Kulturgutschutz und Bergungsorte in Deutschland Ost & West

Schon 1899 beschäftigten sich Staatsminister auf der großen Friedenskonferenz von Den Haag auch mit dem Schutz des kulturellen Erbes in Form von Kulturgut. Die Konferenz führte zur Haager Landkriegsordnung - aber leider nicht dazu, zukünftige Kriege zu verhindern. Während des Zweiten Weltkriegs befassten sich die regional zuständigen Konservatoren, das Reichsministerium der Luftwaffe und das Ministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung mit dem Thema "Luftschutz von Kulturgütern". Erste Erlasse sorgten ab 1939 für eine gesetzliche Grundlage und wurden während des Krieges durch weitere ergänzt. Behandelt wurde der Schutz, vor allem der Brandschutz, von ortsfesten Kulturgütern ebenso wie der von beweglichen (hierunter fallen vor allem Gemälde, Skulpturen und alte Schriften, aber z.B. auch bestimmte Archivalien). Im Kriegsverlauf lagerte man diese nach und nach aus und brachte sie in Bergwerken, Stollen, Kellern und Bunkern unter. Hinzu kamen unzählige Kunstgegenstände, welche die Nazis im Laufe der Jahre gestohlen oder auf Feldzügen geraubt hatten. Trotz aller Anstrengungen ging eine große Zahl von Kunstwerken und alten Schriften im und direkt nach dem Zweiten Weltkrieg unwiederbringlich verloren.