessraum nutzen zu können - obwohl dies doch aus technischen Gründen, wegen des zu geringem Platzangebotes oder einfach aufgrund der Notwendigkeit, den Raum jederzeit einsatzbereit zu halten, meistens nicht gegeben war. Zudem mußte der Raum jederzeit betriebsbereit gehalten werden:

Zivilschutzgesetz § 8 - Hausschutzräume

(1) Hausschutzräume, die mit Zuschüssen des Bundes oder steuerlich begünstigt gebaut wurden, sind vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten in einem ihrer Bestimmung entsprechenden Zustand zu erhalten. Veränderungen, die die Benutzung des Schutzraumes beeinträchtigen könnten, dürfen ohne Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde nicht vorgenommen werden.

Interessant ist das ambivalente Verhältnis, das die meisten der Firmen zu der Sache hatten. Es wurde zwar Werbung betrieben, aber nur im kleinen Rahmen. Auf eine gewisse Art war man sogar recht öffentlichkeitsscheu - in Artikeln im Spiegel, der Welt, Hobby und anderen Zeitungen und Zeitschriften waren die Produkte zwar abgebildet und beschrieben, Firmennamen wurden, im Gegensatz zu anderen Artikeln, aber fast nie genannt. Offenbar entstand der Kontakt zur potentiellen Kundschaft hauptsächlich über die vom Bundesamt für Zivilschutz herausgegebenen Lieferantenverzeichnisse.

Heute

Viele private Schutzbauten liegen heute brach im Keller oder Garten, werden inzwischen zweckfremd genutzt oder sind sogar längst abgerissen worden. Wo sie sind, weiß kaum jemand. Die Eigentümer haben meistens schon während des Kalten Krieges nicht viel darüber gesprochen und seit dem 11. September 2001 sind manche vielleicht auch wieder ganz froh über diese Investition.

In den USA finden Schutzbauten seit dem Terrorakt von New York wieder mehr Beachtung. Da es in einigen Gegenden Nordamerikas zudem häufig starke Stürme gibt, ließen und lassen sich Schutzbauwerke dort natürlich von vornherein etwas besser vermarkten als in Mitteleuropa. Ein aktuelles Beispiel für eine echte Low-Cost-Lösung zum Preis von US$ 3200 ist das Fertigprodukt "Mini-Blast Shelter" einer texanischen Firma.

Stahlrohr-Shelter

Stahlrühr-ShelterStahlrühr-ShelterStahlrühr-Shelter

In Deutschland wird der private Schutzraumbau seit Anfang der neunziger Jahre nicht mehr staatlich gefördert. Die Bauvorschriften und Grundlagen werden aber weiterhin auf dem Stand der Technik gehalten und können beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angefordert werden.

Quellen (Auszug):
- Archiv Bunkermuseum Emden
- Archiv K.Pinker
- Allein gegen die Bombe, Klaus Müller
- Archiv A.Lipski, Museum Luftschutzwarnamt I
- Bunker- Luftschutz und Luftschutzbau in Hamburg, Helga Schmal/Tobias Selke
- Der kluge Mann baut tief, Bernd Kremer
- Die Kunst zu überleben, Bernd Kremer
- Hat Jeder eine Chance?, Wolf Schneider
- Weißbuch der zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland 1972, BMI
- Weißbuch 1983 - Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, BMI
- zahlreiche Drucksachen des Bundestages und der Länder
- Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg, Erich Hampe
- Blast Test of Expedient Shelters, Kearny/Chester
- Technische Richtlinien für Grundschutz in Neubauten 1995, Bundesministerium f. wirtsch. Angelegenh.
- Archive der ehem. Hersteller
- zahlreiche historische Zeitungsartikel
- zahlreiche historische Unterlagen des BZS
- zahlreiche Unterlagen der FEMA (US-Zivilschutzbehörde)
- Gespräche mit Zeitzeugen
- eigene Recherchen

Tags: Atomwaffen, Zivilschutz, Luftschutz, Bunker