Wassersicherstellungsgesetz & VO / Notbrunnen

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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TimoL
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Beitrag von TimoL » 23.05.2011 23:06

Liste der Notbrunnen in Schleswig-Holstein
Stand: Januar 1980

Kreise
Kreis Nordfriesland: 5
Kreis Schleswig-Flensburg: 8
Kreis Dithmarschen: 5
Kreis Steinburg: 5
Kreis Pinneberg: 24
Kreis Storman: 8
Kreis Herzogtum-Lauenburg: 14
Kreis Ostholstein: 4
Kreis Plön: siehe unten !
Kreis Rendsburg-Eckernförde: 6
Kreis Segeberg: 11

Kreisfreie Städte
Flensburg: 22
Lübeck: 6
Neumünster: 23
Landeshauptstadt Kiel: 10

Gesamt: 151

Besonderheiten
Der Kreis Plön verfügte zum Zeitpunkt der Aufstellung über keine eigenen Notbrunnen. Die Versorgung sollte in Teilen bis zur anlage von eigenen Notbrunnen über die kreisfreie Stadt Neumünster erfolgen, wodurch sich auch die zweithöchste Anzahl an Notbrunnen mit erklären lässt (Stand: Januar 1980).
Keine der Nordfriesischen Inseln im Kreis Nordfriesland verfügt über einen Notbrunnen. Gleiches gilt auch für die Ostsee-Insel Fehmarn(Stand: Januar 1980).
"Die einen kennen mich, die anderen können mich!"
- Konrad Adenauer (1876-1967), erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland 1949-1963 -

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derlub
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Notbrunnen Düsseldorf

Beitrag von derlub » 05.06.2011 12:17

Hallo.

Anbei mal drei Düsseldorfer Notbrunnen.
Alle sind mehr oder weniger baugleich.

Grüße,
Christoph
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chris70
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Beitrag von chris70 » 08.06.2011 00:27

... im Rahmen des Abrisses der Sickinger Hauptschule in Mannheim T 4/5 (in den Quadraten) muss auch ein dort befindlicher, 70m tiefer Notbrunnen entfernt, bzw. verlegt werden.
http://www.morgenweb.de/region/mannheim ... 51098.html

...also nicht nur Schule lost, sondern auch Brunnen :-)
"Das Dumme an Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie wahr sind" Leonardo da Vinci

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Beitrag von derlub » 09.07.2011 00:16

Im Rahmen des U-Bahnbaus musste einer der Kölner Notbrunnen entfernt werden.
Bei Google Street View (LINK) sieht man den den Brunnen an der Severinstraße noch mit für Kölner Notbrunnen typischen Kanaldeckel, der auch für Sprengschächte genutzt wurde(auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist übrigens noch das Kölner Stadtarchiv vor dem Einstrurz zu sehen).

Mittlerweile ist der Notbrunnen entfernt worden. In einer Seitenstraße in unmittelbarer Umgebung hat man diesen Notbrunnen als Ersatz neu errichtet. Auf dem Brunnen steht das Baujahr 2005.

Grüße,
Christoph
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Björn
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Beitrag von Björn » 28.10.2011 13:04

...und wieder verschwindet ein Notbrunnen: http://www.augsburger-allgemeine.de/lan ... 99371.html

Vielleicht komme ich jetzt am langen Wochenende mal noch zufällig vorbei...

ResQ69
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Beitrag von ResQ69 » 29.10.2011 20:06

Hallo zusammen, ich bin mitglied der Feuerwehr Gladbeck und heute hatten wir unsere Jahresabschlussübung.
Da wir in den letzten Jahren fast alle szenarien durch hatten, heut mal dieses:
Nach Tagelangen Stromausfällen ist die Wasserversorgung zusammen gebrochen.
Es werden alle 26 Notbrunnen im Stadtgebiet in betrieb genommen und eine Stunde lang laufen gelassen.
Anschliessend wird vom Hygieneinstitut eine Wasserprobe genommen.

Alles super gelaufen.
Ich habe auch Fotos gemacht, muss sie nur noch auf'n Rechner laden.
Bei uns sind die Brunnen unter runden schweren Deckeln.
Darunter befindet sich der anschluss für ein Standrohr und ein Stromkabel zum Betrieb der Pumpe.

Trabi
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Beitrag von Trabi » 01.05.2015 19:49

Moin,

für welche Gebiete wurde denn damals eine Notversorgung geplant?
Hatte neulich versucht, für einen niedersächsichen Landkreis die Anzahl der Anlagen in Erfahrung zu bringen, diese wird jedoch vom BBK mit Null angegeben. Nichtmal eine zuständige Stelle zur Umsetzung des WasSG konnte (oder wollte) man benennen sondern verwies auf die Nichtexistenz etwaiger Anlagen.

Beschränkt sich das WasSG aus mir noch nicht ersichtlichen Gründen auf größere Ballungsgebiete? Irgendwo sind mir Infos zu einme mehrstufigen Ausbau untergekommen. Wenn ja, wonach wurde entschieden, welcher Bereich überplant wird und welcher nicht?

Die hier im Thread ersichtliche Liste aus Schleswig-Holstein läst mich hingegen auch eine Planung abseits der Großstädte erwarten. Warum dann nicht im fraglichen Landkreis X ? Zumal mir mal Material für eine Gruppenzapfstelle bei einer Besichtigung eines Feuerwehrhauses unter die Augen gekommen ist. Zumindest würde ich es im Nachhinein als solches Material verorten, ging jedenfalls in Richtung Armatur mit vielen Wasserhähnen (und C-Kupplung? Oder Standrohr?), wenngleich ich es nicht mehr 100%ig vor Augen hab.



Und mal ganz blöd gedacht - wie kommt man denn (wieder?) zu einer Trinkwassernotversorgung?
Besteht da eine Möglichkeit, als Kommune einen Schutzstatus nach WasSG für einen Brunnen zu erlangen?

Auf den Fragepunkt nach bestehenden Verpflichtungen sonstiger Eigentümer geeigneter Infrastruktur verneint das BBK solche für das angefragte Gebiet und verweist darauf, dass die Daseinsvorsorge im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung Aufgabe der Kommune sei. Aber kann die einen "offiziellen" Notbrunnen im sinne WasSG "ausrufen"?
Zur erbetenen Benennung der am Ende der Deligationskette jeweils örtlich zur Umsetzung (Bedarfsermittlung, Brunnenunterhalt, Vornahme von Verpflichtungen) zuständigen Stelle wird lapidar vermerkt, dass keine Anlagen existierten, folglich auch keine Deligationskette bestünde. :-(

Wer "dürfte" denn nun in dieser augenscheinlichen Planungswüste für eine Notversorgung mit Lösch-, Betriebs- und Trinkwasser sorgen?

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